Bleibt die Beihilfeberechtigung bestehen?
Ja, während der Elternzeit bleiben Beamtinnen und Beamte in Bayern grundsätzlich beihilfeberechtigt, unabhängig von den Dienstbezügen.
Was passiert mit dem PKV-Beitrag?
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung läuft während der Elternzeit unverändert weiter, da er unabhängig vom Einkommen kalkuliert ist. Das sollte frühzeitig in die Haushaltsplanung einbezogen werden.
Elterngeld und Krankenversicherung
Das Elterngeld wird unabhängig von der Krankenversicherung berechnet. Wichtig ist, dass Sie der Elterngeldstelle die vorhandene Absicherung korrekt nachweisen.
- Der Beihilfeanspruch bleibt während der Elternzeit grundsätzlich erhalten
- Der PKV-Beitrag läuft unabhängig vom Gehalt weiter
- Für das Kind sollte rechtzeitig eine eigene Absicherung abgeschlossen werden
- Eine finanzielle Rücklage für die Elternzeit ist sinnvoll
Rückkehr aus der Elternzeit
Bei Rückkehr in den Dienst ändert sich am Beihilfeanspruch grundsätzlich nichts, auch nicht bei einer Rückkehr in Teilzeit.
- Die Beihilfeberechtigung besteht während der Elternzeit fort
- Der PKV-Beitrag bleibt unabhängig vom Einkommen bestehen
- Für das Kind ist eine frühzeitige eigene Absicherung wichtig
- Eine finanzielle Rücklage erleichtert die Elternzeit spürbar
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In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen Ihnen, was für Sie wirklich sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Verliere ich während der Elternzeit die Beihilfeberechtigung?+
Nein, sie bleibt grundsätzlich bestehen.
Muss ich meine PKV kündigen?+
Nein, das ist in der Regel nicht notwendig.
Sinkt mein PKV-Beitrag während der Elternzeit?+
Nein, der Beitrag richtet sich nicht nach dem laufenden Einkommen.
Was sollte ich der Elterngeldstelle mitteilen?+
Ihre bestehende Krankenversicherung sollte nachgewiesen werden können.
