Ablauf der Feststellung in Hamburg
Die Dienstunfähigkeit wird bei Hamburger Landesbeamten nach amtsärztlicher Untersuchung durch die zuständige Behörde festgestellt. Grundlage ist die Frage, ob die dienstlichen Anforderungen des Amtes auf Dauer nicht mehr erfüllt werden können. Vor der Versetzung in den Ruhestand prüft der Dienstherr regelmäßig, ob eine Weiterverwendung in einem anderen Amt möglich ist.
Berechnung der Versorgung
Das Ruhegehalt berechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem erreichten Ruhegehaltssatz. Für jedes Dienstjahr werden 1,79375 Prozent angerechnet, bis maximal 71,75 Prozent erreicht sind. Zusätzlich können Zurechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn die Dienstunfähigkeit vor Erreichen einer bestimmten Altersgrenze eintritt.
- Amtsärztliche Untersuchung als zentrale Grundlage
- Prüfung der anderweitigen Verwendung vor Ruhestandsversetzung
- Ruhegehaltssatz steigt mit jedem Dienstjahr um 1,79375 Prozent
- Zurechnungszeiten mildern Nachteile bei früher Dienstunfähigkeit
Beispielrechnung
Ein Verwaltungsbeamter mit ruhegehaltfähigen Bezügen von 3.900 Euro und einem Ruhegehaltssatz von 50 Prozent kommt auf eine Versorgung von 1.950 Euro monatlich. Im Vergleich zu den vorherigen Nettobezügen von rund 3.100 Euro bleibt eine Differenz von über 1.000 Euro, die für laufende Verpflichtungen wie Miete oder Kredite spürbar ist.
Warum eine private Absicherung sinnvoll ist
Die amtliche Versorgung sichert das Existenzminimum, ersetzt aber selten den gewohnten Lebensstandard.
Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung mit anerkannter Dienstunfähigkeitsklausel schließt genau diese Lücke. Sie leistet unabhängig von der amtlichen Versorgungshöhe, sobald die vertragliche Definition erfüllt ist, und kann so die monatliche Differenz zum bisherigen Einkommen ausgleichen.
- Der Ruhegehaltssatz wächst mit jedem Dienstjahr um 1,79375 Prozent.
- Zurechnungszeiten mildern Nachteile bei früher Dienstunfähigkeit.
- Eine Weiterverwendung wird vor dem Ruhestand geprüft.
- Private Vorsorge gleicht die Differenz zum bisherigen Einkommen aus.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Höchstsatz beim Ruhegehalt?+
Der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Was sind Zurechnungszeiten?+
Zeiten, die bei früher Dienstunfähigkeit zusätzlich zur tatsächlichen Dienstzeit angerechnet werden können.
Muss ich mich amtsärztlich untersuchen lassen?+
Ja, die Untersuchung durch den Amtsarzt ist Grundlage der Feststellung der Dienstunfähigkeit.
Lohnt sich eine private DU-Versicherung trotz Beamtenversorgung?+
In vielen Fällen ja, da die amtliche Versorgung häufig deutlich unter dem vorherigen Nettoeinkommen liegt.
