Warum PKV-Beiträge grundsätzlich steigen können
Die private Krankenversicherung kalkuliert ihre Beiträge auf Basis von Rechnungsgrundlagen wie Versicherungsleistungen, Sterbewahrscheinlichkeiten und Kapitalerträgen. Verändern sich diese Grundlagen dauerhaft, zum Beispiel weil die Gesundheitskosten in einem Tarif spürbar steigen oder die Erträge aus den Alterungsrückstellungen sinken, muss der Versicherer die Beiträge in diesem Tarif rechnerisch neu ausrichten. Das ist keine willkürliche Entscheidung, sondern eine gesetzlich vorgesehene Systematik.
Der auslösende Faktor und § 203 VVG
Nach § 203 des Versicherungsvertragsgesetzes darf ein Versicherer die Beiträge eines Tarifs nur anpassen, wenn ein sogenannter auslösender Faktor überschritten wird. Dieser Schwellenwert vergleicht die kalkulierten mit den tatsächlichen Versicherungsleistungen. Wird die Abweichung zu groß, ist eine Überprüfung sämtlicher Rechnungsgrundlagen vorgeschrieben. Ein unabhängiger Treuhänder prüft anschließend, ob die neu kalkulierten Beiträge den aufsichtsrechtlichen Vorgaben entsprechen, bevor sie wirksam werden dürfen.
- Beitragsanpassungen sind gesetzlich reguliert, nicht frei wählbar
- Der auslösende Faktor vergleicht kalkulierte mit tatsächlichen Leistungsausgaben
- Ein unabhängiger Treuhänder muss jede Anpassung prüfen und zustimmen
- Betroffen ist immer der gesamte Tarif, nicht einzelne Versicherte
Warum die Höhe von Tarif zu Tarif unterschiedlich ausfällt
Da jeder Tarif eigenständig kalkuliert wird, kann eine Beitragsanpassung innerhalb eines Unternehmens sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Tarif mit hohem Leistungsniveau und älterer Versichertenstruktur reagiert anders auf steigende Behandlungskosten als ein junger Tarif mit vielen Neuzugängen. Das erklärt, warum Nachbarn mit unterschiedlichen Tarifen bei derselben Gesellschaft unterschiedliche Schreiben erhalten.
Welche Handlungsoptionen Beamte bei einer Erhöhung haben
Wer eine Beitragsanpassung erhält, muss nicht tatenlos zusehen. Nach § 204 VVG besteht das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb derselben Gesellschaft, bei dem die bereits erworbenen Alterungsrückstellungen erhalten bleiben. Auch die Anpassung des Selbstbehalts, eine Überprüfung des Beihilfebemessungssatzes oder der nachträgliche Einbau eines Beitragsentlastungstarifs für den Ruhestand können den laufenden Beitrag beeinflussen. Ein voreiliger Wechsel der Gesellschaft ist dagegen selten ratsam, da dabei die Alterungsrückstellungen größtenteils verloren gehen.
Wie Sie eine Erhöhung richtig einordnen
Statt sich ausschließlich auf die Beitragshöhe zu konzentrieren, lohnt sich ein Blick auf den gesamten Vertrag: Welche Leistungen sind enthalten, wie hoch sind die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen und passt der Tarif noch zur aktuellen Lebenssituation. Eine unabhängige Tarifanalyse zeigt häufig, ob ein interner Wechsel sinnvoll ist oder ob der bestehende Vertrag trotz Erhöhung weiterhin die passende Wahl bleibt.
- Beitragsanpassungen in der PKV sind gesetzlich reguliert und an feste Voraussetzungen geknüpft.
- Der auslösende Faktor und ein unabhängiger Treuhänder sichern die Rechtmäßigkeit jeder Anpassung ab.
- Die Höhe einer Erhöhung hängt vom jeweiligen Tarif ab, nicht von der Gesellschaft insgesamt.
- Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG erhält die Alterungsrückstellungen und kann den Beitrag senken.
- Selbstbehalt, Beihilfebemessungssatz und Beitragsentlastung sind wirksame Stellschrauben im Bestand.
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Häufige Fragen
Darf ein Versicherer die Beiträge beliebig anheben?+
Nein. Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn der gesetzlich definierte auslösende Faktor überschritten wird und ein unabhängiger Treuhänder die neue Kalkulation geprüft und bestätigt hat.
Was bringt ein Tarifwechsel nach § 204 VVG?+
Beim Wechsel innerhalb derselben Gesellschaft bleiben die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen erhalten, sodass sich unter Umständen ein günstigerer oder passenderer Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung ergibt.
Lohnt sich der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft?+
In den meisten Fällen nicht, da die Alterungsrückstellungen beim Gesellschaftswechsel größtenteils verloren gehen und eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich wird.
Wie wirkt sich der Beihilfebemessungssatz auf den Beitrag aus?+
Ändert sich Ihr Bemessungssatz, etwa durch Heirat, Kinder oder den Eintritt in den Ruhestand, sollte der PKV-Tarif entsprechend angepasst werden, damit keine Über- oder Unterversicherung entsteht.
