Beihilfestelle
Beihilfestellen in Deutschland
Welche Stelle Ihre Beihilfe festsetzt, hängt von Ihrem Dienstherrn ab, nicht vom Wohnort. Hier finden Sie die Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen mit Zuständigkeit, Anschrift, Hotline, Online-Portal und der zuletzt veröffentlichten Bearbeitungszeit, jeweils mit amtlicher Quelle.
- LBV NRW
- Beamtinnen, Beamte und Versorgungsberechtigte des Landes NRW mit ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen
- LfF Bayern
- Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Freistaats Bayern, zuständige Dienststelle nach Region
- LBV Baden-Württemberg
- Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene des Landes Baden-Württemberg
Vergleich
Die wichtigsten Werte im Überblick
| Stelle | Zuständig für | Bearbeitungszeit |
|---|---|---|
| LBV NRW | Beamtinnen, Beamte und Versorgungsberechtigte des Landes NRW mit ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen | Stand 7. Oktober 2026: Beihilfeanträge mit Eingang vom 10.09.2026 in Bearbeitung, also rund vier Wochen |
| LfF Bayern | Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Freistaats Bayern, zuständige Dienststelle nach Region | laut Website der Stelle |
| LBV Baden-Württemberg | Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene des Landes Baden-Württemberg | Stand 05.10.2026: durchschnittlich 12,6 Arbeitstage, ältester offener Antrag vom 19.08.2026 |
| NLBV Niedersachsen | Landesbeamte, Versorgungsempfänger und Tarifbeschäftigte des Landes Niedersachsen | laut NLBV mehrere Wochen (Abruf 7. Oktober 2026), Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs |
| RP Kassel | aktive und pensionierte Landesbeamte in Hessen mit Angehörigen, über 200.000 Beihilfeberechtigte | durchschnittlich 22 Arbeitstage (Aktualisierung 27.08. bis 03.09.2026) |
| LVwA Berlin | Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Berlin mit Angehörigen | Stand 05.10.2026: Eingänge der Kalenderwoche 32 (03.08. bis 09.08.2026) in Bearbeitung, rund neun Wochen |
| ZPD Hamburg | Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger der Freien und Hansestadt Hamburg | Stand 05.10.2026: allgemeine Leistungen 10 Arbeitstage, Pflege mit Eingang ab KW 32 in Bearbeitung |
| BVA Beihilfe | Bundesbeamte und Versorgungsempfänger der vom BVA betreuten Behörden, je nach Behörde eine eigene Beihilfestelle | laut BVA maximal 15 Arbeitstage während der Systemumstellung 24.09. bis 07.10.2026 (Frankfurt (Oder)), im Einzelfall Abweichungen |
| ZBB Brandenburg | beihilfeberechtigte Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg | Anträge unter 1.750 Euro ca. 5,5 Wochen, ab 1.750 Euro Ziel 10 Arbeitstage (Stand Oktober 2026) |
| Performa Nord | Beihilfeberechtigte der Freien Hansestadt Bremen bei Krankheit, Pflege und Geburt | laut Website der Stelle |
| DLZP Schleswig-Holstein | Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein | laut Website der Stelle |
| LSF Sachsen | Beamtinnen, Beamte, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen | durchschnittlich ca. 3 Wochen (Abruf 7. Oktober 2026), vorrangige Fälle schneller |
| LfF Rheinland-Pfalz | Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz | Stand 05.10.2026: allgemeine Anträge mit Eingang ab KW 39, Pflege ab KW 38 in Bearbeitung |
| Beihilfe Saarland | Beihilfeberechtigte des Saarlandes; die Bearbeitung liegt seit 02.04.2024 bei der PBeaKK Beihilfedienste Saarland | laut Website der Stelle |
| TLF Thüringen | Beamte und Richter des Freistaates Thüringen, Versorgungsempfänger und deren Angehörige | Stand Anfang Oktober 2026: Papieranträge mit Eingang 26.08. bis 27.08.2026, Onlineanträge 01.09. bis 03.09.2026 |
| LaF M-V | Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern | laut Startseite des LaF rund 5,5 Wochen, Stand Ende Juni 2026 (KW 26), beim Abruf am 7. Oktober 2026 nicht aktualisiert |
| Kommunale Beihilfekassen | Kommunalbeamte, deren Kommune Mitglied der Kasse ist, z. B. 451 Mitglieder der kvw-Beihilfekasse in Westfalen-Lippe | kvw Münster: durchschnittlich 19 Arbeitstage, Pflegeanträge 37 Arbeitstage (Abruf 7. Oktober 2026) |
| PBeaKK | Beamte von Deutsche Post, Deutsche Telekom und Postbank sowie Beihilfe im Auftrag weiterer Stellen | laut Website der Stelle |
Beihilfestellen
Alle Beihilfestellen
LBV NRW
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsberechtigte des Landes NRW mit ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen
LfF Bayern
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Freistaats Bayern, zuständige Dienststelle nach Region
LBV Baden-Württemberg
Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene des Landes Baden-Württemberg
NLBV Niedersachsen
Landesbeamte, Versorgungsempfänger und Tarifbeschäftigte des Landes Niedersachsen
RP Kassel
aktive und pensionierte Landesbeamte in Hessen mit Angehörigen, über 200.000 Beihilfeberechtigte
LVwA Berlin
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Berlin mit Angehörigen
ZPD Hamburg
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger der Freien und Hansestadt Hamburg
BVA Beihilfe
Bundesbeamte und Versorgungsempfänger der vom BVA betreuten Behörden, je nach Behörde eine eigene Beihilfestelle
ZBB Brandenburg
beihilfeberechtigte Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg
Performa Nord
Beihilfeberechtigte der Freien Hansestadt Bremen bei Krankheit, Pflege und Geburt
DLZP Schleswig-Holstein
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein
LSF Sachsen
Beamtinnen, Beamte, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen
LfF Rheinland-Pfalz
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz
Beihilfe Saarland
Beihilfeberechtigte des Saarlandes; die Bearbeitung liegt seit 02.04.2024 bei der PBeaKK Beihilfedienste Saarland
TLF Thüringen
Beamte und Richter des Freistaates Thüringen, Versorgungsempfänger und deren Angehörige
LaF M-V
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Kommunale Beihilfekassen
Kommunalbeamte, deren Kommune Mitglied der Kasse ist, z. B. 451 Mitglieder der kvw-Beihilfekasse in Westfalen-Lippe
PBeaKK
Beamte von Deutsche Post, Deutsche Telekom und Postbank sowie Beihilfe im Auftrag weiterer Stellen