Das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG
Das Versicherungsvertragsgesetz räumt privat Versicherten das Recht ein, innerhalb desselben Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln, ohne dass dafür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Die bereits erworbenen Rechte, etwa Alterungsrückstellungen, bleiben dabei erhalten.
Was bei diesem Wechsel gilt
- Der Wechsel erfolgt innerhalb desselben Versicherers, nicht zu einer anderen Gesellschaft
- Bestehende Alterungsrückstellungen werden angerechnet
- Für Mehrleistungen im neuen Tarif kann der Versicherer einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangen
- Der bisherige Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Erstabschlusses bleibt maßgeblich für den Basisschutz
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Wechsel innerhalb des Versicherers und einem Wechsel zu einem anderen Anbieter. Ein anbieterübergreifender Wechsel ist grundsätzlich mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden, da hier ein neuer Vertrag mit einem anderen Unternehmen entsteht.
Warum ein Tarifwechsel sinnvoll sein kann
Über die Jahre verändern sich Tariflandschaften, und manche älteren Tarife sind im Vergleich zu neueren Produkten des gleichen Versicherers nicht mehr wettbewerbsfähig. Ein Wechsel in einen moderneren Tarif desselben Unternehmens kann helfen, Beitrag und Leistung wieder in ein passendes Verhältnis zu bringen, ohne die bereits angesparten Rückstellungen zu verlieren.
Worauf Sie vor einem Tarifwechsel achten sollten
- Genaue Gegenüberstellung der Leistungen beider Tarife anfordern
- Klären, ob und in welcher Höhe Zuschläge für Mehrleistungen anfallen
- Prüfen, ob der neue Tarif tatsächlich zur aktuellen Lebenssituation passt
- Bei Unsicherheiten eine neutrale Beratung zur Tarifanalyse einholen
Ein Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers ist eine der wenigen Möglichkeiten, den PKV-Schutz anzupassen, ohne erneut umfassend Gesundheitsangaben machen zu müssen. Eine sorgfältige Analyse vorab bleibt dennoch sinnvoll.
- § 204 VVG erlaubt einen Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Alterungsrückstellungen bleiben bei diesem Wechsel erhalten.
- Für Mehrleistungen können Zuschläge oder Ausschlüsse gelten.
- Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer erfordert dagegen eine neue Gesundheitsprüfung.
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Häufige Fragen
Gilt das Tarifwechselrecht auch für ältere PKV-Verträge?+
Ja, § 204 VVG gilt grundsätzlich unabhängig vom Vertragsalter, solange es sich um einen Wechsel innerhalb desselben Versicherers handelt.
Kann der Versicherer einen Tarifwechsel ablehnen?+
Der Wechsel in einen gleichartigen Tarif mit vergleichbarem Leistungsniveau kann nicht grundsätzlich verweigert werden, für Mehrleistungen kann jedoch ein Risikozuschlag verlangt werden.
Was passiert mit den Alterungsrückstellungen beim Wechsel?+
Diese werden anteilig auf den neuen Tarif übertragen und bleiben damit erhalten.
Ist ein Tarifwechsel für Beamte anders geregelt als für andere PKV-Versicherte?+
Nein, das Tarifwechselrecht gilt unabhängig vom Berufsstatus für alle privat Krankenversicherten gleichermaßen.
