Die Beamtenberater
Schwangere Beamtin mit ihrer Tochter auf dem Sofa

Symbolbild, digital gestaltet.

Ratgeber für Beamtinnen

PKV für Beamtinnen
mit Kind:Worauf Frauen bei Beihilfe und privater Krankenversicherung achten sollten

Über die Hälfte aller Beamten in Deutschland sind Frauen. Dennoch lassen die meisten PKV-Ratgeber gerade die Fragen weg, die Lehrerinnen, Anwärterinnen und Referendarinnen wirklich betreffen: die Wartezeit für die Geburt, Vorsorge, die Ihre Rückerstattung kosten kann, und ob Ihr Kind beim gesetzlich versicherten Vater mitversichert sein darf. Hier finden Sie alles gebündelt, mit Paragrafen.

55 %
aller Beamten und Richter sind weiblich. In den Schulen der Länder liegt der Frauenanteil sogar bei 72 % (Destatis).
2 Monate
Zeit nach der Entbindung, um Ihr Baby rückwirkend und ohne Gesundheitsfragen in Ihrer PKV unterzubringen (§ 198 VVG).
6.450 €
Einkommensgrenze pro Monat im Jahr 2026. Wer verheiratet ist und darüber sowie über dem Einkommen des gesetzlich versicherten Partners liegt, kann das Kind dort nicht kostenfrei mitversichern (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Gleicher Beitrag wie Männer

Neuverträge seit dem 21.12.2012 sind geschlechtsneutral kalkuliert. Eine Schwangerschaft darf weder den Beitrag erhöhen noch Leistungen kürzen (§ 20 Abs. 2 AGG). Wer einmal im Unisex-Tarif ist, kann nicht in den alten Bisex-Tarif zurück (§ 204 VVG).

Entbindung

Die Beihilfe erstattet ihren Anteil ohne Eigenbehalt (§ 42, § 49 Abs. 4 BBhV). Die Klinikrechnung für das gesunde Baby wird Ihnen zugerechnet, also mit Ihrem Satz und nicht mit den 80 % des Kindes (§ 52 Nr. 4 BBhV). Den Rest muss Ihr eigener Tarif übernehmen.

Wartezeit

Mehr als acht Monate Wartezeit für die Geburt sind nicht erlaubt. Wechseln Sie ohne Lücke aus der gesetzlichen Kasse oder der Heilfürsorge, zählt die bisherige Versicherungszeit mit (§ 197 VVG).

Vorsorge und Rückerstattung

Hier gibt es keine gesetzliche Regel, es zählt nur Ihr Tarif. Untersuchungen aus den gesetzlichen Programmen schaden oft nicht. Zusätzliche Ultraschalls und viele Extra-Tests in der Schwangerschaft gelten dagegen häufig als Leistung. Bei der Beihilfe dürfen Sie immer einreichen, das berührt die Rückerstattung nicht.

Ihr Kind

Zwei Monate lang ist die Nachversicherung ganz ohne Gesundheitsfragen möglich (§ 198 VVG). Bis sechs Monate hilft die Öffnungsaktion: Fragen ja, aber keine Ablehnung, keine Ausschlüsse und maximal 30 % Zuschlag. Danach folgt eine normale Prüfung.

Mitversicherung beim Vater

Das klappt, wenn Sie nicht verheiratet sind, unter 6.450 € im Monat liegen oder der Vater mehr verdient als Sie (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Zwei Beamte, zwei Kinder

Beim Bund erhält in der Regel nur derjenige 70 %, der den Familienzuschlag für die Kinder bekommt (§ 46 Abs. 3 BBhV).

Neuer Beihilfesatz

Ändert sich Ihr Satz, haben Sie sechs Monate, um den Tarif ohne Gesundheitsfragen anzupassen (§ 199 Abs. 2 VVG). Ihr Versicherer macht das nicht von selbst.

Der Lebensweg

Wie ändern sich Beihilfe und PKV im Leben einer Beamtin?

Zehn Stationen, an denen sich die Aufteilung zwischen Beihilfe und PKV verschiebt oder eine Frist beginnt. Die Balken folgen den Regeln des Bundes, orange Punkte markieren Fristen.

  1. Anwärterin, Referendarin

    Start mit Öffnungsaktion und angerechneter Kassenzeit

    Ab der ersten Verbeamtung läuft eine Frist von sechs Monaten. Wer in dieser Zeit bei einem teilnehmenden Versicherer über die Öffnungsaktion beantragt, wird nicht abgelehnt, bekommt keine Ausschlüsse und zahlt höchstens 30 % Zuschlag. Stellen Sie den Antrag nahtlos und spätestens zwei Monate nach Ende der Kassenmitgliedschaft, wird die Kassenzeit auf alle Wartezeiten angerechnet, auch auf die für die Geburt (§ 197 Abs. 2 VVG).

    Beihilfe 50 %
    PKV 50 %

    Frist: 6 Monate Öffnungsaktion

    In Hessen erhalten Anwärterinnen 70 %.

  2. Kinderwunsch

    Erst klären, dann starten

    Beim Bund ist eine künstliche Befruchtung nur zur Hälfte beihilfefähig. Bei einem Satz von 50 % trägt die Beihilfe also ein Viertel (§ 43 BBhV). Die PKV rechnet meist nach dem Verursacherprinzip, die Beihilfe nach der behandelten Person. Lassen Sie außerdem Ihren Schutz gegen Röteln und Windpocken prüfen, die Impfungen sind beihilfefähig.

    Beihilfe: Kosten nur zur Hälfte anerkannt

  3. Schwangerschaft

    Vorsorge ohne Eigenbehalt, Beitrag bleibt gleich

    Was die Mutterschafts-Richtlinien vorsehen, zahlt die Beihilfe des Bundes ohne Eigenbehalt (§ 42, § 49 Abs. 4 Nr. 2 BBhV). Ihr PKV-Beitrag ändert sich nicht. Stocken Sie Chefarzt oder Einbettzimmer jetzt nicht mehr auf: Für den neuen Baustein kann die laufende Schwangerschaft als bereits eingetretener Versicherungsfall gelten.

    Beihilfe 50 %
    PKV 50 %
  4. Mutterschutz

    Volle Bezüge statt Mutterschaftsgeld

    Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung (zwölf bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) dürfen Sie nicht arbeiten, Ihre Bezüge laufen vollständig weiter (§ 3 MuSchEltZV). Seit dem 1. Juni 2025 haben Bundesbeamtinnen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche Mutterschutz. Beamtinnen auf Probe oder Widerruf dürfen während der Schwangerschaft und bis mindestens vier Monate danach nicht gegen ihren Willen entlassen werden, sofern der Dienstvorgesetzte Bescheid weiß oder es binnen zwei Wochen nach der Entlassung erfährt (§ 4 MuSchEltZV). Das Ende des Vorbereitungsdienstes verhindert dieser Schutz nicht: Mit der bestandenen Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch (§ 37 Abs. 2 BBG, in den Ländern § 22 Abs. 4 BeamtStG). Planen Sie die Umstellung Ihrer PKV deshalb früh.

    Bezüge und Beihilfe laufen unverändert weiter

  5. Geburt + 2 Monate

    Baby anmelden, Klinikkosten laufen über Sie

    Die Klinikrechnung für Ihr gesundes Neugeborenes läuft über Ihren eigenen Bemessungssatz (§ 52 Nr. 4 BBhV). Melden Sie das Kind innerhalb von zwei Monaten bei Ihrer PKV an, ist es rückwirkend ab Geburt versichert, ohne Zuschlag und Wartezeit, aber nie umfangreicher als Sie selbst (§ 198 VVG). Danach gelten für das Kind 80 % Beihilfe und ein Kindertarif mit 20 %.

    Kind: Beihilfe 80 %
    PKV 20 %

    Frist: 2 Monate, über die Öffnungsaktion bis 6 Monate

  6. Elternzeit

    Beim Bund 70 % Beihilfe, Tarif anpassen

    In der Elternzeit steigt Ihr Satz beim Bund auf 70 % (§ 46 Abs. 3 Satz 5 BBhV). Binnen sechs Monaten können Sie Ihren Tarif ohne Gesundheitsfragen auf 30 % reduzieren (§ 199 Abs. 2 VVG). Hinzu kommt beim Bund ein Beitragszuschuss von bis zu 31 € monatlich, wenn Ihre Bezüge vor der Elternzeit ohne Familienzuschlag unter der Versicherungspflichtgrenze lagen. Bis Besoldungsgruppe A 8 und als Anwärterin werden Ihnen während des Elterngeldbezugs auf Antrag die kompletten Beiträge für den Beihilfetarif erstattet, danach weiterhin, solange Sie nicht mindestens halbtags arbeiten (§ 9 MuSchEltZV).

    Beihilfe 70 %
    PKV 30 %

    Frist: 6 Monate

  7. Zweites Kind

    70 % ab zwei Kindern, aber nur für einen Elternteil

    Mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten Sie beim Bund 70 % (§ 46 Abs. 3 Satz 1 BBhV). Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, gilt das nur für den Elternteil, der den Familienzuschlag für die Kinder bezieht.

    Beihilfe 70 %
    PKV 30 %
  8. Teilzeit, Wiedereinstieg

    Teilzeit ist egal, das Ende der Elternzeit nicht

    Eine Teilzeitstelle verändert Ihren Beihilfesatz nicht, denn § 46 BBhV stellt nur auf den Status ab. Endet aber die Elternzeit, sinkt der Satz beim Bund wieder von 70 auf 50 %, falls kein anderer Grund für 70 % vorliegt, etwa zwei berücksichtigungsfähige Kinder. Haben Sie in der Elternzeit auf 30 % reduziert, stocken Sie innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsfragen wieder auf (§ 199 Abs. 2 VVG). Weil der PKV-Beitrag nicht vom Gehalt abhängt, frisst er bei Teilzeit einen größeren Teil Ihres Nettos. Bei Beurlaubung ohne Bezüge über einen Monat kann die Beihilfe wegfallen, für familienbedingte Beurlaubung gibt es mit Einschränkungen eine Ausnahme.

    Beihilfe 50 %
    PKV 50 %

    Frist: 6 Monate Aufstockung

  9. Kinder werden groß

    Zurück auf 50 %: aufstocken, sonst fehlt Schutz

    Fällt der Familienzuschlag für ein Kind weg, meist zusammen mit dem Kindergeld, und bleiben weniger als zwei berücksichtigungsfähige Kinder, sinkt Ihr Satz beim Bund auf 50 %, sofern kein anderer Grund für 70 % besteht. Stocken Sie dann binnen sechs Monaten ohne Gesundheitsfragen auf. Auch das Kind braucht ohne Beihilfe einen vollständigen Schutz, beantragen Sie diesen ebenfalls innerhalb von sechs Monaten. Ob § 199 Abs. 2 VVG die Gesundheitsprüfung auch beim Kind ausschließt, regelt das Gesetz nicht eindeutig. Lassen Sie sich das vorher schriftlich bestätigen.

    Beihilfe 50 %
    PKV 50 %

    Frist: 6 Monate

    Baden-Württemberg: Ab drei Kindern bleibt es dauerhaft bei 70 %.

  10. Ruhestand

    70 % als Versorgungsempfängerin

    Im Ruhestand erhöht sich Ihr Satz beim Bund auf 70 %, der Anteil der PKV fällt auf 30 %. Wie sich das auf Ihren Beitrag auswirkt, rechnen wir Ihnen gern im Gespräch vor.

    Beihilfe 70 %
    PKV 30 %

Balken: Anteil der Beihilfe (dunkel) und der PKV (hell) nach der Bundesbeihilfeverordnung. Sachsen und Hessen haben eigene Sätze.

Ratgeber Beamtin und Kinder: Ihr Plan für PKV, Elternzeit und Schwangerschaft

PDF Ratgeber

Der Ratgeber „Beamtin und Kinder“ zum Download

Schwangerschaft, Elternzeit und Kind auf einen Blick: Beihilfesätze, Fristen und die Fragen, die Sie Ihrem Versicherer stellen sollten. Ideal zum Ausdrucken.

  • Zehn Lebensstationen mit Beihilfesätzen
  • Checkliste mit zwölf Fragen an Ihren Tarif
  • Alle wichtigen Fristen auf einen Blick

Beitrag

Zahlen Beamtinnen in der PKV mehr als Beamte?

Kurzantwort:Nein. Alle Verträge ab dem 21. Dezember 2012 sind Unisex-Tarife, Frauen und Männer zahlen denselben Beitrag (EuGH, C-236/09). Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen keinesfalls zu abweichenden Beiträgen oder Leistungen führen (§ 20 Abs. 2 AGG). Das gilt auch für Bisex-Verträge ab dem 22.12.2007 (§ 33 AGG).

Vertrag von vor 2013? Der Wechsel geht nur in eine Richtung

Wer vor dem 21.12.2012 abgeschlossen hat, steckt wahrscheinlich in einem Bisex-Tarif, in dem das Geschlecht in den Beitrag einfließen durfte. Ein Wechsel in einen Unisex-Tarif ist über das Tarifwechselrecht möglich, und die Alterungsrückstellung geht mit. Der Rückweg ist danach verschlossen. Holen Sie sich deshalb vorher eine Vergleichsrechnung Ihres Versicherers.

Gesundheitsfragen

Was gehört in den Antrag?

Kurzantwort:Alles, wonach der Versicherer schriftlich fragt und was Sie wissen (§ 19 VVG). Eine Schwangerschaft darf den Beitrag aber nie erhöhen. Frauenärztliche Befunde ohne Bezug zur Schwangerschaft sind ganz normale Gesundheitsangaben.

Komplikationen in der Schwangerschaft

Wer Schwangerschaftsdiabetes oder Bluthochdruck nicht angegeben hat, muss laut OLG Hamm weder Rücktritt noch Kündigung fürchten, weil diese Kosten keine höheren Beiträge auslösen dürfen.

Frauenleiden im Antrag

Myome, Zysten, Endometriose oder PCOS haben mit der Schwangerschaft nichts zu tun. Wird danach gefragt, müssen Sie sie angeben, ein Zuschlag ist dann möglich.

Schwanger in die PKV

Bei einer normalen Risikoprüfung stellen manche Versicherer den Antrag zurück. Über die Öffnungsaktion in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung ist eine Ablehnung ausgeschlossen.

Wartezeit

Gibt es in der PKV eine Wartezeit für die Geburt?

Kurzantwort:Maximal acht Monate, und nur wenn Ihr Tarif überhaupt eine vorsieht. Wechseln Sie ohne Lücke aus der Kasse oder der Heilfürsorge, wird die bisherige Zeit angerechnet (§ 197 VVG).
  • Anwärterin aus der gesetzlichen Kasse: Waren Sie mindestens acht Monate ohne Unterbrechung gesetzlich versichert und beginnt die PKV direkt im Anschluss, ist die Wartezeit für die Geburt bereits erledigt.
  • Polizistin aus der Heilfürsorge: Auch die Zeit in der Heilfürsorge wird ausdrücklich angerechnet (§ 197 Abs. 2 Satz 2 VVG).
  • Schwanger bei der Verbeamtung: Das ist die kritischste Konstellation. Nach den Musterbedingungen zahlt die PKV nicht für Versicherungsfälle, die schon vor Vertragsbeginn eingetreten sind (§ 2 Abs. 1 MB/KK), und eine ärztlich festgestellte Schwangerschaft ist ein solcher Fall. Lassen Sie sich vor dem Antrag schriftlich bestätigen, dass der Tarif für die laufende Schwangerschaft leistet.
  • Tarif mit Wartezeiterlass: Viele Beihilfetarife verzichten auf Wartezeiten oder verkürzen sie, manche verlangen für die Geburt nur die allgemeinen drei Monate. Entfällt die Wartezeit komplett, sind Sie bei einer später beginnenden Schwangerschaft vom ersten Tag an geschützt.
  • Nicht verbeamtet, aber mit einem Beamten verheiratet: Beantragen Sie binnen zwei Monaten nach der Hochzeit einen gleichartigen Schutz beim Versicherer Ihres Mannes (dort seit mindestens drei Monaten versichert), fällt nach den Musterbedingungen nur die allgemeine Wartezeit weg, nicht die für die Geburt (§ 3 Abs. 2 MB/KK).
  • Aufstocken in der Schwangerschaft: Wer Chefarzt oder Einbettzimmer erst jetzt ergänzt, muss damit rechnen, dass dieser Teil für die laufende Schwangerschaft nicht zahlt. Ein Ergänzungstarif ist ein neuer Vertrag mit Gesundheitsprüfung, und Ihr Baby wird über die Nachversicherung nie besser versichert als Sie. Wahlleistungen gehören deshalb vor die Familienplanung.

Vorsorge und Rückerstattung

Kostet die Vorsorge beim Frauenarzt Ihre Beitragsrückerstattung?

Kurzantwort:Das legt ausschließlich Ihr Tarif fest. Weder das Versicherungsvertragsgesetz noch die Musterbedingungen bestimmen, welche Leistungen die Rückerstattung kosten. In der Praxis begegnen Ihnen vier Muster.

Muster A

Ohne jede Ausnahme

Es gibt mindestens einen großen Beihilfetarif, bei dem jede eingereichte Rechnung im Jahr die Rückerstattung kostet, selbst Vorsorge und Impfung.

Muster B

Vorsorge und Impfung frei

Vorsorge, Schutzimpfungen und oft auch die Zahnreinigung zählen nicht, solange sie getrennt von einer Behandlung abgerechnet werden.

Muster C

Ziffernliste inklusive Schwangerschaft

Manche Tarife nennen konkret die Gebührenziffern, die unschädlich sind, darunter die Schwangerschaftsvorsorge. Teilweise mit Formblatt und Grenze beim Steigerungsfaktor.

Muster D

Zusätzlich Geburtspauschale

Nur selten bleibt auch eine Pauschale für Haus- oder Geburtshausgeburt ohne Folgen für die Rückerstattung. In der Regel zählt sie als Leistung.

LeistungGesetzliches ProgrammBeihilfe (Bund)Beitragsrückerstattung
Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung (ab 20 jährlich, Pap bis 34, ab 35 Ko-Test alle 3 Jahre)Ja (KFE-RL, oKFE-RL)Ja, ohne EigenbehaltHäufig unschädlich (Muster B, C)
Tastuntersuchung der Brust ab 30, Mammographie 50 bis 75JaJaHäufig unschädlich
Schwangerschaftsvorsorge mit drei Basis-UltraschallsJa (Mu-RL)Ja (§ 42 BBhV)Nur bei Muster C frei, sonst meist schädlich
Schutzimpfungen nach STIKO, etwa Keuchhusten in der SchwangerschaftJa (SI-RL)JaHäufig unschädlich
Ultraschall von Eierstöcken oder Gebärmutter ohne BeschwerdenNein (IGeL)Nicht als VorsorgeMeist schädlich
Ultraschall der Brust ohne BefundNein (IGeL)NeinMeist schädlich
Toxoplasmose-Test, Ersttrimesterscreening ohne AnlassNeinVorher nachfragenMeist schädlich
Untersuchung wegen Beschwerden oder VerdachtKeine Vorsorge, sondern BehandlungJa, als KrankheitsfallSchädlich wie jede Behandlung

Ihr Vorteil als Beihilfeberechtigte: Reichen Sie jede Rechnung bei der Beihilfe ein und behalten Sie lediglich den PKV-Anteil, wenn Sie die Rückerstattung retten möchten. Bei einem Prozenttarif verlangt die Beihilfestelle des Bundes keinen Nachweis über die PKV-Erstattung (§ 48 Abs. 2 BBhV). Bei 50 % Beihilfe tragen Sie also nur die Hälfte selbst.

Rechnungen trennen lassen

Bitten Sie die Praxis, Vorsorge und Zusatzleistung oder Behandlung getrennt abzurechnen. Viele Tarife verlangen, dass die Vorsorge als eigene Position erkennbar ist. Umdeklarieren sollten Sie aber nichts: Was wegen Beschwerden passiert, bleibt Behandlung.

Das Behandlungsdatum entscheidet

Maßgeblich ist meist das Jahr der Behandlung, nicht das der Rechnung. Ansprüche gegen die PKV verjähren erst drei Jahre nach Ende des Entstehungsjahres, bei der Beihilfe des Bundes drei Jahre nach Rechnungsdatum (§ 54 BBhV).

Niemand lädt Sie ein

Zum Gebärmutterhals- und Darmkrebsprogramm schreiben die Kassen ihre Mitglieder an. Privatversicherte bekommen diese Erinnerung nicht und müssen selbst daran denken. Nur die Einladung zum Mammographie-Screening kommt über das Melderegister.

An der Vorsorge nie sparen

Programmuntersuchungen kosten Sie bei der Beihilfe keinen Eigenbehalt (§ 49 Abs. 4 Nr. 3 BBhV). Eine versäumte Früherkennung ist die teuerste Ersparnis, die es gibt.

Gesetzliche Vorsorge für Frauen nach Alter

Nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, Stand September 2026. Die Beihilfe des Bundes übernimmt diese Grenzen.

UntersuchungAlter und AbstandRichtlinie
Gynäkologische Untersuchung (Gebärmutterhals)Jedes Jahr ab 20KFE-RL
Pap-AbstrichJedes Jahr zwischen 20 und 34oKFE-RL
Ko-Test aus Pap und HPVAb 35 alle drei JahreoKFE-RL
Tastuntersuchung der BrustJedes Jahr ab 30KFE-RL
Mammographie-ScreeningAlle zwei Jahre zwischen 50 und 75 (ab 70 teils per Selbstanmeldung)KFE-RL
Hautkrebs-ScreeningAb 35 alle zwei JahreKFE-RL
Darmkrebs-FrüherkennungAb 50: Stuhltest alle zwei Jahre oder bis zu zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn JahrenoKFE-RL
Gesundheits-Check-upEinmal zwischen 18 und 35, ab 35 alle drei JahreGU-RL
Chlamydien-TestJährlich bis 25. Ob die Beihilfe ihn außerhalb einer Schwangerschaft zahlt, vorher klärenEmpfängnisregelung
SchwangerschaftsvorsorgeIn jeder Schwangerschaft, Basis-Ultraschall in den Wochen 9 bis 12, 19 bis 22 und 29 bis 32. Bluttest auf Trisomien nur im begründeten EinzelfallMutterschafts-Richtlinien
HPV-ImpfungNachholen bis 18 empfohlen, danach beim Bund nicht über die Impfrichtlinie beihilfefähigSI-RL, STIKO

Schwangerschaft und Geburt

Was zahlen Beihilfe und PKV rund um die Geburt?

Kurzantwort:Die Beihilfe des Bundes übernimmt ärztliche Betreuung, Hebamme, Geburtshaus und nach Haus- oder ambulanter Geburt bis zu zwei Wochen eine Pflegekraft, jeweils zu Ihrem Satz und ohne Eigenbehalt (§ 42, § 49 Abs. 4 BBhV). Alles Weitere trägt Ihr Tarif, und genau dort entstehen die Lücken.
LeistungBeihilfe (Bund)Das prüfen Sie im Tarif
Ärztliche SchwangerschaftsvorsorgeJa, nach Mutterschafts-Richtlinien und ohne EigenbehaltWirkt sie sich auf die Rückerstattung aus?
Hebamme (Vorsorge, Geburt, Wochenbett, Kurse)Ja, nach Landes-Gebührenordnung, ohne VerordnungZahlt der Tarif über die Gebührenordnung hinaus?
Rufbereitschaft der HebammeUnklar, beim Bund nicht ausdrücklich geregelt (BW: nein)Vorher schriftlich klären
Geburtshaus, HausgeburtJa (§ 42 Abs. 1 BBhV)Gibt es eine Pauschale, und schadet sie der Rückerstattung?
Chefarzt, Ein- oder ZweibettzimmerJa, ohne 10 € Eigenbehalt, Unterkunft bis 60,90 € pro Tag. Wahlleistung vorher schriftlich vereinbarenSind Wahlleistungen schon vor der Schwangerschaft versichert?
Gesundes Neugeborenes in der KlinikÜber Ihren Satz (§ 52 Nr. 4 BBhV), nicht 80 %Übernimmt Ihr Tarif die Kosten des Babys?
Haus- und WochenpflegekraftNur nach Haus- oder ambulanter Geburt, bis zwei WochenLeistet er auch nach einer Klinikgeburt?
Familien- und Haushaltshilfe während der KlinikNur wenn ein Kind unter 12 zu Hause bleibt und niemand einspringen kannIst eine Haushaltshilfe enthalten?
Milchpumpe, KompressionsstrümpfeJa, bei ärztlicher VerordnungOffener oder geschlossener Hilfsmittelkatalog?
Still- und Wickelkurs, BabyschwimmenNeinSelten mitversichert
GeburtspauschaleBund nein, BW 250 €, NRW 170 €Manche Tarife zahlen eine Pauschale

Die Lücke beim Neugeborenen: Viele nehmen an, die Klinikkosten des Babys würden über die 80 % Beihilfe für Kinder laufen. Beim Bund stimmt das nicht: Sie werden der Mutter zugerechnet, also gilt Ihr Satz (§ 52 Nr. 4 BBhV). Fragen Sie Ihre PKV vor der Geburt, über welchen Vertrag sie diese Kosten abrechnet. Rechnet sie über einen Kindertarif mit 20 % ab, während die Beihilfe nur 50 % zahlt, entsteht eine Lücke von 30 %.

Familienversicherung

Kann Ihr Kind beim gesetzlich versicherten Vater versichert werden?

Kurzantwort:Oft ja. Die kostenfreie Familienversicherung ist nur dann ausgeschlossen, wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind (§ 10 Abs. 3 SGB V). Für unverheiratete Eltern gilt diese Sperre überhaupt nicht (BVerfG, 1 BvR 624/01).
1

Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

2

Ihr Gesamteinkommen liegt regelmäßig über 6.450 € im Monat (Stand 2026).

3

Sie verdienen mehr als der gesetzlich versicherte Vater.

  • Was zum Einkommen zählt: Maßgeblich ist das Gesamteinkommen im steuerlichen Sinn (§ 16 SGB IV), also Ihre Besoldung abzüglich Werbungskosten, mindestens der Pauschale von 1.230 € im Jahr. Die Sonderzahlung wird auf zwölf Monate verteilt. Familienzuschlag, Elterngeld und Kindergeld bleiben außen vor.
  • Die Grenze 2026: Ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 €, also 6.450 € monatlich. Gerade in den ersten Dienstjahren liegen viele Beamtinnen darunter. Dann darf das Kind auch dann familienversichert sein, wenn Sie mehr verdienen als Ihr Mann.
  • Die Kasse prüft regelmäßig: Ihr Mann bekommt immer wieder einen Fragebogen und muss Änderungen melden (§ 10 Abs. 6 SGB V). Eine Beförderung oder die Heirat kann das Kind aus der Familienversicherung holen. Es läuft dann als freiwilliges Mitglied mit eigenem Beitrag weiter, bis es mit Nachweis eines anderen Schutzes binnen zwei Wochen austritt (§ 188 Abs. 4 SGB V).
  • Während Ihrer Elternzeit: Ob das Kind in einer Elternzeit ohne Bezüge über den Vater versichert sein darf, entscheidet die Kasse im Einzelfall per Prognose. Fragen Sie schriftlich vorher an. Sie selbst können sich auch in Mutterschutz und Elternzeit nicht über Ihren Mann familienversichern (§ 10 Abs. 1 SGB V).
  • Beihilfe für das familienversicherte Kind: Für Kassenleistungen gibt es keine Beihilfe. Privatrechnungen, die die Kasse nicht zahlt, erstattet die Beihilfe des Bundes zu 80 %, der Rest bleibt bei Ihnen. Pflegeversichert ist das Kind dann ebenfalls über den Vater (§ 25 SGB XI).

Möglich heißt nicht automatisch besser: Ein PKV-Kindertarif mit 80 % Beihilfe ist meist günstig und leistet oft mehr. Wichtig ist, dass Sie sich in den ersten Lebensmonaten entscheiden.

Später wechseln

Heute Familienversicherung, später PKV: Wo liegt die Falle?

Kurzantwort:Völlig ohne Gesundheitsfragen kommt Ihr Kind nur in den ersten zwei Monaten nach der Geburt in die PKV (§ 198 VVG). Bis sechs Monate bleibt die Öffnungsaktion mit Fragen, aber ohne Ablehnung und mit höchstens 30 % Zuschlag. Werden Sie erst nach der Geburt verbeamtet, zählen die sechs Monate ab der Verbeamtung. Eine Familienversicherung verlängert diese Frist nicht.

Die ersten sechs Monate zählen

In dieser Zeit kommt Ihr Kind über die Nachversicherung ohne Zuschlag und Wartezeit oder über die Öffnungsaktion ohne Ausschlüsse in die PKV. Voraussetzung ist ein privat versicherter Elternteil. Manche Versicherer verlangen eine Mindestversicherungsdauer der Eltern von bis zu drei Monaten, wechseln Sie kurz vor der Geburt also nicht.

Hochzeit mit Kind

Ab der Heirat gilt § 10 Abs. 3 SGB V. Liegen Sie über 6.450 € und über dem Einkommen Ihres Mannes, endet die Familienversicherung des Kindes. Die Öffnungsaktion ist dann meist abgelaufen. Prüfen Sie vorher, ob das Kind rechtzeitig in die PKV wechseln sollte.

Trennung und Scheidung

Nach der Scheidung ist der frühere Partner nicht mehr berücksichtigungsfähig. Ein Beihilfetarif lässt sich in der Praxis binnen sechs Monaten ohne Prüfung auf 100 % erhöhen (§ 199 Abs. 2 VVG). Kündigt Ihr Mann einen Vertrag, in dem Sie mitversichert sind, können Sie ihn binnen zwei Monaten selbst weiterführen (§ 207 Abs. 2 VVG). Die Kinder zählen bei dem Elternteil, der den Familienzuschlag bekommt (§ 5 Abs. 6 BBhV).

Pflegeversicherung ohne Kinderbeitrag

In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder kostenfrei mitversichert, selbst wenn Eltern und Kind bei unterschiedlichen Gesellschaften sind (§ 110 Abs. 3 SGB XI). Einen Zuschlag für Kinderlose gibt es dort nicht.

Kind freiwillig gesetzlich

Ist die Familienversicherung ausgeschlossen, kann das Kind freiwillig mit eigenem Beitrag in die Kasse. Der Beitritt muss binnen drei Monaten nach der Geburt erklärt werden, und es braucht die nötige Vorversicherungszeit (§ 9 SGB V).

Beamten-Paare

Beide verbeamtet:
Wer bekommt ab dem zweiten Kind 70 %?

Kurzantwort:Beim Bund nur der Elternteil, der den Familienzuschlag für die Kinder erhält (§ 46 Abs. 3 BBhV). Steht einem von Ihnen bereits aus anderem Grund 70 % zu, etwa in der Elternzeit, könnte nach dem Wortlaut auch der andere 70 % bekommen. Wie Ihre Beihilfestelle das handhabt, lassen Sie sich am besten schriftlich bestätigen.

Auswirkung auf die PKV

Nur der Elternteil mit 70 % kann seinen Tarif auf 30 % senken, der andere bleibt bei 50 %. Wer das Kindergeld erhält, bestimmt damit auch, wessen Beitrag sinkt.

Gemeinsame Elternzeit

Den Zuschuss von bis zu 31 € nach § 9 MuSchEltZV bekommt nur der Elternteil, bei dem das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird.

Baden-Württemberg

Hier erhalten bei zwei Kindern beide Eltern 70 %, ab drei Kindern sogar dauerhaft (§ 14 BVO BW).

Partner ohne eigene Beamtung

Lagen seine Einkünfte im vorletzten Jahr nicht über der Grenze des Bundes (2026: 22.648 €), sind seine Kosten beihilfefähig, und zwar mit 70 % (§ 6 Abs. 2, § 46 Abs. 2 BBhV).

Frauengesundheit

Kinderwunsch, Verhütung, Brustkrebs, Wechseljahre: Wer zahlt was?

Hier gelten die Regeln des Bundes, die Länder weichen teilweise ab. Welchen Anteil die PKV übernimmt, bestimmt Ihr Tarif.

Künstliche Befruchtung

Anerkannt wird nur die Hälfte der Kosten, darauf kommt Ihr Satz. Bei 1.000 € und 50 % Beihilfe sind das 250 € (§ 43 BBhV). Voraussetzungen: Ehe, beide mindestens 25, die Frau jünger als 40, der Mann jünger als 50, nur eigene Ei- und Samenzellen. Die vorherige Diagnostik wird nicht halbiert. Reichen Sie am besten vorab einen Behandlungsplan ein.

Eizellen einfrieren

Beihilfefähig nur, wenn eine Krankheit eine Behandlung erfordert, die die Fruchtbarkeit schädigt, etwa eine Chemotherapie, und nur bis zur Altersgrenze der künstlichen Befruchtung (§ 43 Abs. 7 BBhV). Social Freezing ohne medizinischen Grund zahlt die Beihilfe nicht.

Pille und Spirale

Beim Bund nur bis zum 22. Geburtstag beihilfefähig (§ 43a BBhV), danach nur zur Behandlung, zum Beispiel bei Endometriose. Dann handelt es sich um eine Medikamenteneinnahme, nach der im PKV-Antrag gefragt wird. Eine Sterilisation nur aus Krankheitsgründen.

Familiäres Brust- und Eierstockkrebsrisiko

Risikoermittlung, Gentest und intensivierte Früherkennung sind beihilfefähig, wenn Verwandte ersten bis dritten Grades betroffen sind und alles in einem Zentrum des Deutschen Konsortiums stattfindet (§ 41 Abs. 3 BBhV). Ein Gentest-Ergebnis darf die PKV weder verlangen noch nutzen (§ 18 GenDG), erfragte Erkrankungen müssen Sie aber angeben.

Nach Brustkrebs

Ärztlich verordnete Perücken sind bis 512 € beihilfefähig. Brustprothesen zählen zu den Körperersatzstücken, mit Eigenanteil von 15 € für den Prothesen-BH und 40 € für Badeanzug oder Body (Anlage 11 BBhV). Bis 24 Sitzungen Kurzzeittherapie gehen ohne Genehmigung.

Depression nach der Geburt

Eine eigene Regel gibt es nicht, sie zählt zu den depressiven Episoden: Sprechstunde, Akutbehandlung und bis 24 Sitzungen Kurzzeittherapie ohne Genehmigung, auf die die Akutbehandlung angerechnet wird (§§ 18, 18a BBhV).

Wechseljahre

Verschreibungspflichtige Hormone sind als Arzneimittel grundsätzlich beihilfefähig, freiverkäufliche Mittel wie viele pflanzliche Präparate dagegen nicht (§ 22 BBhV). Die Hormontherapie nach Rimkus ist seit 1. Januar 2026 ausgeschlossen. Eine Knochendichtemessung ohne Befund gehört zu keinem Früherkennungsprogramm.

Fehlgeburt

Seit 1. Juni 2025 haben Bundesbeamtinnen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche sechs und ab der 20. Woche acht, jeweils mit vollen Bezügen. Beamtinnen auf Probe oder Widerruf sind danach vier Monate vor einer Entlassung gegen ihren Willen geschützt (§ 4 MuSchEltZV).

Krankentagegeld

Meist überflüssig, weil Ihre Bezüge bei Krankheit und im Mutterschutz weiterlaufen. Sinnvoller ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung, idealerweise abgeschlossen, bevor die Familienplanung konkret wird.

Checkliste

Zwölf Fragen an Ihren Tarif, bevor Sie unterschreiben

  1. 01Öffnungsaktion: Stellen Sie den Antrag innerhalb der Frist ausdrücklich darüber und bei einem teilnehmenden Versicherer, wenn Vorerkrankungen oder eine Schwangerschaft bestehen?
  2. 02Kassenzeit: Antrag spätestens zwei Monate nach Ende der Vorversicherung, lückenloser Beginn und Bescheinigung beigelegt?
  3. 03Wartezeit Geburt: Wird sie erlassen, angerechnet oder ist sie noch offen?
  4. 04Laufende Schwangerschaft: Zahlt der Tarif auch, wenn die Schwangerschaft vor Vertragsbeginn schon ärztlich betreut wurde?
  5. 05Wahlleistungen: Chefarzt und Einbettzimmer jetzt festlegen, nicht erst in der Schwangerschaft. Ihr Kind erhält höchstens Ihren Umfang.
  6. 06Neugeborenes: Übernimmt Ihr Tarif die Klinikkosten des gesunden Babys, die die Beihilfe über Ihren Satz abrechnet?
  7. 07Hebamme: Geburtshaus, Hausgeburt, Rufbereitschaft und Leistungen über die Gebührenordnung hinaus?
  8. 08Kinderwunsch: Zahlt der Tarif für künstliche Befruchtung, und steht kein Ausschluss für Sterilitätsbehandlung im Annahmeschreiben?
  9. 09Rückerstattung: Welche Vorsorge ist unschädlich, auch die in der Schwangerschaft, und welche Formvorgaben gibt es?
  10. 10Psychotherapie: Wie viele Sitzungen pro Jahr, und welche Therapeutinnen sind erlaubt?
  11. 11Kindernachversicherung: Gibt es eine Mindestversicherungsdauer? Dann vor der Geburt nicht den Versicherer wechseln.
  12. 12Altvertrag: Bisex-Tarif von vor 2013? Wechsel in Unisex nur nach Vergleichsrechnung, zurück geht es nicht.

Die Fristen, die Beamtinnen kennen sollten

FristWofürRechtsgrundlage
2 Monate nach der GeburtKind rückwirkend ohne Zuschlag und Wartezeit in der PKV anmelden§ 198 Abs. 1 VVG
6 Monate nach der GeburtKind über die Öffnungsaktion versichern, falls die Nachversicherung nicht greiftSelbstverpflichtung der PKV
3 Monate nach der GeburtFreiwilliger Beitritt des Kindes zur Kasse, wenn die Familienversicherung ausgeschlossen ist§ 9 Abs. 2 SGB V
6 Monate nach SatzänderungTarif ohne Gesundheitsfragen anpassen, etwa bei Elternzeit, zweitem Kind oder Wegfall des Familienzuschlags§ 199 Abs. 2 VVG
2 Monate nach Ende der VorversicherungPKV beantragen, damit die Kassenzeit auf Wartezeiten zählt§ 197 Abs. 2 VVG
6 Monate nach erstmaliger BerücksichtigungEhepartner nach der Hochzeit über die Öffnungsaktion versichernSelbstverpflichtung der PKV
7 Wochen vor BeginnElternzeit in den ersten drei Lebensjahren anmelden (Bund)§ 6 MuSchEltZV, § 16 BEEG
3 Jahre nach RechnungsdatumBeihilfe beantragen (Bund, Länder teils abweichend)§ 54 Abs. 1 BBhV

FAQ

PKV für Beamtinnen kurz beantwortet

Zahlen Frauen in der PKV mehr als Männer?

Bei Verträgen ab dem 21. Dezember 2012 nicht. Seit dem EuGH-Urteil Test-Achats (C-236/09) werden Neuverträge geschlechtsneutral kalkuliert. Auch in Bisex-Verträgen ab dem 22.12.2007 dürfen Schwangerschaft und Mutterschaft keine höheren Beiträge oder geringeren Leistungen auslösen.

Darf die PKV wegen einer Schwangerschaft einen Zuschlag verlangen oder ablehnen?

Einen Zuschlag wegen der Schwangerschaft darf sie nicht erheben (§ 20 Abs. 2 AGG). Dass Anträge von Schwangeren bei normaler Prüfung zurückgestellt werden, kommt trotzdem vor. Als Berufseinsteigerin beantragen Sie deshalb am besten binnen sechs Monaten nach der Verbeamtung über die Öffnungsaktion, dort ist eine Ablehnung ausgeschlossen.

Steigt mein Beitrag, wenn ich schwanger bin?

Nein. Beitragsfrei werden Sie aber auch nicht, im Mutterschutz und in der Elternzeit zahlen Sie weiter. Beim Bund steigt Ihr Beihilfesatz in der Elternzeit auf 70 %, dann können Sie den Tarif auf 30 % senken.

Gibt es in der PKV eine Wartezeit für die Geburt?

Möglich sind höchstens acht Monate (§ 197 Abs. 1 VVG). Kommen Sie nahtlos aus der Kasse, einer anderen Krankenversicherung oder der Heilfürsorge und beantragen binnen zwei Monaten, wird die Vorzeit angerechnet. Viele Beihilfetarife verzichten ohnehin darauf oder verkürzen sie.

Kostet die Vorsorge beim Frauenarzt meine Beitragsrückerstattung?

Das hängt allein vom Tarif ab. Viele Beihilfetarife nehmen Programmvorsorge und Impfungen aus, oft nur bei getrennter Rechnung. Mindestens ein großer Tarif kennt keine Ausnahme. Zusatzleistungen ohne Beschwerden zählen meist als Leistung.

Darf ich nur bei der Beihilfe einreichen und die PKV-Rechnung behalten?

Ja. Beide Kostenträger sind getrennt. Bei einem Prozenttarif verlangt die Beihilfestelle des Bundes keinen Nachweis über die PKV-Erstattung (§ 48 Abs. 2 BBhV), und die Rückerstattung gilt beihilferechtlich nicht als Krankheitsleistung.

Wer zahlt die Klinikkosten für mein gesundes Baby?

Beim Bund werden sie Ihnen zugeordnet (§ 52 Nr. 4 BBhV). Es gilt Ihr Satz, zum Beispiel 50 %, nicht die 80 % des Kindes. Den Rest muss Ihr eigener Tarif tragen. Die 80 % gelten für Erkrankungen des Babys und seine übrigen Rechnungen.

Kann mein Kind beim gesetzlich versicherten Vater mitversichert werden?

Häufig ja. Ausgeschlossen ist es nur, wenn Sie verheiratet sind, regelmäßig über 6.450 € im Monat verdienen und mehr als der Vater. Für unverheiratete Eltern gilt die Sperre nicht.

Was passiert mit meinem Tarif in der Elternzeit?

Beim Bund steigt der Satz auf 70 %. Binnen sechs Monaten senken Sie den Tarif ohne Gesundheitsfragen auf 30 % und stocken nach der Elternzeit innerhalb von sechs Monaten wieder auf.

Brauche ich als Beamtin ein Krankentagegeld?

In der Regel nicht, weil Ihre Bezüge bei Krankheit und im Mutterschutz weiterlaufen. Wichtiger ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung, am besten vor der Familienplanung.

Schwangerschaft, Kind, Tarif: Wir rechnen es für Sie durch.

In einem persönlichen Gespräch prüfen wir Ihren Tarif, Ihre Fristen und Ihren Beihilfesatz.