Warum Beiträge in Sprüngen steigen
Ein privater Krankenversicherer darf den Beitrag nicht jedes Jahr frei anpassen. Er muss jährlich prüfen, ob die tatsächlichen Leistungsausgaben von den kalkulierten abweichen. Erst wenn ein gesetzlich definierter Schwellenwert überschritten wird, darf und muss er anpassen. Deshalb bleibt der Beitrag oft mehrere Jahre stabil und springt dann deutlich.
Drei Faktoren treiben die Entwicklung: der medizinische Fortschritt mit teureren Verfahren, die steigende Lebenserwartung und das allgemeine Kostenniveau im Gesundheitswesen. Dazu kommt seit Jahren das niedrige Zinsniveau in der Vergangenheit, das die Verzinsung der Altersrückstellungen belastet hat.
Was Sie prüfen sollten, bevor Sie reagieren
- Betrifft die Anpassung Ihren gesamten Tarif oder nur einzelne Bausteine wie den Zahnbereich?
- Wie hat sich Ihr Beitrag über die letzten zehn Jahre entwickelt? Ein einzelner Sprung sagt wenig aus.
- Enthält Ihr Beitrag noch den gesetzlichen Zuschlag zur Alterssicherung, der mit 60 entfällt?
- Passt Ihr Bemessungssatz noch? Ein zweites Kind oder der Ruhestand ändern den notwendigen Restkostenanteil.
Gerade der letzte Punkt wird häufig übersehen. Wer im Ruhestand einen Bemessungssatz von 70 Prozent hat, aber weiterhin einen 50er Restkostentarif zahlt, verschenkt jeden Monat Geld. Diese Umstellung ist ein Anspruch, kein Entgegenkommen.
Der Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG
Sie haben ein gesetzliches Recht, innerhalb Ihres Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Ihre Alterungsrückstellungen nehmen Sie dabei mit. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nur für Mehrleistungen zulässig, und auch dann können Sie diese Mehrleistungen ausschließen lassen.
Das ist der wirksamste Hebel, den Sie haben. Er kostet Sie weder Rückstellungen noch Eintrittsalter. Wichtig ist, den Zieltarif sorgfältig zu wählen. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif mit deutlich schwächeren Bedingungen spart heute Beitrag und kostet im Leistungsfall mehr, als er eingebracht hat.
Wovon wir abraten
Von einer Kündigung ohne Anschlusslösung. Wer die private Krankenversicherung verlässt, verliert die aufgebauten Alterungsrückstellungen weitgehend. Ein Rückweg in die gesetzliche Versicherung ist für Beamte nur in engen Konstellationen möglich, etwa über eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder über die pauschale Beihilfe, sofern der Dienstherr sie anbietet.
Ebenso wenig hilfreich ist der reflexhafte Wechsel des Versicherers. Beim Anbieterwechsel bleibt ein erheblicher Teil der Alterungsrückstellungen zurück, und Sie starten mit Ihrem heutigen Gesundheitszustand in die Risikoprüfung.
Der Beitrag im Ruhestand
Rechnen Sie den Beitrag gegen Ihre spätere Versorgung. Bei ruhegehaltfähigen Bezügen von 5.900 Euro und 38 anrechenbaren Dienstjahren liegt der Ruhegehaltssatz bei 68,16 Prozent, also rund 4.021 Euro brutto. Ein Krankenversicherungsbeitrag von 450 Euro entspricht dann einem deutlich höheren Anteil Ihres Einkommens als heute.
Dass der Bemessungssatz im Ruhestand meist auf 70 Prozent steigt, entlastet spürbar. Entscheidend bleibt jedoch, wie viel Alterungsrückstellung Ihr Tarif bis dahin aufgebaut hat. Diese Entscheidung fällt mit 30, nicht mit 60.
- Beiträge dürfen erst angepasst werden, wenn gesetzliche Schwellenwerte überschritten sind. Deshalb kommen Erhöhungen in Sprüngen.
- Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Bemessungssatz und Ihr Restkostenanteil noch zusammenpassen.
- Der Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG erhält Ihre Alterungsrückstellungen und ist der stärkste Hebel.
- Eine Kündigung ohne Anschlusslösung vernichtet aufgebaute Rückstellungen und sollte vermieden werden.
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Häufige Fragen
Warum steigt mein PKV-Beitrag so stark?+
Weil Anpassungen nur erlaubt sind, wenn ein gesetzlicher Schwellenwert überschritten wird. Die Kostensteigerung mehrerer Jahre entlädt sich dann in einem Schritt.
Kann ich den Beitrag senken, ohne den Versicherer zu wechseln?+
Ja. Nach Paragraf 204 VVG haben Sie ein Recht auf Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz beim selben Unternehmen. Die Alterungsrückstellungen bleiben erhalten.
Verliere ich beim Anbieterwechsel meine Rückstellungen?+
Zu einem erheblichen Teil ja. Mitgegeben wird in der Regel nur der Anteil, der dem Basistarif entspricht. Zusätzlich erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung.
Was passiert mit meinem Beitrag mit 60?+
Der gesetzliche Zuschlag zur Alterssicherung entfällt in der Regel mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Das entlastet den Beitrag spürbar.
Muss ich den Tarif im Ruhestand anpassen?+
Ja, in der Regel. Steigt Ihr Bemessungssatz auf 70 Prozent, benötigen Sie nur noch einen 30er Restkostentarif. Diese Umstellung sollten Sie aktiv anstoßen.


