Wozu das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient nach § 6 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und gleichlautend nach § 4 Abs. 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) für die Länder zwei Zwecken: der Ableistung eines Vorbereitungsdienstes oder der nur vorübergehenden Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Der weitaus häufigste Fall ist der Vorbereitungsdienst, also das Referendariat im Lehramt, die Ausbildung bei der Polizei oder das duale Studium in der Verwaltung.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist die erste von drei Stufen. Nach bestandener Laufbahnprüfung folgt in der Regel die Ernennung zum Beamten auf Probe, in der Sie sich für die spätere Verwendung auf Lebenszeit bewähren. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bildet nach § 6 Abs. 1 BBG die Regel und den Abschluss dieses Wegs.
- Auf Widerruf: Vorbereitungsdienst, Anwärterbezüge, Entlassung jederzeit möglich
- Auf Probe: Bewährung im Amt, volles Grundgehalt, Entlassung nur aus bestimmten Gründen
- Auf Lebenszeit: dauerhafte Wahrnehmung der Aufgaben, Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit und im Alter
Wann das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet
Der Status endet mit der Prüfung, und zwar unabhängig davon, ob Sie bestehen. Für Bundesbeamte regelt § 37 Abs. 2 BBG, dass Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst mit Ablauf des Tages entlassen sind, an dem ihnen das Bestehen oder das endgültige Nichtbestehen der Prüfung bekannt gegeben wird. Für Landesbeamte endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach § 22 Abs. 4 BeamtStG mit Ablauf des Tages der Ablegung oder des endgültigen Nichtbestehens der Laufbahnprüfung, sofern das Landesrecht nichts anderes bestimmt.
Wer besteht, wird deshalb nicht automatisch übernommen. Die Ernennung zum Beamten auf Probe ist eine eigene Entscheidung Ihres Dienstherrn. Klären Sie früh, ob und wann sie vorgesehen ist, damit zwischen Prüfung und Übernahme keine Lücke in Bezügen und Krankenversicherung entsteht.
Entlassung während der Ausbildung
Beamte auf Widerruf können nach § 37 Abs. 1 BBG jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist entlassen werden. Für Landesbeamte gilt dasselbe nach § 23 Abs. 4 BeamtStG. Beide Vorschriften schränken das aber für den Vorbereitungsdienst ein: Ihnen soll Gelegenheit gegeben werden, die Ausbildung abzuschließen und die Prüfung abzulegen. Eine Entlassung vor dem Abschluss ist deshalb nicht der Normalfall, sondern die Ausnahme.
Anwärterbezüge statt Gehalt
Im Vorbereitungsdienst erhalten Sie nach § 59 BBesG Anwärterbezüge. Sie bestehen aus dem Anwärtergrundbetrag, gegebenenfalls einem Anwärtererhöhungsbetrag und Anwärtersonderzuschlägen. Daneben werden Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Die Länder regeln das in ihren Besoldungsgesetzen vergleichbar. Wie hoch die Beträge bei Ihrem Dienstherrn sind, zeigt unsere Übersicht der Anwärterbezüge.
Zwei Regeln sollten Sie kennen. Bestehen Sie die Laufbahnprüfung nicht oder verzögert sich die Ausbildung aus einem Grund, den Sie zu vertreten haben, kann der Grundbetrag nach § 66 BBesG gekürzt werden. Und wer Anwärtersonderzuschläge erhält, muss sie nach § 63 BBesG zurückzahlen, wenn er die Ausbildung abbricht oder danach nicht mindestens fünf Jahre im Dienst bleibt.
Beihilfe und Krankenversicherung
Schon als Beamter auf Widerruf sind Sie beihilfeberechtigt. Nach § 2 der Bundesbeihilfeverordnung genügt es, dass Ihnen Anwärterbezüge zustehen. Gleichzeitig sind Sie nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, schließen Sie in der Regel eine private Krankenversicherung als Restkostentarif ab, viele Versicherer bieten dafür eigene Anwärtertarife an.
Bei der Polizei gilt in einigen Ländern während der Ausbildung freie Heilfürsorge statt Beihilfe. Wie das in Ihrem Land geregelt ist, zeigt unsere Übersicht zur freien Heilfürsorge nach Bundesland.
Keine Renten- und Arbeitslosenversicherung
Als Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind Sie nach § 5 Abs. 1 SGB VI rentenversicherungsfrei und nach § 27 Abs. 1 SGB III arbeitslosenversicherungsfrei. Ihre Anwärterbezüge sind lohnsteuerpflichtig, aber frei von diesen Beiträgen. Scheiden Sie ohne Anspruch auf Versorgung aus dem Beamtenverhältnis aus, etwa nach endgültig nicht bestandener Prüfung oder nach einer Entlassung, werden Sie nach § 8 Abs. 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Krankheit, Unfall und Dienstunfähigkeit
Einen Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit haben Beamte auf Widerruf in aller Regel nicht. Werden Sie während der Ausbildung dauerhaft krank, droht die Entlassung mit anschließender Nachversicherung, deren Leistungen nach wenigen Dienstjahren gering sind. Anders ist es nur bei einem Dienstunfall: Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, wird ihm nach § 30 des Beamtenversorgungsgesetzes Unfallfürsorge gewährt.
Deshalb ist der Vorbereitungsdienst der richtige Zeitpunkt für eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie sind jung, die Gesundheitsfragen sind meist unkompliziert, und eine gute Police enthält eine Klausel, die auch die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als Beamter auf Widerruf oder auf Probe abdeckt. Achten Sie im Vertrag genau auf diese Formulierung.
- Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient vor allem dem Vorbereitungsdienst.
- Es endet mit der Prüfung, auch beim Bestehen. Die Übernahme auf Probe ist eine eigene Entscheidung.
- Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden, im Vorbereitungsdienst aber nur aus sachlichem Grund.
- Sie erhalten Anwärterbezüge und Beihilfe und zahlen keine Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge.
- Bei dauerhafter Krankheit droht die Entlassung, eine DU-Versicherung schützt in dieser Phase besonders.
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Häufige Fragen
Was ist ein Beamter auf Widerruf?+
Ein Beamter, dessen Beamtenverhältnis dem Vorbereitungsdienst oder der vorübergehenden Wahrnehmung von Aufgaben dient, geregelt in § 6 Abs. 4 BBG und § 4 Abs. 4 BeamtStG. Typisch sind Referendare und Anwärter.
Wann endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf?+
Mit der Laufbahnprüfung. Beim Bund mit Ablauf des Tages, an dem das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen bekannt gegeben wird, in den Ländern nach § 22 Abs. 4 BeamtStG mit Ablauf des Tages der Ablegung oder des endgültigen Nichtbestehens.
Kann ein Beamter auf Widerruf gekündigt werden?+
Er kann jederzeit entlassen werden. Im Vorbereitungsdienst soll ihm aber Gelegenheit gegeben werden, die Ausbildung abzuschließen und die Prüfung abzulegen. Eine Entlassung vorher ist deshalb die Ausnahme.
Erhalten Beamte auf Widerruf Beihilfe?+
Ja. Nach § 2 BBhV sind Beamte beihilfeberechtigt, denen Anwärterbezüge zustehen. Die Länder regeln das in ihren Beihilfeverordnungen vergleichbar.
Zahlen Beamte auf Widerruf in die Rentenversicherung ein?+
Nein. Sie sind nach § 5 SGB VI rentenversicherungsfrei. Wer ohne Versorgung ausscheidet, wird nach § 8 SGB VI nachversichert.
Was passiert, wenn ich als Beamter auf Widerruf dauerhaft krank werde?+
Ein Ruhegehalt gibt es in dieser Phase in aller Regel nicht, nach einem Dienstunfall greift die Unfallfürsorge. Es droht die Entlassung mit Nachversicherung. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit passender Klausel schließt diese Lücke.
