Der Übertragungswert als zentrales Element
Beim Wechsel des Versicherers wird ein sogenannter Übertragungswert berechnet und an den neuen Versicherer weitergegeben. Dieser entspricht jedoch nicht der gesamten individuell angesparten Alterungsrückstellung, sondern einem kalkulatorisch festgelegten Anteil. Ein bestimmter Teil der Rückstellung verbleibt beim bisherigen Versicherer und kommt der verbleibenden Versichertengemeinschaft zugute.
Warum das den neuen Beitrag beeinflusst
Da der Übertragungswert meist niedriger ist als die individuelle Vollrückstellung, muss der neue Tarif diese Lücke über den laufenden Beitrag ausgleichen. Dadurch kann ein Wechsel, besonders in fortgeschrittenem Alter, trotz vergleichbarer Leistungen zu einem höheren Beitrag führen als ein Verbleib beim bisherigen Versicherer.
Sonderfall Basistarif
Eine Ausnahme bildet der Wechsel in den Basistarif, entweder beim eigenen oder bei einem anderen Versicherer. Hier wird die volle kalkulierte Alterungsrückstellung übertragen, ohne Abzug. Der Basistarif bietet dafür allerdings Leistungen, die sich am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren, und ist für die meisten Beamten nur in besonderen Situationen eine sinnvolle Option.
Praktische Konsequenzen für die Wechselentscheidung
- Je jünger man beim Wechsel ist, desto geringer fällt der relative Verlust an Rückstellung meist aus
- Ein Wechsel sollte immer mit einer vollständigen Beitrags- und Leistungsprüfung des Zieltarifs verbunden werden
- Bestehende Vorerkrankungen können bei einem regulären Wechsel zu Risikozuschlägen führen
- Ein interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer erhält die volle Rückstellung und ist oft ohne neue Gesundheitsprüfung möglich
Fazit
Alterungsrückstellungen lassen sich beim Versichererwechsel nur teilweise über den Übertragungswert mitnehmen, mit voller Übertragung nur beim Wechsel in den Basistarif. Vor einem Wechsel lohnt sich daher immer eine genaue Berechnung, ob der neue Tarif trotz möglicher Rückstellungsverluste tatsächlich wirtschaftlich vorteilhaft ist.
- Beim Versichererwechsel wird nur ein Übertragungswert, nicht die volle Rückstellung, mitgenommen.
- Der Übertragungswert kann den neuen Beitrag erhöhen, besonders bei fortgeschrittenem Alter.
- Beim Wechsel in den Basistarif wird die volle Rückstellung übertragen.
- Ein interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer erhält die Rückstellung meist vollständig.
- Vor einem Wechsel lohnt sich eine vollständige Beitrags- und Leistungsprüfung.
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Häufige Fragen
Wird meine gesamte Alterungsrückstellung beim Wechsel übertragen?+
Nein, in der Regel nur ein kalkulatorischer Übertragungswert, ein Teil verbleibt beim bisherigen Versicherer.
Gibt es eine Ausnahme mit voller Übertragung?+
Ja, beim Wechsel in den Basistarif wird die volle Rückstellung übertragen.
Ist ein interner Tarifwechsel besser als ein Anbieterwechsel?+
Ein interner Wechsel innerhalb des gleichen Versicherers erhält meist die volle Rückstellung und erfordert oft keine neue Gesundheitsprüfung.
Lohnt sich ein Wechsel im höheren Alter noch?+
Das hängt vom Einzelfall ab, da der Verlust an Rückstellung im Alter tendenziell stärker ins Gewicht fällt.
