Feststellung der Dienstunfähigkeit in Bayern
In Bayern richtet sich das Verfahren nach dem Bayerischen Beamtengesetz. Bestehen Zweifel an der dauerhaften Dienstfähigkeit, ordnet die Dienstbehörde eine ärztliche Untersuchung an, üblicherweise durch einen Amtsarzt oder eine vom Freistaat beauftragte ärztliche Stelle. Das Ergebnis bildet die Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche Zurruhesetzung.
Prüfung einer anderweitigen Verwendung
Bevor es zur Versetzung in den Ruhestand kommt, prüft der Dienstherr in Bayern regelmäßig, ob eine Umsetzung auf einen anderen, gesundheitlich verträglichen Dienstposten möglich ist. Erst wenn dies ausgeschlossen ist, erfolgt die förmliche Feststellung der Dienstunfähigkeit.
Versorgungsberechnung und Beispielrechnung
Auch in Bayern gilt für das Ruhegehalt der Satz von 1,79375 % je Dienstjahr bis zu einem Höchstsatz von 71,75 %. Ein Beamter mit 12 Dienstjahren käme rechnerisch auf etwa 21,5 %. Da dieser Wert regelmäßig unter der versorgungsrechtlichen Mindestgrenze liegt, greift in solchen Fällen häufig die Mindestversorgung, die aber ebenfalls deutlich unter dem zuletzt bezogenen Nettogehalt bleibt.
- Amtsärztliche Untersuchung durch eine vom Freistaat beauftragte Stelle
- Vorrangige Prüfung einer anderweitigen dienstlichen Verwendung
- Ruhegehaltsberechnung mit 1,79375 % je Dienstjahr bis 71,75 %
- Mindestversorgung als Auffanglinie bei kurzer Dienstzeit
Wie sich die Lücke privat absichern lässt
Wegen dieser regelmäßig spürbaren Differenz sichern sich viele bayerische Beamte zusätzlich über eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ab. Entscheidend ist auch hier eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, damit die Leistung unmittelbar an die amtliche Feststellung anknüpft und nicht von einer zusätzlichen Prüfung des Versicherers abhängt.
- In Bayern entscheidet die Dienstbehörde nach amtsärztlicher Untersuchung über die Zurruhesetzung
- Vor der Zurruhesetzung wird eine anderweitige Verwendung geprüft
- Das Ruhegehalt berechnet sich mit 1,79375 % je Dienstjahr bis 71,75 %
- Eine private DU-Versicherung kann die entstehende Versorgungslücke schließen
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Häufige Fragen
Welche Stelle untersucht in Bayern die Dienstfähigkeit?+
In der Regel eine amtsärztliche oder vom Freistaat beauftragte medizinische Stelle, deren Gutachten die Grundlage für die Entscheidung bildet.
Gibt es in Bayern besondere Regelungen für bestimmte Berufsgruppen?+
Für einzelne Laufbahnen, etwa im Polizeidienst, existieren teils gesonderte gesundheitliche Anforderungen, die bei der Beurteilung berücksichtigt werden.
Wie schnell erfolgt die Entscheidung über die Zurruhesetzung?+
Das hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob vorab eine anderweitige Verwendung geprüft oder eine Wiedereingliederung versucht wird.
Ist eine private DU-Versicherung für bayerische Beamte teurer als anderswo?+
Die Beitragshöhe richtet sich vor allem nach Beruf, Gesundheitszustand und Eintrittsalter, nicht primär nach dem Bundesland.
