Was Anwärterbezüge sind
Anwärterbezüge sind die Besoldung im Vorbereitungsdienst. Für Bundesbeamte regelt § 59 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG), dass Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, also Anwärter, Anwärterbezüge erhalten. Dazu gehören der Anwärtergrundbetrag, der Anwärtererhöhungsbetrag und die Anwärtersonderzuschläge. Daneben werden der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen gezahlt. Andere Zulagen gibt es nur, wenn ein Gesetz sie ausdrücklich vorsieht.
Die Länder haben eigene Besoldungsgesetze mit vergleichbarem Aufbau. Den größten Teil der Bezüge macht überall der Anwärtergrundbetrag aus. Er ist ein fester Monatsbetrag und steigt während der Ausbildung nicht mit Erfahrungsstufen, wie es das Grundgehalt später tut. Nicht jede Ausbildung im öffentlichen Dienst findet im Beamtenverhältnis statt. Manche Dienstherren bilden in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis aus, dann gelten andere Entgeltregeln. Ihr Einstellungsschreiben sagt Ihnen, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.
Anwärtergrundbetrag beim Bund
Der Bund staffelt den Anwärtergrundbetrag nach Anlage VIII BBesG nicht mehr nach dem Eingangsamt, sondern nach der Laufbahn. Die Tabelle gilt seit dem 1. März 2024 und ist nach dem Stand vom 14. Oktober 2026 die zuletzt verkündete Fassung. Eine neue Tabelle hat das Bundesinnenministerium in einem Referentenentwurf vorgelegt, verkündet ist sie bisher nicht.
- Einfacher Dienst: 1.407,63 Euro im Monat
- Mittlerer Dienst: 1.473,37 Euro im Monat
- Gehobener Dienst: 1.744,22 Euro im Monat
- Höherer Dienst: 2.624,08 Euro im Monat
Wer für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen durchlaufen musste, erhält nach § 62 BBesG zusätzlich einen Anwärtererhöhungsbetrag von 10 Prozent des Anwärtergrundbetrags. Das betrifft vor allem Laufbahnen in Sicherheitsbehörden.
Anwärtergrundbetrag in den Ländern
Die Länder staffeln nach dem Eingangsamt, in das Sie nach dem Vorbereitungsdienst eintreten. Wer später als Lehrkraft nach A 13 eingestellt wird, erhält also schon als Referendar einen höheren Betrag als eine Anwärterin für den mittleren Dienst. Die meisten Länder, die den Tarifabschluss für die Länder vom 14. Februar 2026 übertragen, erhöhen den Anwärtergrundbetrag um einen Festbetrag von 60 Euro. Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag und erhöht prozentual. Die folgenden Beträge sind Monatsbeträge in Euro mit dem jeweiligen Stand.
- Nordrhein-Westfalen, ab 1. April 2026: A 5 bis A 8 1.559,78; A 9 bis A 11 1.615,68; A 12 1.760,37; A 13 1.793,28; A 13 mit Zulage 1.829,43
- Bayern, ab 1. Oktober 2026 (Vorgriff, Gesetz noch nicht beschlossen): A 3 bis A 4 1.449,33; A 5 bis A 8 1.569,93; A 9 bis A 11 1.623,85; A 12 1.763,44; A 13 1.795,21; A 13 mit Zulage 1.830,08
- Baden-Württemberg, ab 1. April 2026 (nach Gesetzentwurf, Zahlung unter Vorbehalt): A 7 bis A 9 1.552,89; A 10 bis A 11 1.608,78; A 12 1.753,53; A 13 gehobener Dienst 1.786,46; A 13 höherer Dienst 1.822,62
- Niedersachsen, ab 1. April 2026: A 5 bis A 8 1.469,04; A 9 bis A 11 1.529,74; A 12 1.686,91; A 13 1.722,66; A 13 mit Zulage 1.761,92
- Hessen, ab 1. Juli 2026: A 6 bis A 8 1.561,14; A 9 bis A 11 1.634,81; A 12 1.825,54; A 13 1.868,96; A 13 mit Zulage 1.916,59
- Sachsen, ab 1. April 2026: A 5 1.464,79; A 6 bis A 8 1.588,41; A 9 bis A 11 1.643,69; A 12 1.786,79; A 13 oder R 1 1.855,10
- Rheinland-Pfalz, ab 1. April 2026: A 5 bis A 8 1.571,65; A 9 bis A 11 1.627,85; A 12 1.773,55; A 13 1.806,71; A 13 mit Zulage 1.843,13
- Berlin, Stand 1. Januar 2026: A 5 bis A 8 1.467,66; A 9 bis A 11 1.527,45; A 12 1.682,25; A 13 1.717,47; A 13 mit Zulage oder R 1 1.756,14
In Hessen ist die nächste Stufe bereits beschlossen: Ab 1. Oktober 2027 steigen die Anwärtergrundbeträge dort um weitere 2,8 Prozent, für A 13 zum Beispiel auf 1.921,29 Euro. In Berlin erhalten Anwärterinnen und Anwärter der Feuerwehr im mittleren Dienst während des Praktikums im Einsatzdienst einen um 20 Prozent erhöhten Grundbetrag. Für die übrigen Länder nennen wir bewusst keine Zahlen, solange wir sie nicht aus der amtlichen Tabelle belegen können. Den Betrag Ihres Dienstherrn finden Sie in der Anlage zum Landesbesoldungsgesetz oder auf der Seite Ihrer Bezügestelle.
Familienzuschlag und Sonderzuschläge
Zum Grundbetrag kommt der Familienzuschlag, sobald Sie verheiratet sind oder Kinder haben. Er wird Anwärtern grundsätzlich wie anderen Beamten gezahlt. Wie hoch er bei Ihrem Dienstherrn ausfällt, zeigt unsere Übersicht zum Familienzuschlag nach Bundesland. Für Kinder bekommen Sie zusätzlich Kindergeld von der Familienkasse, das mit den Bezügen nichts zu tun hat.
Herrscht in einer Laufbahn ein Mangel an qualifizierten Bewerbern, kann die oberste Dienstbehörde nach § 63 BBesG Anwärtersonderzuschläge zahlen, beim Bund von bis zu 90 Prozent des Anwärtergrundbetrags. Diese Zuschläge haben eine Bedingung: Sie dürfen die Ausbildung nicht vorzeitig abbrechen und müssen danach mindestens fünf Jahre im öffentlichen Dienst bleiben. Wer das nicht einhält, muss die Sonderzuschläge in voller Höhe zurückzahlen. Lesen Sie die Zusage deshalb genau, bevor Sie fest mit dem höheren Betrag planen.
Was netto bleibt
Anwärterbezüge sind Arbeitslohn und damit lohnsteuerpflichtig nach § 19 des Einkommensteuergesetzes. Sozialversicherungsbeiträge fallen dagegen fast keine an. Als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind Sie nach § 5 Abs. 1 SGB VI rentenversicherungsfrei, nach § 27 Abs. 1 SGB III arbeitslosenversicherungsfrei und nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb liegt das Netto deutlich näher am Brutto als bei einem gleich hoch bezahlten Angestellten.
Einen Posten müssen Sie aber selbst tragen: die Krankenversicherung. Die Beihilfe übernimmt einen Teil Ihrer Krankheitskosten, für den Rest schließen Sie in der Regel eine private Krankenversicherung mit Pflegepflichtversicherung ab. Dieser Beitrag geht von Ihren Anwärterbezügen ab. Wie Anwärtertarife funktionieren und welche Frist Sie dabei beachten sollten, erklären wir im Ratgeber zur Krankenversicherung für Beamtenanwärter.
Wann gekürzt wird und wann die Zahlung endet
Die Anwärterbezüge sind an einen erfolgreichen Verlauf der Ausbildung gebunden. Nach § 66 BBesG kann der Dienstherr den Anwärtergrundbetrag bis auf 30 Prozent des Grundgehalts der ersten Stufe der entsprechenden Laufbahn herabsetzen, wenn Sie die Laufbahnprüfung nicht bestanden haben oder sich die Ausbildung aus einem Grund verzögert, den Sie zu vertreten haben. Keine Kürzung gibt es, wenn Ihr Fernbleiben oder Ihr Rücktritt von der Prüfung genehmigt wurde, und in besonderen Härtefällen.
Nach dem Bestehen oder dem endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung werden die Anwärterbezüge nach § 60 BBesG bis zum Ende des laufenden Monats weitergezahlt. Werden Sie danach in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, erhalten Sie ab der Ernennung das reguläre Grundgehalt Ihrer Besoldungsgruppe. Was der Status als Beamter auf Widerruf darüber hinaus für Entlassung und Nebentätigkeit bedeutet, lesen Sie im Beitrag zum Beamten auf Widerruf.
Verdienen Sie während des Vorbereitungsdienstes mit einer genehmigten Nebentätigkeit dazu, rechnet der Bund dieses Entgelt nach § 65 BBesG auf die Anwärterbezüge an. Als Anwärtergrundbetrag bleiben aber mindestens 30 Prozent des Anfangsgrundgehalts der Eingangsbesoldungsgruppe Ihrer Laufbahn. Fragen Sie vor einer Nebentätigkeit bei Ihrer Dienststelle nach, wie Ihr Dienstherr das handhabt.
Absicherung in der Ausbildungszeit
Beamte auf Widerruf können nach § 37 Abs. 1 BBG jederzeit entlassen werden, für Landesbeamte gilt dasselbe nach § 23 Abs. 4 BeamtStG. Scheiden Sie ohne Anspruch auf Versorgung aus, etwa weil Sie während der Ausbildung dauerhaft erkranken, werden Sie nach § 8 Abs. 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Nach wenigen Dienstjahren ergibt das nur kleine Rentenanwartschaften. Deshalb lohnt der Blick auf eine Dienstunfähigkeitsversicherung schon in der Ausbildung, solange die Gesundheitsfragen meist noch unkompliziert sind und die Beiträge niedrig ausfallen.
- Anwärterbezüge bestehen vor allem aus dem Anwärtergrundbetrag, dazu kommen Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen.
- Der Bund staffelt nach Laufbahn, die Länder nach dem späteren Eingangsamt.
- 2026 haben viele Länder den Grundbetrag um 60 Euro erhöht, Hessen um 3,02 Prozent.
- Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an, die private Krankenversicherung zahlen Sie selbst.
- Bei nicht bestandener Prüfung oder selbst verschuldeter Verzögerung kann gekürzt werden.
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Häufige Fragen
Wie hoch sind die Anwärterbezüge 2026?+
Das hängt vom Dienstherrn und der Laufbahn ab. Beim Bund beträgt der Anwärtergrundbetrag zum Beispiel 1.473,37 Euro im mittleren und 1.744,22 Euro im gehobenen Dienst. In Nordrhein-Westfalen erhalten Anwärter für A 9 bis A 11 seit 1. April 2026 monatlich 1.615,68 Euro.
Wie viel verdient ein Referendar für das Lehramt?+
Lehramtsreferendare treten meist in A 13 ein. Ihr Anwärtergrundbetrag liegt 2026 zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen bei 1.793,28 Euro, in Hessen bei 1.868,96 Euro und in Sachsen bei 1.855,10 Euro, jeweils im Monat und vor Steuern.
Sind Anwärterbezüge steuerpflichtig?+
Ja. Anwärterbezüge sind Arbeitslohn und unterliegen der Lohnsteuer. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung fallen für Beamte auf Widerruf dagegen nicht an.
Bekommen Anwärter Familienzuschlag?+
Ja. Nach § 59 BBesG wird neben den Anwärterbezügen der Familienzuschlag gezahlt. Die Länder regeln das in ihren Besoldungsgesetzen vergleichbar. Die Höhe richtet sich nach den Sätzen Ihres Dienstherrn.
Was sind Anwärtersonderzuschläge?+
Zuschläge, die ein Dienstherr bei Bewerbermangel in bestimmten Laufbahnen zahlen kann, beim Bund bis zu 90 Prozent des Grundbetrags. Sie müssen zurückgezahlt werden, wenn Sie die Ausbildung abbrechen oder nicht mindestens fünf Jahre im Dienst bleiben.
Was passiert mit den Bezügen, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?+
Der Dienstherr kann den Anwärtergrundbetrag bis auf 30 Prozent des Grundgehalts der ersten Stufe kürzen. Nach dem endgültigen Nichtbestehen werden die Bezüge noch bis zum Ende des laufenden Monats gezahlt.

