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Vermögenswirksame Leistungen: das Geld, das viele Beamte liegen lassen

Es sind meist 6,65 Euro im Monat. Ein Betrag, über den niemand spricht, weil er zu klein wirkt, um wichtig zu sein. Über eine Laufbahn hinweg wird daraus trotzdem eine Summe, die man nicht verschenken sollte. Und der eigentliche Hebel liegt woanders.

Von Phillip Peil24. März 20269 Min Lesezeit
Vermögenswirksame Leistungen: das Geld, das viele Beamte liegen lassen

Was vermögenswirksame Leistungen sind

Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss Ihres Dienstherrn zum Vermögensaufbau. Bei den meisten Dienstherren im Beamtenbereich liegt der Betrag bei 6,65 Euro monatlich. Er wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern nur auf einen von Ihnen benannten VL-fähigen Vertrag überwiesen. Wer keinen Vertrag hinterlegt, bekommt den Betrag in der Regel schlicht nicht.

Das ist der erste Punkt: Der Anspruch verfällt Monat für Monat, wenn er nicht abgerufen wird. Über 35 Dienstjahre sind das rund 2.793 Euro, die nie auf einem Konto gelandet sind.

Der eigentliche Hebel liegt in der Aufstockung

Sinnvoll wird die Sache, wenn Sie den Betrag selbst aufstocken. Ein VL-fähiger Fondssparplan nimmt in der Regel bis 40 Euro monatlich als geförderten Betrag auf, viele Anbieter lassen darüber hinaus freie Zuzahlungen zu. Aus 6,65 Euro Zuschuss plus 33,35 Euro Eigenanteil werden 40 Euro monatlich. Bei einer angenommenen Rendite von 6 Prozent über 35 Jahre entstehen daraus rund 55.000 Euro.

Das löst keine Versorgungslücke von 1.800 Euro im Monat. Es ist aber ein Baustein, der praktisch nichts vom Nettoeinkommen verlangt und den Einstieg in strukturierten Vermögensaufbau leicht macht. Genau deshalb sprechen wir ihn an, obwohl er für uns wirtschaftlich unbedeutend ist.

Die Arbeitnehmersparzulage

Für bestimmte Anlageformen gibt es zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Bei Beteiligungen am Produktivvermögen, also etwa Aktienfonds, beträgt sie 20 Prozent auf bis zu 400 Euro im Jahr, also bis zu 80 Euro. Die Einkommensgrenze wurde deutlich angehoben und liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Damit sind heute deutlich mehr Beamte anspruchsberechtigt als früher.

Die Zulage beantragen Sie über die Anlage VL zur Einkommensteuererklärung. Sie wird nicht laufend ausgezahlt, sondern nach Ablauf der Sperrfrist. Der Anbieter meldet die Daten elektronisch, Sie müssen die Zulage aber aktiv beantragen.

Welche Anlageform passt

  • Aktienfondssparplan. Für Laufzeiten ab sieben Jahren in der Regel die sinnvollste Variante und zulagenberechtigt.
  • Banksparplan. Sicher, aber die Verzinsung liegt regelmäßig unter der Inflation und es gibt keine Sparzulage.
  • Bausparvertrag. Sinnvoll, wenn tatsächlich Wohneigentum geplant ist, sonst meist die schwächste Variante.
  • Tilgung eines Immobiliendarlehens. Für Eigentümer häufig die rechnerisch beste Verwendung.

Die Sperrfrist verstehen

VL-Verträge laufen sechs Jahre mit Einzahlung, danach folgt ein Ruhejahr. Nach sieben Jahren steht das Kapital zur Verfügung. Viele lassen den Vertrag danach einfach weiterlaufen und starten parallel einen neuen. Das ist ordentlich, aber selten optimal. Sinnvoller ist es, das freigewordene Kapital bewusst in Ihre Gesamtplanung einzuordnen, statt es auf einem Tagesgeldkonto zu parken.

In drei Schritten erledigt

  • Prüfen, ob Ihr Dienstherr VL zahlt und in welcher Höhe. Ein Blick in die Bezügemitteilung genügt meist.
  • Einen VL-fähigen Vertrag abschließen und die Vertragsdaten bei der Bezügestelle hinterlegen.
  • Bei der nächsten Steuererklärung die Anlage VL nicht vergessen.
Das Wichtigste in Kürze
  • VL werden nur gezahlt, wenn Sie einen Vertrag hinterlegen. Ohne Vertrag verfällt der Anspruch monatlich.
  • Der Zuschuss beträgt bei den meisten Dienstherren 6,65 Euro. Der Hebel entsteht durch Aufstockung auf 40 Euro.
  • Die Arbeitnehmersparzulage bringt bis zu 80 Euro im Jahr bei Anlage in Aktienfonds und muss aktiv beantragt werden.
  • Nach sieben Jahren wird das Kapital frei. Planen Sie diesen Zeitpunkt bewusst ein.

Häufige Fragen

Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen für Beamte?+

Bei den meisten Dienstherren im Beamtenbereich 6,65 Euro monatlich. Einzelne Dienstherren und Laufbahnen weichen davon ab. Die genaue Höhe steht in Ihrer Bezügemitteilung.

Bekomme ich VL automatisch ausgezahlt?+

Nein. Sie müssen einen VL-fähigen Vertrag abschließen und die Daten bei Ihrer Bezügestelle hinterlegen. Ohne hinterlegten Vertrag wird der Betrag in der Regel nicht gezahlt.

Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?+

Anspruch besteht bei Anlage in Beteiligungen am Produktivvermögen, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro für Ledige beziehungsweise 80.000 Euro für Verheiratete liegt. Die Zulage beträgt 20 Prozent auf bis zu 400 Euro jährlich.

Was passiert nach den sieben Jahren?+

Das angesparte Kapital steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können es entnehmen, den Vertrag weiterführen oder das Kapital in Ihre langfristige Vorsorge überführen.