Beihilfestelle
LfF Rheinland-Pfalz: Beihilfe, Kontakt und Bearbeitungsstand
Das Landesamt für Finanzen (LfF) in Koblenz setzt die Beihilfe für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz fest. Hier finden Sie Telefon, eBeihilfe, den wöchentlichen Bearbeitungsstand und die Frist.
- Zuständig für
- Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz
- Anschrift
- Landesamt für Finanzen, Hoevelstr. 10, 56073 Koblenz
- Telefon Beihilfe
- 0261 4933-81000; telefonisch Mo und Do 9:00 bis 15:30 Uhr, Di, Mi und Fr 9:00 bis 11:30 Uhr
Auf einen Blick
Beihilfestelle LfF Rheinland-Pfalz im Überblick
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Zuständig für | Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz |
| Anschrift | Landesamt für Finanzen, Hoevelstr. 10, 56073 Koblenz |
| Telefon Beihilfe | 0261 4933-81000; telefonisch Mo und Do 9:00 bis 15:30 Uhr, Di, Mi und Fr 9:00 bis 11:30 Uhr |
| Online-Portal | eBeihilfe (ebeihilfe.rlp.de) mit Handy-App |
| Bearbeitungszeit | Stand 05.10.2026: allgemeine Anträge mit Eingang ab KW 39, Pflege ab KW 38 in Bearbeitung |
| Antragsfrist | zwei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen, bei Rezepten ab Einlösung |
Zuständigkeit und Abgrenzung
Das LfF ist zuständig für die Beihilfe der Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz.
Kommunalbeamte in Rheinland-Pfalz und Bundesbeamte gehören zur Beihilfestelle ihres Dienstherrn.
Antrag stellen beim LfF Rheinland-Pfalz
Mit eBeihilfe unter ebeihilfe.rlp.de reichen Sie Belege über die Website oder per Handy-App ein, indem Sie sie fotografieren. Wer das frühere eBescheid-Portal genutzt hat, wurde automatisch freigeschaltet. Daneben bleibt der Papierantrag möglich.
Der Anspruch erlischt, wenn Sie ihn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen geltend machen; bei Rezepten zählt das Einlösedatum in der Apotheke.
Bearbeitungsstand abfragen
Das LfF aktualisiert den Bearbeitungsstand jeden Montag. Am 05.10.2026 waren allgemeine Anträge mit Eingang ab Kalenderwoche 39 und Pflegeanträge ab Kalenderwoche 38 in Bearbeitung. Neuere Anträge können wegen der Arbeitsabläufe gelegentlich früher beschieden werden als ältere. Fragen zu Anträgen, die nach dem genannten Datum eingegangen sind, bittet das LfF zu unterlassen.
Besonderheiten
Bemessungssätze und Rechtsgrundlage erklären wir auf unserer Seite Beihilfe Rheinland-Pfalz.
- Bearbeitungsstand wird montags aktualisiert
- Eigene Faxnummer nur für Beihilfe: 0261 4933-81500
- Frist bei Arzneimitteln ab Einlösung des Rezepts
Weiterführend
Offizielle Stellen und Rechtsgrundlagen
Fragen
Häufige Fragen: Beihilfestelle LfF Rheinland-Pfalz
Wie ist der Bearbeitungsstand der Beihilfe in Rheinland-Pfalz?
Am 05.10.2026 waren beim LfF allgemeine Anträge mit Eingang ab Kalenderwoche 39 und Pflegeanträge ab Kalenderwoche 38 in Bearbeitung. Das LfF aktualisiert die Angabe jeden Montag.
Welche Telefonnummer hat die Beihilfe des LfF Rheinland-Pfalz?
0261 4933-81000. Telefonisch erreichbar montags und donnerstags von 9:00 bis 15:30 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 11:30 Uhr.
Bis wann muss ich in Rheinland-Pfalz Beihilfe beantragen?
Innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen. Bei Rezepten beginnt die Frist mit der Einlösung in der Apotheke.
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