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Beihilfestelle

LfF Rheinland-Pfalz: Beihilfe, Kontakt und Bearbeitungsstand

Das Landesamt für Finanzen (LfF) in Koblenz setzt die Beihilfe für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz fest. Hier finden Sie Telefon, eBeihilfe, den wöchentlichen Bearbeitungsstand und die Frist.

Zuständig für
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz
Anschrift
Landesamt für Finanzen, Hoevelstr. 10, 56073 Koblenz
Telefon Beihilfe
0261 4933-81000; telefonisch Mo und Do 9:00 bis 15:30 Uhr, Di, Mi und Fr 9:00 bis 11:30 Uhr

Auf einen Blick

Beihilfestelle LfF Rheinland-Pfalz im Überblick

AngabeWert
Zuständig fürBeamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz
AnschriftLandesamt für Finanzen, Hoevelstr. 10, 56073 Koblenz
Telefon Beihilfe0261 4933-81000; telefonisch Mo und Do 9:00 bis 15:30 Uhr, Di, Mi und Fr 9:00 bis 11:30 Uhr
Online-PortaleBeihilfe (ebeihilfe.rlp.de) mit Handy-App
BearbeitungszeitStand 05.10.2026: allgemeine Anträge mit Eingang ab KW 39, Pflege ab KW 38 in Bearbeitung
Antragsfristzwei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen, bei Rezepten ab Einlösung

Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4]

Zuständigkeit und Abgrenzung

Das LfF ist zuständig für die Beihilfe der Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz.

Kommunalbeamte in Rheinland-Pfalz und Bundesbeamte gehören zur Beihilfestelle ihres Dienstherrn.

Antrag stellen beim LfF Rheinland-Pfalz

Mit eBeihilfe unter ebeihilfe.rlp.de reichen Sie Belege über die Website oder per Handy-App ein, indem Sie sie fotografieren. Wer das frühere eBescheid-Portal genutzt hat, wurde automatisch freigeschaltet. Daneben bleibt der Papierantrag möglich.

Der Anspruch erlischt, wenn Sie ihn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen geltend machen; bei Rezepten zählt das Einlösedatum in der Apotheke.

Bearbeitungsstand abfragen

Das LfF aktualisiert den Bearbeitungsstand jeden Montag. Am 05.10.2026 waren allgemeine Anträge mit Eingang ab Kalenderwoche 39 und Pflegeanträge ab Kalenderwoche 38 in Bearbeitung. Neuere Anträge können wegen der Arbeitsabläufe gelegentlich früher beschieden werden als ältere. Fragen zu Anträgen, die nach dem genannten Datum eingegangen sind, bittet das LfF zu unterlassen.

Besonderheiten

Bemessungssätze und Rechtsgrundlage erklären wir auf unserer Seite Beihilfe Rheinland-Pfalz.

  • Bearbeitungsstand wird montags aktualisiert
  • Eigene Faxnummer nur für Beihilfe: 0261 4933-81500
  • Frist bei Arzneimitteln ab Einlösung des Rezepts

Fragen

Häufige Fragen: Beihilfestelle LfF Rheinland-Pfalz

Wie ist der Bearbeitungsstand der Beihilfe in Rheinland-Pfalz?

Am 05.10.2026 waren beim LfF allgemeine Anträge mit Eingang ab Kalenderwoche 39 und Pflegeanträge ab Kalenderwoche 38 in Bearbeitung. Das LfF aktualisiert die Angabe jeden Montag.

Welche Telefonnummer hat die Beihilfe des LfF Rheinland-Pfalz?

0261 4933-81000. Telefonisch erreichbar montags und donnerstags von 9:00 bis 15:30 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 11:30 Uhr.

Bis wann muss ich in Rheinland-Pfalz Beihilfe beantragen?

Innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen. Bei Rezepten beginnt die Frist mit der Einlösung in der Apotheke.

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