Die Beamtenberater
Alle Ratgeber-ArtikelPKV Basics

Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Warum Beamte leer ausgehen

Angestellte, die sich privat krankenversichern, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag. Beamte suchen diese Zeile auf ihrer Gehaltsabrechnung vergeblich, denn für sie gilt ein anderes Prinzip. Der Dienstherr beteiligt sich nicht am laufenden Beitrag, sondern übernimmt einen festen Anteil der tatsächlichen Behandlungskosten über die Beihilfe.

Von Jens Kempf15. Januar 20267 Min. Lesezeit
Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Warum Beamte leer ausgehen

Wie der Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten funktioniert

Privat krankenversicherte Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum PKV-Beitrag, der sich an dem Betrag orientiert, den der Arbeitgeber auch für gesetzlich Versicherte zahlen würde. Dieser Zuschuss wird direkt vom Beitrag abgezogen beziehungsweise ausgezahlt und mindert die monatliche Belastung.

Warum es diesen Zuschuss für Beamte nicht gibt

Der Dienstherr ist kein Arbeitgeber im klassischen Sinne, sondern trägt im Krankheitsfall über die Beihilfe unmittelbar einen festen Anteil der tatsächlich entstandenen Kosten. Aktive Beamte erhalten in der Regel 50 Prozent, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind 70 Prozent, Versorgungsempfänger ebenfalls 70 Prozent. Diese Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom PKV-Beitrag und ersetzt damit funktional den Arbeitgeberzuschuss, wenn auch nach einem anderen Prinzip.

Vergleich der beiden Systeme

  • Angestellte: fester monatlicher Zuschuss zum PKV-Beitrag, unabhängig von tatsächlichen Behandlungen
  • Beamte: prozentuale Erstattung der tatsächlich entstandenen Behandlungskosten über die Beihilfe
  • Angestellte tragen den vollen Rest des Beitrags nach Abzug des Zuschusses selbst
  • Beamte versichern von vornherein nur den Restkostenanteil, den die Beihilfe nicht abdeckt

Was das für die Beitragshöhe bedeutet

In der Praxis führt das Beihilfesystem dazu, dass Beamte trotz fehlendem klassischem Zuschuss meist eine geringere monatliche Belastung haben als privat versicherte Angestellte, weil ihr Versicherungsvertrag von Anfang an nur einen Bruchteil der Gesamtkosten abdecken muss. Der Vergleich zeigt, dass beide Systeme unterschiedliche Wege zum gleichen Ziel gehen, nämlich die Belastung der Versicherten zu reduzieren.

Fazit

Beamte erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss zur PKV, dafür aber eine strukturell vergleichbare Entlastung über die Beihilfe. Wer beide Systeme versteht, erkennt, dass Beamte in der Regel nicht schlechter, sondern häufig sogar günstiger absichern können als vergleichbar verdienende Angestellte.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beamte erhalten keinen klassischen Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
  • Stattdessen übernimmt die Beihilfe einen festen Prozentsatz der tatsächlichen Kosten.
  • Aktive Beamte erhalten meist 50 Prozent, Versorgungsempfänger 70 Prozent Beihilfe.
  • Beamte versichern von vornherein nur den Restkostenanteil privat.
  • In Summe führt das Beihilfesystem oft zu geringeren Gesamtkosten als beim Angestelltenmodell.

Sie wollen das auf Ihre Situation übersetzt haben?

In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen Ihnen, was für Sie wirklich sinnvoll ist.

Mehr zum Thema

Häufige Fragen

Erhalten Beamte gar keinen Zuschuss zur Krankenversicherung?+

Keinen klassischen monatlichen Zuschuss, dafür aber eine prozentuale Erstattung der Behandlungskosten über die Beihilfe.

Ist die Beihilfe steuerfrei?+

Beihilfeleistungen unterliegen speziellen steuerlichen Regelungen, die von der individuellen Situation abhängen. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist ratsam.

Zahlt der Dienstherr auch bei Versorgungsempfängern Beihilfe?+

Ja, Versorgungsempfänger erhalten in der Regel 70 Prozent Beihilfe.

Verändert sich die Beihilfe mit der Besoldungsgruppe?+

Der Bemessungssatz richtet sich primär nach Status und Familiensituation, nicht direkt nach der Besoldungsgruppe.