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Was bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit?

Viele Beamte gehen davon aus, dass der Dienstherr im Fall der Dienstunfähigkeit umfassend einspringt. Es gibt tatsächlich eine Absicherung, sie fällt aber deutlich niedriger aus als die aktive Besoldung und in den ersten Dienstjahren greift sie kaum.

Von Jens Kempf24. Februar 202611 Min Lesezeit
Was bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit?

Die Grundregel: Ruhegehalt statt Besoldung

Wird ein Beamter auf Lebenszeit dauerhaft dienstunfähig, wird er in den Ruhestand versetzt und erhält ein Ruhegehalt. Berechnet wird es aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der letzten zwei Jahre und der Zahl der anerkannten Dienstjahre. Pro Dienstjahr entstehen 1,79375 Prozent, gedeckelt bei 71,75 Prozent nach 40 anerkannten Jahren.

Wer mit Mitte dreißig dienstunfähig wird, hat diese 40 Jahre nicht erreicht. Ein Beamter mit 10 Dienstjahren käme rechnerisch auf rund 18 Prozent seiner Bezüge. Damit dieser Wert nicht ins Bodenlose fällt, gibt es zwei Korrekturen.

Zurechnungszeit und Mindestversorgung

Die Zurechnungszeit rechnet die Jahre zwischen dem Eintritt der Dienstunfähigkeit und dem 60. Lebensjahr zu zwei Dritteln als Dienstzeit an. Aus 10 tatsächlichen Dienstjahren können so deutlich mehr anrechenbare Jahre werden. Die Mindestversorgung sichert zusätzlich eine Untergrenze, üblicherweise 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder ein amtsunabhängiger Sockelbetrag, je nachdem, was höher ausfällt.

  • Regelhöchstsatz nach voller Dienstzeit: 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
  • Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr, angerechnet zu zwei Dritteln.
  • Untergrenze über die amtsabhängige oder amtsunabhängige Mindestversorgung.
  • Realistisch liegt die Versorgung bei früher Dienstunfähigkeit oft im Bereich von 35 bis 45 Prozent der bisherigen Bezüge.

Die ersten fünf Jahre sind die kritischste Phase

Der Anspruch auf Ruhegehalt entsteht in der Regel erst nach einer Wartezeit von fünf Dienstjahren. Wer vorher dienstunfähig wird, erhält kein Ruhegehalt, sondern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Aus dieser Nachversicherung folgt später eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente, in vielen Fällen ein niedriger dreistelliger Betrag im Monat.

Für Beamte auf Widerruf und auf Probe gilt das besonders deutlich. Referendare und Anwärter stehen im Ernstfall praktisch ohne Versorgung da. Genau in dieser Phase ist die private Absicherung am wichtigsten und gleichzeitig am günstigsten, weil das Eintrittsalter niedrig und der Gesundheitszustand meist unbelastet ist.

Ein Rechenbeispiel

Ein Beamter im gehobenen Dienst mit 3.800 Euro ruhegehaltfähigen Dienstbezügen wird mit 40 Jahren nach 15 Dienstjahren dienstunfähig. Mit Zurechnungszeit kommt er auf etwa 28 anrechenbare Jahre, das ergibt rund 50 Prozent, also etwa 1.900 Euro brutto. Davon gehen Steuer und der volle Beitrag zur privaten Krankenversicherung ab. Gegenüber der bisherigen Nettobesoldung fehlen leicht 1.200 Euro und mehr im Monat.

Die Versorgung bei Dienstunfähigkeit ist kein Ersatz für das Gehalt, sondern ein Sockel. Was darüber liegt, muss privat abgesichert sein.

Worauf es bei der privaten Absicherung ankommt

  • Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die der Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn folgt.
  • Keine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten.
  • Absicherung auch der Entlassung in den ersten fünf Jahren, wichtig für Anwärter und Beamte auf Probe.
  • Nachversicherungsgarantien für Verbeamtung, Heirat, Geburt und Beförderung.
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Dienstunfähigkeit zahlt der Dienstherr ein Ruhegehalt, nicht die bisherige Besoldung.
  • Der Höchstsatz von 71,75 Prozent wird erst nach 40 anerkannten Dienstjahren erreicht.
  • Zurechnungszeit und Mindestversorgung mildern frühe Fälle ab, schließen die Lücke aber nicht.
  • In den ersten fünf Dienstjahren besteht in der Regel kein Anspruch auf Ruhegehalt.
  • Entscheidend ist eine private Absicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel.

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Häufige Fragen

Wie viel Prozent bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit?+

Das hängt von den anerkannten Dienstjahren ab. Pro Jahr entstehen 1,79375 Prozent, maximal 71,75 Prozent. Bei früher Dienstunfähigkeit liegt die Versorgung mit Zurechnungszeit häufig zwischen 35 und 45 Prozent.

Was passiert in den ersten fünf Dienstjahren?+

Ohne erfüllte Wartezeit besteht in der Regel kein Anspruch auf Ruhegehalt. Der Beamte wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, die spätere Leistung fällt gering aus.

Was ist die Zurechnungszeit?+

Die Zeit zwischen Eintritt der Dienstunfähigkeit und dem 60. Lebensjahr wird zu zwei Dritteln als Dienstzeit angerechnet. Das erhöht das Ruhegehalt bei frühen Fällen spürbar.

Zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Dienstunfähigkeit?+

Nur mit einer passenden Dienstunfähigkeitsklausel. Ohne sie prüft der Versicherer eigenständig die Berufsunfähigkeit, die Versetzung in den Ruhestand allein genügt dann nicht.