Was ist ruhegehaltfähige Dienstzeit?
Zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit zählen grundsätzlich alle Zeiten im Beamtenverhältnis, in denen tatsächlich Dienst geleistet wurde. Auch bestimmte Ausbildungs- und Vordienstzeiten können angerechnet werden, allerdings nicht automatisch in vollem Umfang. Wehr- oder Zivildienst, Beurlaubungen ohne Bezüge oder bestimmte Teilzeitphasen wirken sich unterschiedlich auf die Anrechnung aus.
Die Berechnungsformel im Überblick
Je ruhegehaltfähigem Dienstjahr entsteht ein Versorgungsanspruch von 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge. Der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent, der nach etwa 40 Dienstjahren erreicht wird. Die ruhegehaltfähigen Bezüge orientieren sich in der Regel am Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe zuzüglich bestimmter Zulagen.
- 1,79375 % Ruhegehaltssatz je ruhegehaltfähigem Dienstjahr
- Höchstsatz von 71,75 % nach rund 40 Dienstjahren
- Berechnungsgrundlage sind die ruhegehaltfähigen Bezüge
- Mindestversorgung greift bei sehr kurzen Dienstzeiten
Ein Rechenbeispiel
Eine Beamtin mit 35 ruhegehaltfähigen Dienstjahren und ruhegehaltfähigen Bezügen von 4.800 Euro erreicht einen Ruhegehaltssatz von 35 mal 1,79375 Prozent, also rund 62,8 Prozent. Das ergibt ein Ruhegehalt von etwa 3.014 Euro monatlich vor Steuern und vor Abzug des Beihilfeanteils zur Krankenversicherung. Wer weniger Dienstjahre ansammelt, etwa durch späten Eintritt in den Staatsdienst oder Teilzeitphasen, erreicht entsprechend einen niedrigeren Satz.
Warum die eigene Versorgungslücke wichtig ist
Zwischen den letzten Aktivbezügen und dem späteren Ruhegehalt entsteht in vielen Fällen eine spürbare Differenz. Diese Versorgungslücke lässt sich anhand der eigenen Dienstzeit und Besoldungsgruppe grob abschätzen und rechtzeitig in die private Finanzplanung einbeziehen, etwa über eine ergänzende Altersvorsorge.
- Das Ruhegehalt berechnet sich aus ruhegehaltfähiger Dienstzeit und ruhegehaltfähigen Bezügen.
- Je Dienstjahr entstehen 1,79375 %, der Höchstsatz liegt bei 71,75 %.
- Nicht jede Vordienstzeit wird automatisch in voller Höhe angerechnet.
- Ein Rechenbeispiel zeigt die tatsächliche Größenordnung der späteren Versorgung.
- Die Differenz zwischen Aktivbezügen und Ruhegehalt sollte frühzeitig eingeplant werden.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Dienstjahren erreicht man den Höchstsatz?+
Der Höchstsatz von 71,75 Prozent wird rechnerisch nach rund 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht.
Zählt die Ausbildungszeit zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit?+
Bestimmte Ausbildungs- und Vordienstzeiten können angerechnet werden, allerdings meist nicht in voller Höhe und abhängig vom Einzelfall.
Wird das Ruhegehalt versteuert?+
Ja, das Ruhegehalt unterliegt als Versorgungsbezug der Einkommensteuer, wobei ein Versorgungsfreibetrag berücksichtigt wird.
Was passiert bei Teilzeit während der Dienstzeit?+
Teilzeitphasen werden anteilig auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet, was den späteren Ruhegehaltssatz entsprechend mindert.
