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Dienstunfähigkeit für Beamte in Niedersachsen

Auch in Niedersachsen gelten für Landesbeamte eigene Regelungen bei Dienstunfähigkeit. Ein Überblick über Zuständigkeiten, Versorgungsberechnung und private Absicherungsmöglichkeiten.

Von Jens Kempf1. April 20268 Min Lesezeit
Dienstunfähigkeit für Beamte in Niedersachsen

Feststellung der Dienstunfähigkeit in Niedersachsen

Grundlage bildet das Niedersächsische Beamtengesetz. Bestehen Anhaltspunkte für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit, beauftragt die zuständige Behörde eine amtsärztliche Untersuchung. Das Gutachten bildet die Grundlage dafür, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist oder die Zurruhesetzung erfolgt.

Berechnung der Versorgung

Für das Ruhegehalt gilt auch in Niedersachsen der bundesweit einheitliche Satz von 1,79375 % je Dienstjahr bis zu einem Höchstsatz von 71,75 %. Bei einem Beamten mit 8 Dienstjahren ergäbe sich rechnerisch nur ein Satz von rund 14,3 %, weshalb in solchen Fällen regelmäßig die Mindestversorgung als Untergrenze greift.

Rechenbeispiel zur Einordnung

Bei einem letzten Nettoeinkommen von 2.900 Euro und einer Versorgung im Bereich der Mindestversorgung entsteht eine dauerhafte monatliche Differenz, die sich über Jahrzehnte des Ruhestands zu einer erheblichen Summe addiert. Diese Differenz lässt sich durch die gesetzliche Versorgung allein nicht ausgleichen.

  • Amtsärztliche Untersuchung als Grundlage der Entscheidung
  • Prüfung einer anderweitigen Verwendung vor der endgültigen Zurruhesetzung
  • Ruhegehaltsberechnung mit 1,79375 % je Dienstjahr bis 71,75 %
  • Mindestversorgung als Auffanglinie bei kurzer Dienstzeit

Private Absicherung für niedersächsische Beamte

Um die dargestellte Lücke zu schließen, empfiehlt sich für niedersächsische Beamte häufig eine private Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. So ist sichergestellt, dass die amtliche Feststellung der Dienstunfähigkeit direkt zur Leistung führt, ohne zusätzliche eigenständige Prüfung durch den Versicherer.

Das Wichtigste in Kürze
  • In Niedersachsen entscheidet die Dienstbehörde nach amtsärztlicher Untersuchung
  • Vor der Zurruhesetzung wird eine anderweitige Verwendung geprüft
  • Das Ruhegehalt berechnet sich mit 1,79375 % je Dienstjahr bis 71,75 %
  • Eine private DU-Versicherung mit echter Klausel kann die Versorgungslücke schließen

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Häufige Fragen

Wer entscheidet in Niedersachsen über die Dienstunfähigkeit?+

Die zuständige Dienstbehörde entscheidet auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die Versetzung in den Ruhestand.

Wie wirkt sich eine kurze Dienstzeit auf die Versorgung aus?+

Bei kurzer Dienstzeit fällt der rechnerische Ruhegehaltssatz gering aus, weshalb in der Regel die Mindestversorgung als Untergrenze greift.

Gibt es in Niedersachsen besondere Regelungen für bestimmte Beamtengruppen?+

Für einzelne Berufsgruppen, etwa im Justizvollzug oder Polizeidienst, können ergänzende gesundheitliche Anforderungen gelten, die bei der Beurteilung berücksichtigt werden.

Wann sollte ich mich um eine private DU-Versicherung kümmern?+

Am besten frühzeitig, idealerweise direkt zu Beginn der Verbeamtung, da spätere Vorerkrankungen den Abschluss erschweren oder verteuern können.