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Beitragsrückerstattung in der PKV: wann sich Selbstzahlen lohnt

Viele Beamte legen im Dezember Arztrechnungen beiseite und überlegen, ob sie sie noch einreichen sollen. Die Frage ist berechtigt, die übliche Faustregel jedoch nicht. Bei Beihilfeberechtigten sieht die Rechnung anders aus als bei privat Vollversicherten.

Von Jens Kempf14. Juli 202610 Min Lesezeit
Beitragsrückerstattung in der PKV: wann sich Selbstzahlen lohnt

So funktioniert die Beitragsrückerstattung

Reichen Sie in einem Kalenderjahr keine Rechnungen ein, erstattet Ihr Versicherer einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Je nach Tarif sind das üblicherweise zwei bis sechs Monatsbeiträge, oft gestaffelt nach der Anzahl der leistungsfreien Jahre. Vorsorgeuntersuchungen sind in vielen Tarifen ausgenommen und gefährden die Rückerstattung nicht.

Wichtig: Maßgeblich ist die Einreichung, nicht das Behandlungsdatum. Sie können eine Rechnung aus dem Vorjahr noch innerhalb der tariflichen Frist einreichen, wenn sich das nach der Jahresrechnung als sinnvoll erweist.

Warum die Beihilfe die Rechnung verändert

Als Beihilfeberechtigter tragen Sie nur einen Teil der Rechnung selbst, in der Regel 50 Prozent im aktiven Dienst und 30 Prozent im Ruhestand. Nur dieser Anteil geht an Ihre private Krankenversicherung. Der Betrag, den Sie beim Selbstzahlen tragen, ist also von vornherein kleiner als bei einem Vollversicherten.

Das hat zwei Folgen. Erstens: Die Schwelle, ab der sich das Einreichen lohnt, liegt niedriger, als viele annehmen. Zweitens: Die Beihilfe reichen Sie unabhängig davon immer ein. Die Beihilfestelle spielt bei der Beitragsrückerstattung keine Rolle, sie ist keine Versicherung.

Das Rechenbeispiel

Angenommen, Ihr Restkostentarif kostet 320 Euro im Monat und Ihr Tarif erstattet drei Monatsbeiträge, also 960 Euro. Im laufenden Jahr sind Rechnungen über 1.400 Euro angefallen. Ihre Beihilfe erstattet davon 50 Prozent, also 700 Euro. Bei Ihrer PKV könnten Sie die verbleibenden 700 Euro einreichen.

  • Einreichen: Sie erhalten 700 Euro und verlieren die Rückerstattung von 960 Euro. Ergebnis minus 260 Euro.
  • Selbst zahlen: Sie tragen 700 Euro und erhalten 960 Euro zurück. Ergebnis plus 260 Euro.
  • Steuerlicher Effekt: Die Rückerstattung mindert Ihre abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, selbst getragene Kosten können als außergewöhnliche Belastung nur oberhalb der zumutbaren Belastung wirken.

In diesem Beispiel lohnt sich das Selbstzahlen. Kippt das Verhältnis, etwa weil im Dezember noch eine größere Behandlung ansteht, reichen Sie ein. Deshalb gilt: Entscheiden Sie erst zum Jahresende, nicht laufend.

Wann Sie immer einreichen sollten

  • Bei laufenden oder absehbar teuren Behandlungen, etwa Zahnersatz oder Physiotherapie über mehrere Monate.
  • Wenn Sie den Selbstbehalt Ihres Tarifs ohnehin überschreiten.
  • Bei Rechnungen für mitversicherte Kinder, weil hier die Beträge schnell steigen.
  • Wenn Sie die tarifliche Einreichungsfrist ausschöpfen wollen und noch abwarten können.

Selbstbehalt und Rückerstattung sind nicht dasselbe

Ein Selbstbehalt senkt Ihren Beitrag dauerhaft und wird jedes Jahr fällig, sobald Kosten anfallen. Die Beitragsrückerstattung ist dagegen eine Belohnung für ein leistungsfreies Jahr. Beide Bausteine lassen sich kombinieren, sollten aber zusammen gerechnet werden. Ein hoher Selbstbehalt bei gleichzeitig chronischem Behandlungsbedarf spart nichts.

Prüfen Sie diese Kombination einmal sauber durch. Über zehn Jahre ist der Unterschied zwischen einer passenden und einer unpassenden Konstruktion regelmäßig vierstellig.

Das Wichtigste in Kürze
  • Maßgeblich für die Rückerstattung ist die Einreichung bei der PKV, nicht das Behandlungsdatum.
  • Die Beihilfe reichen Sie immer ein. Sie hat mit der Beitragsrückerstattung nichts zu tun.
  • Entscheiden Sie erst zum Jahresende, wenn Sie alle Kosten kennen.
  • Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung sind unterschiedliche Bausteine und sollten gemeinsam gerechnet werden.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung in der PKV?+

Je nach Tarif üblicherweise zwei bis sechs Monatsbeiträge, häufig gestaffelt nach der Anzahl der leistungsfreien Jahre. Maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.

Gefährden Vorsorgeuntersuchungen die Rückerstattung?+

In vielen Tarifen nicht. Vorsorgeleistungen sind häufig ausdrücklich ausgenommen. Prüfen Sie diesen Punkt in Ihren Bedingungen.

Muss ich Rechnungen bei der Beihilfe trotzdem einreichen?+

Ja. Die Beihilfe ist keine Versicherung und wirkt sich auf die Beitragsrückerstattung nicht aus. Achten Sie dort auf die Ausschlussfrist Ihrer Beihilfeverordnung.

Bis wann kann ich Rechnungen bei der PKV einreichen?+

Die Fristen unterscheiden sich je nach Anbieter und liegen häufig bei mehreren Monaten bis zu drei Jahren. Dadurch können Sie die Entscheidung bis nach dem Jahreswechsel offenhalten.