Die Beamtenberater
Alle Ratgeber-ArtikelBeihilfe

Beihilfeergänzungstarif: Sinnvolle Ergänzung oder unnötige Kosten?

Die Beihilfe deckt Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten nicht in jedem Detail vollständig ab. Ein Beihilfeergänzungstarif soll genau diese Lücken schließen, ist aber nicht in jedem Fall notwendig.

Von Jens Kempf20. Januar 20268 Min Lesezeit
Beihilfeergänzungstarif: Sinnvolle Ergänzung oder unnötige Kosten?

Welche Lücken kann die Beihilfe haben?

Die Beihilferegelungen sehen in bestimmten Bereichen Kürzungen vor, etwa bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln oder Zahnersatz. Auch Eigenbehalte können anfallen.

Was ein Beihilfeergänzungstarif leistet

Ein Beihilfeergänzungstarif setzt genau dort an, wo die reguläre Beihilfe Abzüge vornimmt, etwa bei Kürzungsbeträgen oder Eigenanteilen bei Zahnersatz.

Für wen lohnt sich ein solcher Tarif?

Ob sich ein Ergänzungstarif lohnt, hängt stark von der individuellen Beihilfesatzung des jeweiligen Dienstherrn ab, da die Kürzungsregeln unterschiedlich ausfallen.

  • Beihilfeergänzungstarife schließen Lücken aus Kürzungen und Eigenbehalten
  • Die Relevanz hängt stark vom jeweiligen Beihilferecht ab
  • Nicht jeder Beamte benötigt einen solchen Zusatzbaustein
  • Ein Vergleich der Beihilfesatzung lohnt sich vorab

Kosten und Nutzen abwägen

Der Beitrag sollte in einem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen. Eine neutrale Beratung kann dies anhand der konkreten Beihilfesatzung einschätzen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beihilfekürzungen betreffen vor allem Arzneimittel, Hilfsmittel und Zahnersatz
  • Ein Ergänzungstarif kann diese Lücken teilweise schließen
  • Die Sinnhaftigkeit hängt stark vom jeweiligen Bundesland ab
  • Ein Kosten-Nutzen-Vergleich ist vor Abschluss sinnvoll

Sie wollen das auf Ihre Situation übersetzt haben?

In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen Ihnen, was für Sie wirklich sinnvoll ist.

Mehr zum Thema

Häufige Fragen

Ist ein Beihilfeergänzungstarif Pflicht?+

Nein, es handelt sich um einen freiwilligen Zusatzbaustein.

Welche Kosten deckt der Tarif typischerweise ab?+

Häufig Kürzungsbeträge bei Arzneimitteln oder Eigenanteile bei Zahnersatz.

Lohnt sich der Tarif überall gleich?+

Nein, die Beihilferegelungen unterscheiden sich je nach Dienstherr.

Kann ich jederzeit abschließen?+

In der Regel ja, teils mit vereinfachter Gesundheitsprüfung nahe am Hauptvertrag.