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Lehramtsreferendariat in Bayern: Beihilfe und Krankenversicherung

In Bayern beginnt der Vorbereitungsdienst für das Lehramt in der Regel mit einer Verbeamtung auf Widerruf. Damit besteht von Anfang an ein Beihilfeanspruch.

Von Jens Kempf17. Februar 20267 Min Lesezeit
Lehramtsreferendariat in Bayern: Beihilfe und Krankenversicherung

Beamtenstatus im bayerischen Referendariat

Angehende Lehrkräfte werden für den Vorbereitungsdienst in der Regel in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen, meist mit 50 Prozent Bemessungssatz.

Warum die private Krankenversicherung naheliegt

Da bereits ein Beihilfeanspruch besteht, passt eine PKV mit einem auf 50 Prozent ausgelegten Tarif in der Regel besser zur Situation.

Besonderheiten für Lehramtsanwärter

Da das Referendariat zeitlich klar begrenzt ist und meist in eine Übernahme in den Schuldienst mündet, planen viele Versicherer spezielle Konditionen ein.

  • In Bayern beginnt das Referendariat meist mit einer Verbeamtung auf Widerruf
  • Damit besteht bereits ein Beihilfeanspruch von in der Regel 50 Prozent
  • Eine PKV passt in der Regel besser zu diesem Anspruch
  • Viele Anbieter bieten spezielle Konditionen für die Übergangsphase

Vorbereitung auf die spätere Übernahme

Der PKV-Vertrag sollte so gewählt werden, dass er ohne Bruch fortgeführt werden kann, um erneute Gesundheitsprüfungen zu vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das bayerische Lehramtsreferendariat beginnt meist mit einer Verbeamtung auf Widerruf
  • Damit besteht bereits ein Beihilfeanspruch von in der Regel 50 Prozent
  • Eine PKV passt meist besser zu dieser Konstellation
  • Eine frühzeitige Planung erleichtert den Übergang

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Häufige Fragen

Bin ich im Referendariat verbeamtet?+

In der Regel ja, als Beamter oder Beamtin auf Widerruf.

Welchen Bemessungssatz habe ich?+

Meist 50 Prozent.

Sollte ich mich gesetzlich oder privat versichern?+

Bei bestehendem Beihilfeanspruch ist eine PKV meist passender.

Was passiert nach der Übernahme?+

Der PKV-Vertrag kann meist unkompliziert fortgeführt werden.