Wo die Lücke entsteht
Ihr Arzt rechnet nach der Gebührenordnung ab und darf dabei je nach Aufwand einen Steigerungssatz ansetzen. Die Beihilfeverordnungen begrenzen jedoch, bis zu welchem Satz erstattet wird. Liegt die Rechnung darüber, bleibt der Rest bei Ihnen, selbst wenn Beihilfe und PKV rechnerisch 100 Prozent abdecken.
- Höchstbeträge bei Zahnersatz und Kieferorthopädie, die deutlich unter den tatsächlichen Kosten liegen können.
- Begrenzungen bei Heilpraktikerleistungen und bestimmten Hilfsmitteln.
- Wahlleistungen im Krankenhaus, also Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer, die in manchen Ländern nur gegen einen Eigenbehalt beihilfefähig sind.
- Eigenbehalte und Kostendämpfungspauschalen, die je nach Dienstherr und Besoldungsgruppe abgezogen werden.
- Überschreitungen des beihilfefähigen Steigerungssatzes bei aufwendigen Behandlungen.
Was ein Beihilfeergänzungstarif leistet
Ein Ergänzungstarif setzt genau an diesen Stellen an. Er übernimmt Beträge, die weder Beihilfe noch der Restkostentarif tragen. Je nach Anbieter umfasst das Rechnungsanteile oberhalb der beihilfefähigen Sätze, Differenzen bei Zahnersatz, Wahlleistungen und Eigenbehalte.
Der Beitrag liegt üblicherweise im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat. Damit ist der Tarif einer der wenigen Bausteine, bei denen sich ein überschaubarer Beitrag im Ernstfall sehr deutlich auszahlt, insbesondere bei Zahnbehandlungen.
Wann sich der Baustein rechnet
Er rechnet sich vor allem dann, wenn Ihre Beihilfeverordnung enge Höchstbeträge kennt, wenn Sie Wert auf Wahlleistungen legen oder wenn absehbar Zahnersatz ansteht. Für Familien mit Kindern und anstehender Kieferorthopädie ist er häufig der wirtschaftlich sinnvollste Zusatzbaustein überhaupt.
Weniger sinnvoll ist er, wenn Ihr Restkostentarif diese Positionen bereits vollständig einschließt. Genau das ist der Punkt, an dem sich die Prüfung lohnt: Doppelter Schutz kostet Geld, ohne im Leistungsfall mehr zu bringen. Lesen Sie beide Bedingungswerke nebeneinander, bevor Sie abschließen.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, es steht eine Zahnersatzbehandlung über 6.000 Euro an. Die Beihilfe erkennt aufgrund von Höchstbeträgen 3.400 Euro als beihilfefähig an und erstattet davon 50 Prozent, also 1.700 Euro. Der Restkostentarif zahlt seine 50 Prozent auf den beihilfefähigen Anteil, ebenfalls 1.700 Euro. Es bleiben 2.600 Euro bei Ihnen. Ein passender Ergänzungstarif übernimmt hiervon einen erheblichen Teil.
Bei einem Monatsbeitrag von 25 Euro entspricht der Eigenanteil in diesem Beispiel mehr als acht Jahren Beitrag. Das ist der Grund, warum dieser Baustein in der Beratung so oft empfohlen wird.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- Gibt es Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren und wie hoch sind sie?
- Sind Wahlleistungen im Krankenhaus eingeschlossen oder separat zu versichern?
- Wird die Kostendämpfungspauschale Ihres Dienstherrn erstattet?
- Gilt der Tarif auch nach dem Eintritt in den Ruhestand mit dem dann höheren Bemessungssatz?
- Beihilfe und Restkostentarif ergeben nicht immer 100 Prozent der Rechnung.
- Die größten Lücken entstehen bei Zahnersatz, Wahlleistungen, Hilfsmitteln und Eigenbehalten.
- Ein Ergänzungstarif kostet meist einen niedrigen zweistelligen Betrag im Monat und wirkt vor allem im Zahnbereich.
- Prüfen Sie vorher, ob Ihr Restkostentarif diese Positionen bereits abdeckt, um doppelten Schutz zu vermeiden.
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Häufige Fragen
Ist ein Beihilfeergänzungstarif sinnvoll?+
In den meisten Fällen ja, weil Beihilfe und Restkostentarif nicht jede Rechnungsposition vollständig abdecken. Besonders wirksam ist er bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Wahlleistungen im Krankenhaus.
Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?+
Je nach Anbieter, Alter und Leistungsumfang liegt der Beitrag üblicherweise im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat.
Deckt der Ergänzungstarif auch die Kostendämpfungspauschale?+
Einige Tarife tun das, andere nicht. Prüfen Sie diesen Punkt gezielt, wenn Ihr Dienstherr eine Kostendämpfungspauschale oder Eigenbehalte vorsieht.
Brauche ich den Tarif auch im Ruhestand?+
Im Ruhestand steigt der Bemessungssatz meist auf 70 Prozent, die Lücken werden also kleiner. Höchstbeträge bei Zahnersatz bestehen jedoch weiter, und der Behandlungsbedarf steigt mit dem Alter.


