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Teilzeit, Elternzeit, Kinder: die finanziellen Folgen früher Entscheidungen

Die Entscheidung für Teilzeit fällt fast nie aus finanziellen Gründen. Sie fällt, weil das Leben es gerade verlangt. Genau deshalb lohnt es sich, die finanzielle Seite einmal ruhig anzuschauen, bevor die Entscheidung getroffen wird. Nicht um sie zu verhindern, sondern um sie mit offenen Augen zu treffen.

Von Phillip Peil7. April 202612 Min Lesezeit
Teilzeit, Elternzeit, Kinder: die finanziellen Folgen früher Entscheidungen

Wie Teilzeit in der Versorgung wirkt

Die Versorgung baut sich über anrechenbare Dienstjahre auf. Pro Jahr entstehen 1,79375 Prozent, bis zum Höchstsatz von 71,75 Prozent nach 40 Jahren. Teilzeit wird anteilig gewertet. Wer zehn Jahre mit halber Stundenzahl arbeitet, sammelt in dieser Zeit fünf anrechenbare Jahre. Diese fünf fehlenden Jahre entsprechen knapp 9 Prozentpunkten Ruhegehaltssatz.

Rechenbeispiel: Eine Beamtin A12 mit ruhegehaltfähigen Bezügen von 5.200 Euro. Mit 40 vollen Jahren stünden ihr 71,75 Prozent zu, also rund 3.731 Euro brutto. Mit zehn Jahren Halbtagstätigkeit erreicht sie 35 anrechenbare Jahre und damit 62,78 Prozent, also etwa 3.265 Euro. Die Differenz von rund 466 Euro monatlich summiert sich über 25 Ruhestandsjahre auf knapp 140.000 Euro.

Elternzeit und Beurlaubung unterscheiden sich

  • Kindererziehungszeiten werden in der Beamtenversorgung über einen Kindererziehungszuschlag berücksichtigt. Der Umfang unterscheidet sich je nach Dienstherr und Geburtsjahr des Kindes.
  • Elternzeit ohne Dienstbezüge zählt für den Ruhegehaltssatz in der Regel nicht als Dienstzeit, wird aber über den Zuschlag teilweise ausgeglichen.
  • Beurlaubung ohne dienstliches Interesse fällt meist vollständig aus der Berechnung heraus. Das ist der teuerste der drei Wege.

Wenn eine längere Beurlaubung ansteht, lohnt sich vorab der Antrag auf Anerkennung eines dienstlichen Interesses. Das ist keine Formalie, sondern kann über mehrere Prozentpunkte Versorgung entscheiden.

Was mit Beihilfe und Krankenversicherung passiert

Während der Elternzeit ohne Bezüge bleibt die Beihilfeberechtigung in der Regel bestehen. Ihr PKV-Beitrag läuft jedoch weiter und wird nicht durch einen Arbeitgeberanteil abgefedert, weil es diesen im Beamtensystem ohnehin nicht gibt. Planen Sie diesen Betrag in Ihr Haushaltsbudget für die Elternzeit ein. Bei mehreren Kindern kann sich der Beihilfebemessungssatz erhöhen und den Beitrag spürbar senken. Prüfen Sie das aktiv, es passiert nicht automatisch.

Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird

Viele reduzieren die Stunden und lassen gleichzeitig die private Vorsorge ruhen, weil das Einkommen sinkt. Das ist nachvollziehbar und verdoppelt die Wirkung: weniger Versorgung aus dem Dienst und weniger Aufbau daneben. Wenn irgendwie möglich, halten Sie zumindest einen kleinen Sparbetrag aufrecht. 50 Euro monatlich über zehn Jahre sind besser als eine Pause, die später mit 300 Euro aufgeholt werden müsste.

Was sich konkret gestalten lässt

  • Teilzeitumfang mit Blick auf die Versorgung wählen. Zwischen 50 und 75 Prozent liegen im Ergebnis mehrere Prozentpunkte Ruhegehaltssatz.
  • Kindererziehungszuschläge beim Dienstherrn abfragen und schriftlich bestätigen lassen.
  • Dienstunfähigkeitsschutz nicht reduzieren. Das Risiko sinkt durch Teilzeit nicht, das Einkommen schon.
  • Beihilfebemessungssatz bei Geburt eines zweiten Kindes prüfen lassen.
  • Nach Rückkehr in Vollzeit die Sparrate anheben, statt es auf später zu verschieben.

Warum dieses Thema Frauen stärker betrifft

Statistisch reduzieren Frauen im öffentlichen Dienst deutlich häufiger und länger die Arbeitszeit als Männer. Das ist keine Wertung, sondern der Grund, warum die Versorgungsunterschiede zwischen Männern und Frauen in der Beamtenversorgung so deutlich ausfallen. Wer das früh weiß, kann gegensteuern. Wer es mit 58 erfährt, kann es nur noch zur Kenntnis nehmen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Teilzeitjahre zählen anteilig. Zehn Jahre Halbtagstätigkeit kosten rund 9 Prozentpunkte Ruhegehaltssatz.
  • Beurlaubung ohne anerkanntes dienstliches Interesse fällt meist vollständig aus der Berechnung.
  • Der Beihilfebemessungssatz kann sich mit dem zweiten Kind erhöhen. Das müssen Sie aktiv prüfen lassen.
  • Private Vorsorge während der Teilzeit möglichst nicht pausieren, sondern nur reduzieren.

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Häufige Fragen

Wie stark senkt Teilzeit meine Pension?+

Anteilig zur reduzierten Stundenzahl. Eine halbe Stelle über zehn Jahre entspricht fünf anrechenbaren Dienstjahren und damit rund 9 Prozentpunkten weniger Ruhegehaltssatz.

Zählt Elternzeit für die Pension?+

Elternzeit ohne Dienstbezüge zählt in der Regel nicht als Dienstzeit. Ein Teil wird über den Kindererziehungszuschlag ausgeglichen. Umfang und Berechnung unterscheiden sich je nach Dienstherr und Geburtsjahr des Kindes.

Bleibt meine Beihilfe während der Elternzeit bestehen?+

In der Regel ja. Ihr PKV-Beitrag läuft in dieser Zeit jedoch normal weiter und sollte im Haushaltsplan für die Elternzeit berücksichtigt werden.

Sollte ich meine Dienstunfähigkeitsabsicherung während der Teilzeit reduzieren?+

Wir raten davon in der Regel ab. Das gesundheitliche Risiko bleibt gleich, die Versorgung wird durch die Teilzeit sogar geringer. Eine spätere Wiedererhöhung ist meist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.