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Dienstfähig trotz Psychotherapie
Nicht jeder Lehramtsanwärter wird wegen einer Psychotherapie von einer Verbeamtung ausgeschlossen. Genaugenommen prüft der Amtsarzt im Einzelfall, ob eine Verbeamtung sinnvoll ist oder nicht – die endgültige Entscheidung liegt jedoch allein beim Dienstherrn.
Befindet sich in der Krankenakte ein Hinweis auf eine Psychotherapie kann das auch bedeuten, dass der Betroffene längst genesen ist und sich für den öffentlichen Dienst eignet.
Ein Lehramtsanwärter, der eine schwere psychische Erkrankung hatte, erhält jedoch oftmals eine negative Prognose vom Amtsarzt. Dies gilt vor allem dann, wenn die Erkrankung über einen langen Zeitraum mehrmals aufgetreten ist und der Betroffene dadurch oft gefehlt hat.
Amtsärztliche Untersuchung
Bei der amtsärztlichen Untersuchung überprüft der Amtsarzt, ob der Gesundheitszustand des Betroffenen den Anforderungen eines Beamtenverhältnisses entspricht. Das Ergebnis der Überprüfung hält er in einem Gutachten für den jeweiligen Dienstherrn fest.
Wenn ein angehender Lehrer erst vor Kurzem in einer stationären oder ambulanten Psychotherapie behandelt worden ist und noch Medikamente einnimmt, kann ein Amtsarzt die Empfehlung geben, dass der Betroffene vorläufig auf Probe verbeamtet wird. Ob der Dienstherr dieser Empfehlung folgt, ist eine andere Sache.
Bei der Prognose des Amtsarztes spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel die Anzahl früherer Krankentage oder auch physische Erkrankungen wie Diabetes.
Für eine positive Prognose ist es wichtig, dass sich das Leistungsniveau des Betroffenen trotz psychischer Krankheit wiederhergestellt hat oder eine vollständige Wiederherstellung in naher Zukunft realistisch erscheint.
Ist es trotz Therapie nicht möglich, das alte Leistungsniveau zu erreichen, fällt die Prognose wahrscheinlich negativ aus und der Betroffene gilt als ungeeignet.
Bundesverwaltungsgericht auf der Seite der Anwärter
2013 verfügten Richter des Bundesverwaltungsgerichts, dass nach einer Untersuchung beim Amtsarzt nur dann eine negative Prognose gegeben werden darf, wenn eine Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in hohem Maße wahrscheinlich ist.
Die Beweislast liegt dadurch beim Amtsarzt.
Verbeamtung trotz Psychotherapie: Diese Möglichkeiten gibt es bei einer Ablehnung
Selbst, wenn die Verbeamtung zunächst verwehrt wurde – zum Beispiel durch den längeren Aufenthalt in einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie – kann der Betroffene sich wehren, indem er ein Gegengutachten in Auftrag gibt.
Erst wenn dieses Gegengutachten die Dienstunfähigkeit zu hundert Prozent bescheinigt, darf der Dienstherr eine Verbeamtung ablehnen. Der angehende Lehrer hat dann noch die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten und Klage einzureichen.
Diese Alternative gibt es zur Psychotherapie
Zwar ist eine Verbeamtung auch nach einer Psychotherapie möglich, dennoch verzichten viele Studierende, die eine Beamtenlaufbahn als Lehrkraft anstreben, auf eine Therapie, um Hindernissen aus dem Weg zu gehen.
In diesem Fall sind Familien- und Lebensberatungsstellen gute Alternativen. Hier können sich Betroffene kostenlos mit qualifizierten Beratern austauschen und erhalten therapeutische Hilfe – und zwar ohne einen Vermerk in der Krankenakte.
Psychotherapie und die Private Krankenversicherung
Die Mehrheit der deutschen Beamten ist in privaten Krankenversicherungen abgesichert. Das liegt daran, dass Privatversicherte einen Beihilfeanspruch haben; einem mindestens 50 % hohen Arbeitgeberzuschuss, den die Dienstherren zu den Krankenkassenbeiträgen und Behandlungskosten zahlen.
Oftmals haben Antragstellerinnen und Antragsteller mit einem psychotherapeutischen Hintergrund jedoch schlechte Chancen, in einer privaten Krankenkasse (PKV) aufgenommen zu werden. Und wenn, dann müssen sie mit kostenintensiven Risikozuschlägen rechnen.
Der Grund: Private Versicherer agieren nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Demnach berechnen sich die Beiträge individuell je nach Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Psychisch Vorerkrankte zahlen also deutlich höhere Beiträge.
Alternativ kann sich ein verbeamteter Lehrer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen – hier muss er jedoch die gesamten Krankenkassenbeiträge allein tragen und zusätzlich einige Versicherungsleistungen einbüßen.
Fazit zur Verbeamtung trotz Psychotherapie bei Lehrern
Grundsätzlich ist eine Verbeamtung auch nach einer Psychotherapie möglich. Eine psychische Störung ist kein direktes Ausschlusskriterium für eine Lehrerlaufbahn mit Beamtenstatus, solange der Betroffene sein Leistungsniveau aufrechterhalten kann und nicht so viele Krankentage aufweist.
Damit der Dienstherr dazu in der Lage ist, die Dienstfähigkeit der zukünftigen Lehrkraft zu beurteilen, erstellt der zuständige Amtsarzt ein Gutachten. Inwieweit dieses zugunsten des angehenden Lehrers ausfällt, hängt zum Großteil von der Prognose der psychischen Krankheit ab.
Seit 2013 liegt die Beweislast ganz beim Amtsarzt und dem Dienstherrn. Im Detail heißt das, dass eine Verbeamtung nur dann verwehrt werden darf, wenn es in höchstem Maße wahrscheinlich ist, dass der Betroffene in Rente geht, bevor er die gesetzliche Altersgrenze erreicht.
Eine Hürde bleibt für angehende Lehrer, die eine Verbeamtung anstreben und in Therapie waren, jedoch bestehen – und das ist die Aufnahme in einer privaten Versicherung. Meist kommen die Betroffenen nicht ohne Risikozuschläge in die PKV. Auch die ein oder andere Versicherungsleistung bleibt ihnen verwehrt.
Wahlweise können sich Beamte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern, auch wenn dadurch der Anspruch auf Beihilfe erlischt.
Obwohl eine Verbeamtung trotz Therapie selten mühelos gelingt, sollten sich psychisch erkrankte Menschen dennoch therapeutische Hilfe suchen. Ansonsten erhöht sich im späteren Lehrberuf das Risiko für Burn-out und Depressionen.
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