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Entlassung von Beamten: Gründe und Ablauf des Verfahrens

Anders als häufig angenommen ist ein Beamtenverhältnis nicht unkündbar. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen beendet werden, wobei zwischen der regulären Entlassung und disziplinarrechtlichen Maßnahmen zu unterscheiden ist.

Von Jens Kempf19. März 20268 Min Lesezeit
Entlassung von Beamten: Gründe und Ablauf des Verfahrens

Entlassung während der Probezeit

In der Probezeit ist eine Entlassung vergleichsweise unkompliziert möglich, etwa wenn die fachliche oder gesundheitliche Eignung nicht mehr gegeben ist. Die Behörde muss dabei formale Fristen und Anhörungsrechte beachten.

Gründe für eine Entlassung auf Lebenszeit

  • Auf eigenen Antrag der Beamtin oder des Beamten
  • Erreichen der Altersgrenze und Eintritt in den Ruhestand
  • Feststellung dauerhafter Dienstunfähigkeit
  • Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen

Unterschied zur Entfernung durch Disziplinarverfahren

Bei schweren Dienstvergehen kann ein Beamtenverhältnis nicht durch einfache Entlassung, sondern nur im Rahmen eines förmlichen Disziplinarverfahrens beendet werden. Dieses endet im schwersten Fall mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und führt zum Verlust der Versorgungsansprüche.

Rechte im Entlassungsverfahren

Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Anhörung sowie die Möglichkeit, gegen eine Entlassungsverfügung Widerspruch einzulegen und gerichtlich überprüfen zu lassen.

Folgen für die Absicherung

Mit dem Ende des Beamtenverhältnisses entfällt regelmäßig auch der Beihilfeanspruch. Wer nicht in den Ruhestand versetzt wird, muss sich um eine reguläre gesetzliche oder private Krankenversicherung kümmern.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Beamtenverhältnis kann sowohl auf Antrag als auch durch die Behörde beendet werden.
  • In der Probezeit ist eine Entlassung leichter möglich als im Lebenszeitstatus.
  • Schwere Dienstvergehen werden über ein förmliches Disziplinarverfahren geklärt.
  • Mit dem Ende des Status entfällt in der Regel der Beihilfeanspruch.

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Häufige Fragen

Kann ein Beamter auf Lebenszeit einfach gekündigt werden?+

Nein, eine reguläre Kündigung wie im Arbeitsrecht existiert nicht, jedoch sind Entlassung oder Entfernung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Was passiert bei dauerhafter Dienstunfähigkeit?+

In diesem Fall erfolgt meist eine Versetzung in den Ruhestand und keine reguläre Entlassung.

Verliert man bei Entlassung die Beihilfe sofort?+

Ja, mit dem Ende des Beamtenverhältnisses endet in der Regel auch der Beihilfeanspruch, abgesehen von Übergangsregelungen.

Was unterscheidet die Entlassung von der Entfernung?+

Die Entfernung erfolgt im Rahmen eines Disziplinarverfahrens bei schweren Pflichtverstößen und führt zusätzlich zum Verlust von Versorgungsansprüchen.