Als Beamter ist man lebenslang abgesichert und muss sich um Geld keine Sorgen mehr machen – so das Klischee. Doch auch die Beamten kann eine Dienst- oder Berufs­unfähig­keit treffen. In diesem Fall zahlt der Dienstherr zwar eine Pension, finanzielle Einbußen wird es allerdings geben.

Leider unterschätzen viele Beamte dieses Problem und vernachlässigen ihre Dienstunfähigkeitsversicherung. Tritt dann eine Dienstunfähigkeit ein, ist es bereits zu spät.

Um diese zu vermeiden, bietet sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung an. Diese schützt den Beamten vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit.

Für Beamte ist diese Versicherung einer Berufs­unfähig­keitsversicherung vorzuziehen. Bei Beamten liegt im Fall der Unfähigkeit, seinen Dienst weiter auszuführen, eben eine Dienstunfähigkeit vor, keine Berufs­unfähig­keit. Der Unterschied liegt darin, dass bei einer Dienstunfähigkeit kein Staatsdienst mehr ausgeübt werden kann. Bei der Berufs­unfähig­keit kann nur der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden. Dabei reicht es schon, wenn der eigene Beruf zu 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei den Beamten gibt es keine so klare Grenze. Die Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn aufgrund von einem Unfall, Krankheit oder anderer Gebrechen der Dienst nicht mehr ausgeübt werden kann.

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung um eine Berufs­unfähig­keitsversicherung mit einer bestimmten Klausel. Diese muss allerdings enthalten und auch richtig sein, damit eine Dienstunfähigkeitsversicherung begründet wird.

Eine Dienstunfähigkeit entsteht beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit. Auch psychische Erkrankungen können zu einer Dienstunfähigkeit führen.

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Die rechtlichen Grundlagen

Die Grundlagen sind in § 44 des Bundesbeamtengesetzes geregelt. Demnach versetzt der Dienstherr den Beamten in Ruhestand, wenn er seinen Dienst nicht mehr ausüben kann. Außerdem werden die finanziellen Ansprüche auf das Ruhegehalt überprüft.

Das Ruhegehalt basiert dabei nicht etwa auf der bisherigen Besoldung. Grundlage sind stattdessen die Dienstjahre, die abgeleistet worden sind. Dabei steht dem Beamten erst fünf Jahre nach der Verbeamtung ein Ruhegehalt zu. In diesem Zeitraum erhält ein Beamter daher keine Pension. Ihm stehen nur die eventuell erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu, die sehr gering sein dürften. In den ersten fünf Jahren ist für Beamte daher eine private Absicherung von entscheidender Bedeutung.

Die Dienstunfähigkeit sollte daher nicht nur im Ruhestand, sollte auch im Falle einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit greifen. Denn wird der Beamte gar nicht aufgrund seiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt, weil er drauf keinen Anspruch hätte, wurde auch die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht greifen.

Am o.g. Beispiel ist klar erkennbar, dass eine Berufs­unfähig­keitsversicherung oft nicht für Beamte ausreicht. Auch wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit assistiert, so müssen die Voraussetzungen der Versicherung für eine Berufs­unfähig­keit noch nicht erfüllt sein. Es könnte also sein, dass trotz assistierter Dienstunfähigkeit kein Anspruch aus einer Berufs­unfähig­keitsversicherung entsteht.

Für Beamte ist daher bei diesen Versicherungen eine bestimmte Klausel entscheidend – die sogenannte DU-Klausel. Ist diese “echt”, also richtig formuliert, muss der Versicherer die Voraussetzungen anerkennen, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt. Beim Versicherungsabschluss sollte also unbedingt auf die richtige DU-Klausel geachtet werden.

Festgehalten werden kann, dass diese Versicherung für Beamten sehr wichtig ist. Im Falle einer Pension verhindert sie Geldeinbußen. Wird gar keine Pension gezahlt, weil die Dienstzeit noch nicht erreicht worden ist, so sorgt sie eventuell sogar für die einzige Absicherung.

Auch wenn jeder davon ausgeht, dass es ihn nicht trifft – wer einmal in dieser Situation landet, wird über seine Dienstunfähigkeitsversicherung sehr froh sein. Wer sie in der Situation nicht abgeschlossen hat, wird es sicherlich bereuen. Rückwirkend kann so eine Versicherung natürlich nicht abgeschlossen werden.

Sehr wichtig ist es, beim Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung auf die DU-Klausel zu achten. Denn ist diese Klausel eingeschränkt, so entsteht im Versicherungsfall keine optimale Absicherung. Es sollte daher genau auf die Details geachtet werden, die die eigene Berufsgruppe betreffen. Beispielsweise gibt es Unterschiede zwischen Lehrern und Beamten bei der Feuerwehr oder der Polizei.

Gerade für Dienstanfänger ist die Dienstunfähigkeitsversicherung sehr wichtig, weil diese erst nach fünf Jahren Anspruch auf eine Pension erwerben. Aber auch für Familien mit nur einem Verdiener ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung entscheidend. Verringert sich das fest eingeplante Einkommen durch die Pension, kann es durchaus zu Problemen für die Familie bei ihren finanziellen Verpflichtungen kommen.

Aufgrund der Vielzahl an Dienstunfähigkeitsversicherern ist es nicht immer einfach, die richtige und passende Versicherung zu finden. Dafür bietet sich ein neutraler Vergleich der Versicherungen an. Hierbei entsteht ein guter Überblick über die unterschiedlichen Versicherungsbedingungen. So kann jeder den passenden Versicherungsschutz finden.

Eine Versicherung abzuschließen ist immer dann sinnvoll, wenn wahrscheinliche Lebensrisiken abgedeckt werden sollen, die nicht selbstständig gemeistert werden können. Eine Dienstunfähigkeit bedeutet nicht das Ende vom Leben. Durch die eventuell entstehenden finanziellen Engpässe kann es aber schnell zu großen finanziellen Problemen kommen. Eventuell sind auch Umbauten nötig, durch die bestehendes Vermögen schnell aufgebraucht wird.

Sicherlich ist nicht jede Versicherung sinnvoll. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist dies schon. Wer sich nicht absichert, muss eventuell Jahrzehnte mit den Folgen der fehlenden Absicherung leben.

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