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PKV für Kinder von Beamten: Beihilfe und Restkostenversicherung

Für Kinder von Beamten gilt häufig eine besonders hohe Beihilfequote. Damit diese Vorteil auch tatsächlich genutzt wird, muss die ergänzende private Absicherung passend gewählt werden.

Von Phillip Peil16. März 20267 Min Lesezeit
PKV für Kinder von Beamten: Beihilfe und Restkostenversicherung

Die Beihilfequote für Kinder

Berücksichtigungsfähige Kinder von Beamten haben in der Regel einen eigenen Beihilfeanspruch von 80 Prozent. Das bedeutet, dass ein Großteil medizinisch notwendiger Aufwendungen bereits über die Beihilfe abgedeckt ist. Für den verbleibenden Anteil von 20 Prozent wird üblicherweise eine private Restkostenversicherung abgeschlossen.

Warum sich die Tarife von Kindern deutlich von Erwachsenentarifen unterscheiden

  • Aufgrund der geringen verbleibenden Restkosten von nur 20 Prozent sind die Beiträge für Kindertarife meist deutlich niedriger als bei Erwachsenen
  • Kinder werden bei Vertragsschluss regulär gesundheitlich geprüft, sofern keine Nachversicherungsfrist genutzt wird
  • Der Tarif sollte auf die 80-prozentige Beihilfequote abgestimmt sein, um Überversicherung zu vermeiden
  • Bei Änderungen der familiären Situation, etwa Trennung der Eltern, sollte die Beihilfeberechtigung neu geprüft werden

Worauf bei der Tarifwahl zu achten ist

Da die medizinische Grundversorgung durch die Kombination aus Beihilfe und Restkostenversicherung meist gut abgedeckt ist, richtet sich die Wahl des passenden Tarifs häufig nach Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen oder alternativen Heilmethoden. Diese Bausteine sollten kritisch mit dem tatsächlichen Bedarf abgeglichen werden, statt reflexhaft den umfangreichsten Tarif zu wählen.

Was sich bei Volljährigkeit oder Ausbildungsende ändert

  • Die Beihilfeberechtigung von Kindern endet in der Regel mit Abschluss der Ausbildung oder bei Überschreiten bestimmter Altersgrenzen
  • Danach muss das Kind eigenständig krankenversichert werden, häufig ohne den bisherigen Beihilfeanspruch
  • Ein rechtzeitiger Blick auf diesen Übergang verhindert Versorgungslücken beim Erwachsenwerden

Eine regelmäßige Überprüfung des Kindertarifs, insbesondere bei Veränderungen der familiären oder schulischen Situation, hilft, die Absicherung stets passend zu halten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Kinder von Beamten haben meist einen eigenen Beihilfeanspruch von 80 Prozent.
  • Die private Restkostenversicherung deckt in der Regel die verbleibenden 20 Prozent ab.
  • Zusatzleistungen im Kindertarif sollten am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sein.
  • Der Übergang bei Volljährigkeit oder Ausbildungsende sollte rechtzeitig geplant werden.

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Häufige Fragen

Warum ist die Beihilfe für Kinder höher als für erwachsene Beamte?+

Die Beihilfebemessung berücksichtigt die familiäre Verantwortung, weshalb für Kinder in der Regel ein höherer Beihilfesatz von 80 Prozent vorgesehen ist.

Muss für jedes Kind ein eigener Tarif abgeschlossen werden?+

Ja, in der privaten Krankenversicherung wird für jedes Kind ein eigener Vertrag beziehungsweise Tarif geführt, auch wenn Geschwister oft ähnliche Konditionen erhalten.

Was passiert mit dem Beihilfeanspruch nach der Ausbildung des Kindes?+

Der Beihilfeanspruch endet in der Regel mit Abschluss der Ausbildung oder bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen, danach muss eine eigenständige Absicherung erfolgen.

Lohnt sich eine umfangreiche Zusatzabsicherung für Kinder?+

Das hängt vom individuellen Bedarf ab, etwa bei kieferorthopädischer Behandlung. Eine pauschale Empfehlung ist hier nicht sinnvoll.