Wieso reicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus?
Anders als für Angestellte des öffentlichen Dienstes gilt für Beamte ein eigenes Dienstrecht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung nützt Beamten daher oft wenig, da nur eine Dienstunfähigkeit festgestellt werden kann, welche aber ganz andere Maßstäbe als eine Berufsunfähigkeit hat. Viele Versicherungen bieten daher entsprechende Dienstunfähigkeitsversicherungen an. Es ist kein Geheimnis, dass eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Dienstunfähigkeit nicht zahlen muss. Dies liegt unter anderem oft an der abstrakten Verweisung auf ganz andere Vergleichsberufe.
Die Details im Versicherungsschutz
In den Versicherungsbedingungen muss auf das Kleingedruckte geschaut werden. Hierbei sollte der Beamte prüfen lassen, ob eine echte Dienstunfähigkeitsklausel oder eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel in den Versicherungsbedingungen enthalten ist. Bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel wird die Leistungspflicht an den Maßstäben der Berufsunfähigkeit festgemacht. Diese Klausel macht eine solche Versicherung für Beamte oftmals nutzlos. Der Dienstherr stellt letztlich die Dienstunfähigkeit nach den beamtenrechtlichen Vorschriften fest und keine Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Versicherungen. Nur bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel liegt die Leistungspflicht der Versicherung automatisch vor, wenn der Übergang in den Ruhestand bei festgestellter Dienstunfähigkeit ansteht.
Vollzugsdienstunfähigkeit – Wer ist eigentlich Vollzugsbeamter?
Wer zur Gruppe der Vollzugsbeamten gehört, ist gesetzlich normiert. Im Bereich des Bundes ist die Rechtsgrundlage der § 6 UZwG. Bei den Ländern gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen, welche überwiegend in den Ordnungs-, Polizei- und Justizgesetzen zu finden sind. Demnach gehören in jedem Fall Bundesbeamte der folgenden Kategorien zum Personenkreis der Vollzugsbeamten:
- Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
- Beamte im Zollgrenz- und Zollfahndungsdienst
- Beamte der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit gewässerpolizeilichen Befugnissen
- Beamte des BAG mit Überwachungsaufgaben
- Beamte in der direkten Bundesjustizverwaltung mit Vollzugs- und Sicherungsaufgaben
Im Bereich der Landes- und Kommunalbehörden sind – trotz unterschiedlicher Rechtsgrundlagen – in jedem Fall folgende Beamte als Vollzugsbeamte definiert:
- Justizvollzugsbeamte,
- Vollzugsbeamte der Abschiebehaftanstalten
- Polizeivollzugsbeamte der Landespolizeien und der Landeskriminalämter
- Wachtmeister bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
- Gerichtsvollzieher im Außendienst
In einigen Bundesländern werden auch Beamte der Ordnungsämter, der Lebensmittelüberwachung oder auch Vollstreckungsbeamte im Außendienst zu den Vollzugsbeamten gezählt. Hier gibt es jedoch keine einheitliche Auslegung.
Besonderheiten für Vollzugsbeamte: Die Vollzugsdienstunfähigkeit
Grundsätzlich kann natürlich bei jedem Beamten eine dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt werden. Im Vollzugsdienst kann darüber hinaus eine Dienstunfähigkeit nur für den Vollzugsbereich vorliegen, sodass eine Verwendung im Innendienst oder der Verwaltung trotzdem möglich ist. Hier muss also nicht zwingend der aktive Dienst beendet werden. Die Vollzugsdienstunfähigkeit ist also wie eine „erste Stufe“ zu sehen.
Am einfachsten ist das System anhand einer Pyramide zu erklären. Der unterste Teil ist die Berufsunfähigkeit. Hier können die meisten Beschäftigten, Angestellte wie auch Beamte, betroffen sein. Daher ist auch ein Großteil der Versicherungen auf diese Gruppe zugeschnitten. In der Mitte der Pyramide befinden sich alle Beamten. Denn nur diese Gruppe kann von einer Dienstunfähigkeit betroffen sein. Die kleinste Gruppierung bilden die Vollzugsbeamten. Sie bilden die Spitze der Pyramide. Nur bei dieser Personengruppe kann eine Vollzugsdienstunfähigkeit vorliegen. Gleichzeitig können jedoch Vollzugsbeamte von allen drei Arten, also einer Berufsunfähigkeit, einer Dienstunfähigkeit und einer Vollzugsdienstunfähigkeit betroffen sein. Die Stufen der Pyramide bauen aufeinander auf. Vollzugsbeamte tragen daher das größte Risiko, auch bei bester Gesundheits vorsorge – in den verfrühten Ruhestand versetzt zu werden.
Bei der Wahl der passenden Versicherung, welche im Fall des Ruhestands wegen Dienstunfähigkeit leistet, ist darauf zu achten, dass diese nicht nur bei allgemeiner Dienstunfähigkeit, sondern auch bei Vollzugsdienstunfähigkeit Leistungen auszahlt. Und selbstredend auch, dass die Versicherungsklauseln wirklich greifen. Nur wenn eine echte Dienstunfähigkeitsklausel schon für den Fall der Vollzugsdienstunfähigkeit mit der Versicherung vereinbart ist, werden ohne weitere Einschränkungen die Leistungen von der Versicherung ausgezahlt. Liegt also lediglich eine klassische Versicherung gegen Dienstunfähigkeit oder nur gegen Berufsunfähigkeit vor, haben Vollzugsbeamte keinen adäquaten Schutz!
Gründe für eine Vollzugsdienstunfähigkeit
Gründe für eine reguläre Dienstunfähigkeit sind vielfältig. Neben Erkrankungen der Psyche und des Bewegungsapparates sind Freizeit- und auch Dienstunfälle häufige Gründe für ein verfrühtes Ausscheiden aus dem Dienst. Neben diesen Risiken haben Vollzugsbeamte aber ein viel höheres Risiko, welches der klassische Dienstbetrieb im Vollzug mit sich bringt. Sei es die Bewachung und Verbringung von Gefangenen, eskalierende Polizeieinsätze oder die Bewachung gefährlicher Stoffe. Vor diesem Hintergrund sind auch besondere psychische Belastungen nicht zu vernachlässigen. Besonders Traumata oder auch unvermittelte Gewalt gegen Staatsbedienstete können dazu führen, dass der Außen- und Vollzugsdienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zuzumuten ist.
Bestandteil einer umfassenden Vorsorge
Viele Beamte planen im Voraus und sichern sich gegen allgemeine Lebensrisiken und besondere Gefahren aus dem Berufsalltag mit verschiedensten Versicherungen ab. Auch wenn die Planung auf den Ruhestand wegen des Erreichens der Altersgrenze oft Ausgangspunkt der Überlegungen ist, sollte eine Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung eine Ergänzung zu bestehenden Versicherungen sein. Neben einer privaten Rentenversicherung als Ergänzung zum Ruhegehalt, da letztlich keine betriebliche Altersvorsorge wie bei Angestellten besteht; einer ambulanten Zusatzversicherung, der privaten Krankenversicherung für Beamte und anderen staatlich geförderten Vorsorgeprodukten sollte die Dienstunfähigkeit immer bedacht werden.