Was freie Heilfürsorge bedeutet
Bei der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die medizinische Versorgung im Krankheitsfall grundsätzlich vollständig, ohne dass die betroffene Person zunächst in Vorleistung tritt. Das unterscheidet sie von der Beihilfe, bei der ein Anteil der Kosten erstattet wird und für den Rest eine private oder gesetzliche Krankenversicherung nötig ist.
Wer freie Heilfürsorge erhält
Freie Heilfürsorge betrifft in erster Linie Polizeivollzugsbeamte und Angehörige der Feuerwehr im aktiven Dienst, in einzelnen Ländern auch den Justizvollzugsdienst. Die genaue Ausgestaltung ist Ländersache und unterscheidet sich teils erheblich, sowohl beim Kreis der Anspruchsberechtigten als auch beim Leistungsumfang.
- Polizeivollzugsdienst in fast allen Bundesländern
- Feuerwehrbeamtinnen und -beamte im aktiven Dienst
- Teilweise Justizvollzugsdienst, je nach Bundesland
- Meist nur während der aktiven Dienstzeit, nicht danach
Was nicht oder nur eingeschränkt enthalten ist
Auch bei freier Heilfürsorge bleiben typische Lücken bestehen. Zahnersatz, Sehhilfen, alternative Heilmethoden oder Wahlleistungen im Krankenhaus wie ein Einzelzimmer sind häufig nicht oder nur teilweise abgedeckt. Wer hier abgesichert sein möchte, benötigt einen ergänzenden privaten Tarif, der speziell auf die jeweilige Heilfürsorgeverordnung abgestimmt ist.
Der entscheidende Punkt: der Ruhestand
Freie Heilfürsorge gilt ausschließlich für die aktive Dienstzeit. Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet dieser Anspruch, und es greift stattdessen die reguläre Beihilfe für Versorgungsempfänger, üblicherweise mit einem Bemessungssatz von 70 Prozent. Für den verbleibenden Anteil ist dann eine private Krankenversicherung notwendig, die zu diesem Zeitpunkt aber unter Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden müsste, wenn keine Vorsorge getroffen wurde.
Wer während der freien Heilfürsorge auf eine Anwartschaft verzichtet, riskiert im Ruhestand eine Gesundheitsprüfung zu einem Zeitpunkt, an dem Vorerkrankungen bereits teuer werden können.
Anwartschaft als Absicherung
Eine Anwartschaftsversicherung sichert während der Zeit der freien Heilfürsorge das spätere Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen privaten Tarif zu wechseln. Sie kostet in der aktiven Dienstzeit vergleichsweise wenig und schließt eine Lücke, die viele Beamtinnen und Beamte erst beim Übergang in den Ruhestand bemerken.
- Freie Heilfürsorge gilt nur während der aktiven Dienstzeit, nicht im Ruhestand.
- Zahnersatz, Wahlleistungen und Sehhilfen sind oft nicht oder nur teilweise enthalten.
- Im Ruhestand greift die Beihilfe, meist mit 70 Prozent Bemessungssatz.
- Eine Anwartschaft sichert den späteren PKV-Zugang ohne Gesundheitsprüfung.
- Die genaue Ausgestaltung ist Ländersache und unterscheidet sich spürbar.
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Häufige Fragen
Zahlt man bei freier Heilfürsorge gar nichts selbst?+
Nicht ganz. Bestimmte Bereiche wie Zahnersatz, Sehhilfen oder Wahlleistungen sind häufig ausgenommen oder nur begrenzt eingeschlossen, sodass eigene Kosten entstehen können.
Was passiert mit der Heilfürsorge bei einer Verbeamtung auf Probe?+
In den meisten Bereichen mit Heilfürsorge gilt sie bereits ab Dienstantritt, auch während der Probezeit. Details regelt die jeweilige Landesverordnung.
Warum braucht man eine PKV, wenn man doch Heilfürsorge hat?+
Weil die Heilfürsorge mit dem Ruhestand endet. Ohne rechtzeitige Anwartschaft muss dann ein regulärer Tarif mit Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Gilt freie Heilfürsorge auch für Familienangehörige?+
Nein, freie Heilfürsorge betrifft die berechtigte Person selbst. Ehepartner und Kinder benötigen eine eigene Absicherung, etwa über die Familienversicherung oder eine private Krankenversicherung.
