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Beihilfestelle

DLZP Schleswig-Holstein: Beihilfe, Kontakt und Bearbeitungsstand

Das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) in Kiel setzt die Beihilfe für die Landesbediensteten in Schleswig-Holstein fest. Hier finden Sie Hotline, Anschrift, die App dBeihilfePlus und die Regeln zu Mindestbetrag und Frist.

Zuständig für
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein
Anschrift
DLZP, Postfach 14 12, 24013 Kiel; Besuch: Gartenstraße 6, 24103 Kiel
Telefon Beihilfe
0431 988-9555, Mo, Di und Do 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 15:00 Uhr, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr

Auf einen Blick

Beihilfestelle DLZP Schleswig-Holstein im Überblick

AngabeWert
Zuständig fürBeamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein
AnschriftDLZP, Postfach 14 12, 24013 Kiel; Besuch: Gartenstraße 6, 24103 Kiel
Telefon Beihilfe0431 988-9555, Mo, Di und Do 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 15:00 Uhr, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Online-PortalApp dBeihilfePlus (seit 15.10.2025)
MindestbetragAufwendungen über 100 Euro, oder 15 Euro aus zehn Monaten
Antragsfristzwei Jahre (§ 80 Abs. 2 LBG)

Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3]

Zuständigkeit und Abgrenzung

Das DLZP ist die zentrale Beihilfestelle des Landes Schleswig-Holstein für Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger.

Kommunalbeamte in Schleswig-Holstein und Bundesbeamte gehören zur Beihilfestelle ihres Dienstherrn.

Antrag stellen beim DLZP

Seit dem 15.10.2025 stellen Sie Anträge papierlos und barrierefrei mit der App dBeihilfePlus. Daneben nimmt das DLZP Anträge per Post und per E-Mail an beihilfe@dlzp.landsh.de an; für Gesundheitsdaten empfiehlt es die verschlüsselte App statt unverschlüsselter E-Mail.

Beihilfe gibt es, wenn die geltend gemachten Aufwendungen 100 Euro übersteigen oder aus zehn Monaten mindestens 15 Euro zusammenkommen. Berücksichtigt werden Aufwendungen, die weniger als zwei Jahre zurückliegen.

Bearbeitungsstand abfragen

Eine Bearbeitungszeit veröffentlicht das DLZP nicht als feste Zahl. Für Fragen zum Stand nutzen Sie die Beihilfe-Hotline 0431 988-9555 innerhalb der Sprechzeiten.

Besonderheiten

Bemessungssätze und Rechtsgrundlage erklären wir auf unserer Seite Beihilfe Schleswig-Holstein.

  • Verschlüsselte App statt E-Mail für Gesundheitsdaten
  • Mindestbetrag 100 Euro oder 15 Euro aus zehn Monaten
  • Persönliche Abgabe in der Gartenstraße 6 in Kiel möglich

Weiterführend

Offizielle Stellen und Rechtsgrundlagen

Fragen

Häufige Fragen: Beihilfestelle DLZP Schleswig-Holstein

Wie ist die Telefonnummer der Beihilfe Schleswig-Holstein?

Die Beihilfe-Hotline des DLZP erreichen Sie unter 0431 988-9555, montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 15:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Wie stelle ich die Beihilfe in Schleswig-Holstein online?

Mit der App dBeihilfePlus, die das DLZP seit dem 15.10.2025 anbietet. Alternativ per Post an Postfach 14 12, 24013 Kiel.

Welche Frist gilt für die Beihilfe in Schleswig-Holstein?

Das DLZP gewährt Beihilfe für Aufwendungen, die weniger als zwei Jahre zurückliegen. Ein Antrag setzt Aufwendungen über 100 Euro voraus, oder 15 Euro aus zehn Monaten.

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Wir ordnen die Zahlen für Ihren Fall ein, neutral und kostenfrei.