Was der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit zahlt
Dienstunfähig ist nach § 44 BBG, wer wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Als dienstunfähig kann auch gelten, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate wiederhergestellt ist. Vorrang hat immer die anderweitige Verwendung in einem anderen Amt. Für Landesbeamte enthält § 26 BeamtStG dieselbe Grundregel, die Frist legt dort das Landesrecht fest.
Wird ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt, erhält er ein Ruhegehalt. Voraussetzung ist nach § 4 BeamtVG eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren, außer die Dienstunfähigkeit beruht auf einer Erkrankung oder Verletzung, die er sich ohne grobes Verschulden im Dienst zugezogen hat. Die Höhe folgt aus drei Regeln des Bundesrechts: 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr (§ 14 Abs. 1), eine Zurechnungszeit von zwei Dritteln der Jahre bis zum 60. Geburtstag (§ 13 Abs. 1) und ein Abschlag von 3,6 Prozent je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3). Mindestens gibt es 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 65 Prozent aus der Endstufe von A 4 (§ 14 Abs. 4). Alle Einzelheiten mit weiteren Beispielen finden Sie in unserem Beitrag darüber, was ein Beamter bei Dienstunfähigkeit bekommt.
Ein Rechenbeispiel nach Bundesrecht mit angenommenen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen von 3.800 Euro: Eine Beamtin wurde mit 27 Jahren verbeamtet und wird mit 37 Jahren dienstunfähig. Zu ihren 10 Dienstjahren kommen zwei Drittel der 23 Jahre bis zum 60. Geburtstag, also 15,33 Jahre. Aus 25,33 Jahren ergibt sich ein Ruhegehaltssatz von 45,44 Prozent oder 1.726,72 Euro. Der Abschlag von 10,8 Prozent zieht 186,49 Euro ab. Es bleiben 1.540,23 Euro brutto, gut 40 Prozent der bisherigen Bezüge. Die Lücke beträgt 2.259,77 Euro brutto im Monat. Die Länder haben eigene Versorgungsgesetze, deren Werte teils abweichen.
Die Lücke hängt von der Laufbahnphase ab
Das Rechenbeispiel gilt nur für Beamte auf Lebenszeit mit mindestens fünf Dienstjahren. Davor sieht es deutlich schlechter aus. Beamte auf Widerruf können nach § 37 BBG jederzeit entlassen werden. Beamte auf Probe können nach § 34 BBG wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden. In den Ruhestand müssen sie nach § 49 BBG nur versetzt werden, wenn die Dienstunfähigkeit auf einer Dienstbeschädigung beruht. Ein Ruhegehalt ohne Dienstunfall setzt die fünf Jahre aus § 4 BeamtVG voraus. Nach einem Dienstunfall gilt dagegen das Unfallruhegehalt nach § 36 BeamtVG mit mindestens 66,67 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Wer ohne Versorgungsanspruch ausscheidet, wird nach § 8 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Ansprüche, die aus wenigen Jahren Nachversicherung entstehen, sind entsprechend klein. Für Anwärter und Probebeamte ist eine private Absicherung deshalb oft die einzige nennenswerte Leistung bei einer Erkrankung, die den Dienst dauerhaft unmöglich macht.
- Vorbereitungsdienst: Entlassung jederzeit möglich, ohne Dienstunfall kein Ruhegehalt, nur Nachversicherung. Absicherungsbedarf am höchsten.
- Probezeit: Entlassung möglich, Ruhegehalt ohne Dienstunfall erst nach fünf Dienstjahren.
- Lebenszeit in den ersten Jahren: Ruhegehalt, aber oft nahe an der Mindestversorgung von 35 Prozent.
- Lebenszeit mit vielen Dienstjahren: Der höhere Ruhegehaltssatz verkleinert die Lücke deutlich.
Die echte DU-Klausel
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist in der Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer zusätzlichen Klausel für Beamte. Entscheidend ist ihr Wortlaut. Bei einer echten DU-Klausel leistet der Versicherer, wenn der Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt, ohne eigene Prüfung der Berufsunfähigkeit. Bei einer unechten Klausel prüft der Versicherer zusätzlich nach seinen eigenen Maßstäben, etwa einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Dann kann es sein, dass Sie dienstunfähig sind, die Versicherung aber nicht zahlt.
Prüfen Sie außerdem, ob die Klausel auch für Beamte auf Widerruf und auf Probe gilt, ob sie bei einer Teil-Dienstunfähigkeit leistet und bis zu welchem Alter sie greift. Manche Tarife schränken die DU-Klausel ab einem bestimmten Alter ein. Woran Sie eine belastbare Formulierung erkennen, haben wir im Beitrag zur speziellen Dienstunfähigkeitsklausel zusammengestellt.
Wie hoch die DU-Rente sein sollte
Die Rente sollte die Lücke zwischen Ihren Nettobezügen und der Versorgung schließen, die Sie im Ernstfall erhalten würden. Als Anwärter gibt es keine Versorgung, die Lücke entspricht also Ihrem gesamten Nettobedarf. Als Beamter auf Lebenszeit ziehen Sie die netto erwartete Versorgung ab. Im Beispiel oben fehlen brutto 2.259,77 Euro. Netto weicht die Lücke davon ab, weil Bezüge und Ruhegehalt versteuert werden und der Beihilfesatz im Ruhestand beim Bund auf 70 Prozent steigt, was den PKV-Beitrag senkt. Eine pauschale Faustregel ersetzt diese Rechnung nicht.
Achten Sie auf Nachversicherungsgarantien, mit denen Sie die Rente bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Beförderung ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen können. So können Sie mit einer niedrigeren Rente beginnen und später erhöhen. Die Laufzeit sollte bis zur Altersgrenze reichen, die für Sie gilt, beim Bund nach § 51 BBG in der Regel 67 Jahre.
Kosten nach Eintrittsalter
Der Beitrag hängt vor allem vom Alter bei Abschluss, vom Gesundheitszustand, von der Laufbahn und von der Rentenhöhe ab. Nach der Marktbeobachtung der Redaktion, Stand Oktober 2026, kostet eine DU-Rente von 1.000 Euro monatlich mit Laufzeit bis 67 bei Abschluss mit Mitte zwanzig häufig etwa 40 bis 90 Euro im Monat, mit Anfang vierzig oft das Doppelte oder mehr, und für Vollzugsberufe liegen die Beiträge meist höher. Diese Spannen dienen nur der Orientierung, ein konkretes Angebot ersetzen sie nicht.
Der wichtigste Kostenhebel ist der Zeitpunkt. Wer im Vorbereitungsdienst abschließt, sichert sich das junge Eintrittsalter und eine Gesundheitsprüfung ohne die Diagnosen der folgenden Jahre. Jede Behandlung, die später in den Gesundheitsfragen auftaucht, kann zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
Polizei und Vollzugsdienst
Für Polizeivollzugsbeamte gibt es einen strengeren Maßstab. Beim Bund ist nach § 4 BPolBG polizeidienstunfähig, wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr genügt und seine volle Verwendungsfähigkeit voraussichtlich nicht innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt. Die Länder haben eigene, vergleichbare Regeln. Polizeidienstunfähig bedeutet nicht automatisch dienstunfähig: Wer in einer anderen Laufbahn weiter verwendet werden kann, wird nach den Regeln des § 44 BBG anderweitig verwendet statt pensioniert.
Für Sie heißt das: Eine DU-Klausel allein reicht im Vollzug nicht. Sie brauchen eine Klausel, die ausdrücklich auch bei Polizeidienstunfähigkeit oder Vollzugsdienstunfähigkeit leistet. Das gilt sinngemäß für Feuerwehr und Justizvollzug. Worauf es dabei ankommt, zeigen unsere Seiten zur DU-Versicherung für Polizisten und zur Vollzugsdienstunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit ohne DU-Klausel reicht nicht
Eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung fragt, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu einem bestimmten Grad nicht mehr ausüben können. Der Dienstherr fragt etwas anderes: ob Sie Ihre Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen können und ob eine anderweitige Verwendung möglich ist. Beide Prüfungen können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ohne DU-Klausel entscheidet im Leistungsfall allein der Maßstab des Versicherers, auch wenn Sie längst im Ruhestand oder entlassen sind. Für Beamte ist die Klausel deshalb kein Extra, sondern der Kern des Vertrags.
Typische Fehler
- Den Abschluss bis nach der Verbeamtung auf Lebenszeit verschieben und die günstigste Phase verpassen.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne DU-Klausel abschließen und sich auf sie verlassen.
- Eine unechte DU-Klausel nicht als solche erkennen.
- Im Vollzugsdienst auf die Klausel für Polizeidienstunfähigkeit verzichten.
- Die Rente nach Gefühl festlegen statt nach der berechneten Lücke.
- Gesundheitsfragen unvollständig beantworten und den Schutz damit riskieren.
Entscheidungshilfe in fünf Fragen
- Sind Sie Beamter auf Widerruf oder auf Probe? Dann ist eine DU-Versicherung mit echter Klausel in aller Regel sinnvoll.
- Sind Sie Beamter auf Lebenszeit mit weniger als zehn Dienstjahren? Rechnen Sie Ihre Versorgung aus. Liegt sie nahe 35 Prozent, ist die Lücke groß.
- Arbeiten Sie im Polizei-, Feuerwehr- oder Justizvollzugsdienst? Dann brauchen Sie zusätzlich eine Vollzugsklausel.
- Haben Sie Familie oder eine Finanzierung? Dann fällt die Lücke stärker ins Gewicht, die Rente sollte höher sein.
- Sind Sie über 55 und lange im Dienst? Dann ist die Versorgung oft deutlich höher und ein Neuabschluss teuer. Rechnen Sie nach, bevor Sie abschließen.
- Anwärter und Probebeamte haben ohne Dienstunfall meist keinen Anspruch auf Ruhegehalt, sie werden nachversichert.
- Beamte auf Lebenszeit erhalten mindestens 35 Prozent, im Rechenbeispiel nach zehn Dienstjahren rund 40 Prozent der Bezüge.
- Nur eine echte DU-Klausel zahlt allein auf Grundlage der Entscheidung des Dienstherrn.
- Im Vollzugsdienst ist eine zusätzliche Klausel für Polizei- oder Vollzugsdienstunfähigkeit nötig.
- Früh abschließen spart Beitrag und vermeidet Probleme bei den Gesundheitsfragen.
Sie wollen das auf Ihre Situation übersetzt haben?
In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen Ihnen, was für Sie wirklich sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Ab wann bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit Ruhegehalt?+
Nach § 4 BeamtVG grundsätzlich nach fünf Dienstjahren. Beruht die Dienstunfähigkeit auf einer im Dienst ohne grobes Verschulden erlittenen Beschädigung, besteht der Anspruch auch früher.
Wie hoch ist das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit mindestens?+
Nach § 14 Abs. 4 BeamtVG mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Die Länder regeln das in eigenen Versorgungsgesetzen, die Werte können abweichen.
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter DU-Klausel?+
Die echte Klausel lässt die Entscheidung des Dienstherrn genügen. Die unechte verlangt zusätzlich, dass der Versicherer nach eigenen Kriterien Berufsunfähigkeit feststellt.
Lohnt sich eine DU-Versicherung für Beamte auf Lebenszeit?+
In den ersten Dienstjahren oft ja, weil das Ruhegehalt nahe der Mindestversorgung liegt. Mit vielen Dienstjahren wird die Lücke kleiner. Eine individuelle Berechnung zeigt, ob sich der Beitrag lohnt.
Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?+
Nach der Marktbeobachtung der Redaktion, Stand Oktober 2026, häufig etwa 40 bis 90 Euro im Monat für 1.000 Euro Rente bei Abschluss mit Mitte zwanzig. Ältere Antragsteller und Vollzugsberufe zahlen mehr.
Brauchen Polizisten eine besondere Klausel?+
Ja. Polizeidienstunfähigkeit ist ein eigener, strengerer Maßstab als die allgemeine Dienstunfähigkeit. Die Versicherung sollte ausdrücklich auch dann leisten.


