Die Beamtenberater
Zurück zum BlogDienstunfähigkeit

Echte Dienstunfähigkeitsklausel erkennen: eine Prüfliste in sieben Punkten

Der Begriff Dienstunfähigkeitsklausel steht in vielen Angeboten. Was dahinter steht, unterscheidet sich massiv. Der Unterschied zeigt sich nicht beim Abschluss, sondern in dem Moment, in dem der Amtsarzt sein Gutachten schreibt.

Von Phillip Peil5. Mai 202612 Min Lesezeit
Echte Dienstunfähigkeitsklausel erkennen: eine Prüfliste in sieben Punkten

Warum eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung nicht reicht

Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können, gemessen an medizinischen Kriterien. Die Entlassung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit folgt aber einer anderen Logik. Hier entscheidet ein amtsärztliches Gutachten und anschließend der Dienstherr. Es ist möglich, dass Sie aus dem Dienst entlassen werden, ohne die 50-Prozent-Schwelle der Versicherung zu erreichen. Genau diese Lücke schließt eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.

Die sieben Punkte, auf die es ankommt

  • Erstens: Der Versicherer erkennt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit ohne eigene Nachprüfung an. Fehlt dieser Passus, prüft die Gesellschaft parallel selbst.
  • Zweitens: Auch die Entlassung eines Beamten auf Probe oder auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit ist eingeschlossen. Ohne diesen Punkt stehen gerade junge Beamte im Regen.
  • Drittens: Teildienstfähigkeit ist geregelt. Wer nur noch mit halber Stundenzahl arbeiten kann, verliert Einkommen und braucht anteilige Leistung.
  • Viertens: Keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, weder abstrakt noch konkret, jedenfalls nicht ohne klare Einschränkung.
  • Fünftens: Die Klausel gilt bis zum Ende der Vertragslaufzeit und nicht nur bis zum 50. oder 55. Lebensjahr.
  • Sechstens: Bei besonderen Laufbahnen ist auch die spezielle Dienstunfähigkeit nach Polizeidienstvorschrift oder vergleichbaren Regelungen abgedeckt.
  • Siebtens: Eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Verbeamtung, Beförderung, Heirat oder Geburt eines Kindes ist enthalten.

Wenn einer dieser sieben Punkte fehlt, ist der Vertrag nicht wertlos. Aber Sie sollten wissen, welche Lücke Sie bewusst in Kauf nehmen. Wir gehen diese Liste in jedem Gespräch durch, weil sie erfahrungsgemäß mehr entscheidet als der Beitrag.

Wie hoch die Absicherung sein sollte

Ein Beamter auf Probe oder auf Widerruf hat vor Ablauf der Wartezeit in der Regel keinen Anspruch auf Versorgung und wird stattdessen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das Ergebnis liegt oft bei wenigen hundert Euro im Monat. Ein Beamter auf Lebenszeit erhält bei früher Dienstunfähigkeit die Mindestversorgung, die bei 35,88 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge liegt, sofern der individuell errechnete Satz darunter liegt.

Rechenbeispiel: Ein Polizeikommissar A9, ruhegehaltfähige Bezüge rund 3.500 Euro brutto. Bei der Mindestversorgung mit 35,88 Prozent bleiben etwa 1.256 Euro brutto. Das reicht in den meisten Haushalten nicht, um Miete, PKV und Lebenshaltung zu tragen. Eine Absicherung von 1.500 bis 2.000 Euro monatlich schließt die Lücke realistisch.

Was die Gesundheitsprüfung entscheidet

Die Gesundheitsfragen sind der Punkt, an dem Verträge später scheitern. Psychotherapie, Rückenbeschwerden, Allergien und selbst harmlos wirkende Behandlungen müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Wer hier unvollständig antwortet, riskiert, dass die Gesellschaft später vom Vertrag zurücktritt. Und zwar genau dann, wenn er die Leistung braucht.

Der saubere Weg ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften, bevor ein Antrag gestellt wird. So erfahren Sie die Einschätzung, ohne dass ein Vermerk in der zentralen Hinweisdatei landet. Dieser Zwischenschritt kostet Sie nichts zusätzlich und rettet regelmäßig Verträge.

Warum das Eintrittsalter so viel entscheidet

Mit 25 sind Sie in der Regel gesund und günstig. Mit 40 haben die meisten Menschen mindestens eine Vorgeschichte, die zu Ausschlüssen oder Zuschlägen führt. Der Beitragsunterschied zwischen einem Abschluss mit 25 und einem mit 40 liegt bei gleicher Leistung häufig bei 40 bis 60 Prozent. Der Unterschied in der Annahmefähigkeit ist noch größer.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine echte DU-Klausel übernimmt die Entscheidung des Dienstherrn ohne eigene Nachprüfung.
  • Beamte auf Probe und auf Widerruf müssen ausdrücklich eingeschlossen sein.
  • Bei früher Dienstunfähigkeit greift die Mindestversorgung von 35,88 Prozent. Das reicht selten aus.
  • Anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag stellen und Gesundheitsfragen vollständig beantworten.

Sie wollen das auf Ihre Situation übersetzt haben?

In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen Ihnen, was für Sie wirklich sinnvoll ist.

Mehr zum Thema

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?+

Berufsunfähigkeit wird medizinisch anhand einer 50-Prozent-Schwelle beurteilt. Dienstunfähigkeit stellt der Dienstherr auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens fest. Beide Wege können unterschiedlich ausgehen, weshalb Beamte eine Klausel brauchen, die die Entscheidung des Dienstherrn anerkennt.

Brauche ich die Klausel auch als Beamter auf Lebenszeit?+

Ja. Auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit liegt die Versorgung bei früher Dienstunfähigkeit häufig bei der Mindestversorgung von 35,88 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Wie hoch sollte die monatliche Absicherung sein?+

Als Orientierung: die Differenz zwischen Ihrem heutigen Nettobedarf und der zu erwartenden Versorgung, zuzüglich Ihres Krankenversicherungsbeitrags. In der Praxis liegen sinnvolle Absicherungen meist zwischen 1.500 und 2.500 Euro im Monat.

Was passiert bei Teildienstfähigkeit?+

Wenn Sie nur noch eingeschränkt Dienst leisten können, sinkt Ihr Einkommen entsprechend. Gute Verträge leisten in diesem Fall anteilig oder sehen eine definierte Teilleistung vor. Ohne diese Regelung entsteht eine Lücke ohne Ausgleich.