Die Beamtenberater

Beitragsanpassung 2026

DBV Beitragsanpassung 2026

Die DBV ist die Beamtenversicherung innerhalb der AXA Gruppe und seit Jahrzehnten auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet.

Tendenz
Moderate Anpassung
Beamtentarife
Beihilfeergänzende Volltarife, Anwärtertarife, Ergänzungs- und Pflegebausteine.
Stand
Stand unserer Redaktion, Januar 2026

Betroffene Tarifwelten

Was sich bei DBV zum Jahr 2026 verändert

Maßgeblich ist immer Ihr persönliches Anschreiben. Es weist Volltarif, Ergänzungsbausteine und Pflegepflichtversicherung getrennt aus.

  • Beihilfetarife: Anpassung in einzelnen Stufen
  • Anwärtertarife: Anpassung möglich
  • Ergänzungstarife: teilweise Anpassung

Als klassischer Beamtenversicherer kalkuliert die DBV ihre Beihilfetarife getrennt von den Angestelltentarifen. Eine Anpassung in einem Bereich bedeutet daher nicht automatisch eine Anpassung im anderen.

Wer bereits eine Beitragsgarantie in seinem DBV-Tarif hat, sollte prüfen, welche Bausteine davon erfasst sind. Nicht jeder Baustein eines Vertrags ist Teil der Garantie.

Beitragsentwicklung

DBV über mehrere Jahre eingeordnet

Eine einzelne Anpassung sagt wenig aus. Aussagekräftig ist, wie gleichmäßig eine Gesellschaft kalkuliert.

Die DBV hat ihr Beamtentarifwerk über die Jahre mehrfach neu aufgelegt. Ältere und neuere Tarifgenerationen entwickeln sich deshalb unterschiedlich.

Ein Wechsel zwischen den Generationen ist nach § 204 VVG möglich und sollte in Ruhe gerechnet werden.

Ihre Optionen

Was Sie jetzt sinnvoll prüfen können

In dieser Reihenfolge, weil sonst über Alternativen gesprochen wird, bevor der eigene Bedarf feststeht.

Tarif prüfen

Passt die Tarifhöhe zum aktuellen Beihilfebemessungssatz und zur Familiensituation. Viele Verträge sind seit Jahren unverändert.

Intern wechseln

§ 204 VVG erlaubt den Wechsel innerhalb der Gesellschaft mit Erhalt der Alterungsrückstellungen.

Ruhestand rechnen

Entscheidend ist nicht der Beitrag heute, sondern der Beitrag mit 67. Beitragsentlastungsbausteine gehören in die Rechnung.

Häufige Fragen

Fragen zur Anpassung bei DBV

Warum passt DBV die Beiträge an?

Eine Anpassung ist nach § 203 Abs. 2 VVG nur zulässig, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten dauerhaft von der Kalkulation abweichen. Ein externer Treuhänder prüft die Berechnung und muss zustimmen. DBV entscheidet den Beitrag also nicht frei, sondern rechnet neu.

Kann ich bei DBV intern in einen anderen Tarif wechseln?

Ja. § 204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb von DBV in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben erhalten. Nur für echte Mehrleistungen darf eine Gesundheitsprüfung für diesen Mehrteil verlangt werden.

Lohnt sich für Beamte ein Wechsel weg von DBV?

Ein Wechsel der Gesellschaft bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung und den Verlust eines Teils der aufgebauten Alterungsrückstellungen. Je länger Sie versichert sind, desto seltener ist das die bessere Lösung. Zuerst gehört der interne Vergleich auf den Tisch.

Was prüfe ich als Beihilfeberechtigter zuerst?

Ob die Tarifhöhe noch zu Ihrem Beihilfebemessungssatz passt. Ändert sich der Satz, etwa ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind oder mit dem Ruhestand, können Sie den Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung anpassen. Die Fristen dafür sind kurz, meist wenige Monate.

Kann ich der Anpassung widersprechen?

Ein Widerspruch gegen die Anpassung selbst bringt in der Regel nichts, weil die Berechnung gesetzlich geregelt und treuhänderisch geprüft ist. Wirksam ist die Prüfung Ihres Tarifs und der internen Alternativen.