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Dienstunfähigkeit für Beamte in Hessen

Auch in Hessen gelten für Landesbeamte eigene versorgungsrechtliche Regeln bei Dienstunfähigkeit. Wer diese kennt, kann die eigene finanzielle Situation im Ernstfall realistisch einschätzen.

Von Phillip Peil23. März 20268 Min Lesezeit
Dienstunfähigkeit für Beamte in Hessen

Ablauf der Feststellung in Hessen

Grundlage ist das Hessische Beamtengesetz. Zeigt sich, dass ein Beamter seine dienstlichen Aufgaben dauerhaft nicht mehr erfüllen kann, veranlasst die zuständige Behörde eine amtsärztliche Untersuchung. Das Gutachten entscheidet darüber, ob die Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit vorliegen.

Vorrang der anderweitigen Verwendung

Auch in Hessen gilt der Grundsatz, dass eine anderweitige Verwendung Vorrang vor der Zurruhesetzung hat. Erst wenn eine Umsetzung oder eine geänderte Aufgabenzuweisung ausgeschlossen ist, kommt es zur endgültigen Feststellung der Dienstunfähigkeit.

Versorgungshöhe und Beispielrechnung

Für das Ruhegehalt gilt bundesweit einheitlich ein Satz von 1,79375 % je Dienstjahr, bis maximal 71,75 %. Bei einem Beamten mit 18 Dienstjahren ergäbe sich rechnerisch ein Satz von rund 32,3 %. Liegt dieser Wert unter der Mindestversorgung, greift diese als Untergrenze, bleibt jedoch spürbar unter dem zuvor erzielten Nettoeinkommen.

  • Amtsärztliche Untersuchung durch die zuständige hessische Stelle
  • Vorrang der anderweitigen Verwendung vor der Zurruhesetzung
  • Ruhegehaltsberechnung mit 1,79375 % je Dienstjahr bis 71,75 %
  • Mindestversorgung bei kurzer Dienstzeit als Auffanglinie

Private Vorsorge für hessische Beamte

Angesichts der spürbaren Versorgungslücke ist für viele hessische Beamte eine private Dienstunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Wichtig ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, damit die Leistung an die amtliche Feststellung geknüpft ist und keine zusätzliche eigenständige Prüfung durch den Versicherer erfolgt.

Das Wichtigste in Kürze
  • In Hessen entscheidet die zuständige Behörde nach amtsärztlicher Untersuchung
  • Eine anderweitige Verwendung hat Vorrang vor der Zurruhesetzung
  • Das Ruhegehalt berechnet sich mit 1,79375 % je Dienstjahr bis 71,75 %
  • Eine private DU-Versicherung mit echter Klausel kann die Lücke absichern

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Häufige Fragen

Wer entscheidet in Hessen über die Dienstunfähigkeit?+

Die zuständige Dienstbehörde entscheidet auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die Zurruhesetzung.

Wie lange dauert das Verfahren in Hessen üblicherweise?+

Die Dauer variiert je nach Einzelfall und davon, ob vorab eine anderweitige Verwendung oder Wiedereingliederung geprüft wird.

Gibt es in Hessen eine feste Mindestversorgung?+

Ja, das Versorgungsrecht sieht eine Mindestversorgung vor, die eine Untergrenze absichert, unabhängig von der tatsächlichen Dienstzeit.

Können hessische Beamte auch nach der Verbeamtung noch eine DU-Versicherung abschließen?+

Ja, das ist grundsätzlich möglich, wobei sich Beitrag und Annahme nach Alter und Gesundheitszustand richten.