Die Beamtenberater
Alle Ratgeber-ArtikelDienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit für Beamte in Rheinland-Pfalz

Für Landesbeamte in Rheinland-Pfalz gelten eigene versorgungsrechtliche Vorschriften bei Dienstunfähigkeit. Ein Überblick über die wichtigsten Schritte und Zahlen.

Von Phillip Peil29. März 20268 Min Lesezeit
Dienstunfähigkeit für Beamte in Rheinland-Pfalz

Das Verfahren nach dem Landesbeamtengesetz

In Rheinland-Pfalz regelt das Landesbeamtengesetz das Vorgehen bei Zweifeln an der dauerhaften Dienstfähigkeit. Die zuständige Behörde beauftragt eine amtsärztliche Untersuchung, deren Ergebnis maßgeblich für die weitere Entscheidung ist. Vor einer Zurruhesetzung wird stets geprüft, ob eine andere dienstliche Verwendung infrage kommt.

Was Sie versorgungsrechtlich erwarten können

Das Ruhegehalt bemisst sich mit 1,79375 % je Dienstjahr, bis zu einem Höchstsatz von 71,75 %. Bei einem Beamten mit 10 Dienstjahren ergibt sich rechnerisch ein Satz von rund 17,9 %, der in der Praxis regelmäßig durch die Mindestversorgung angehoben wird. Auch diese liegt jedoch üblicherweise deutlich unter dem zuvor bezogenen Nettoeinkommen.

  • Amtsärztliche Untersuchung als Grundlage der Entscheidung
  • Vorrangige Prüfung einer anderweitigen Verwendung
  • Ruhegehaltsberechnung mit 1,79375 % je Dienstjahr bis 71,75 %
  • Mindestversorgung sichert eine Untergrenze bei kurzer Dienstzeit

Rechenbeispiel zur Verdeutlichung

Verdient ein Beamter zuletzt netto 3.100 Euro und erhält bei Dienstunfähigkeit nur eine Versorgung im Bereich der Mindestversorgung, entsteht eine monatliche Differenz, die über die Jahre erheblich ins Gewicht fällt. Diese Differenz lässt sich nicht durch die gesetzliche Versorgung allein schließen.

Private Absicherung für rheinland-pfälzische Beamte

Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke abfedern. Entscheidend ist, dass der Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, sodass die amtliche Feststellung der Dienstunfähigkeit unmittelbar zur Leistung führt und keine zusätzliche Prüfung durch den Versicherer erforderlich ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • In Rheinland-Pfalz entscheidet die Dienstbehörde nach amtsärztlicher Untersuchung
  • Vor der Zurruhesetzung wird eine anderweitige Verwendung geprüft
  • Das Ruhegehalt berechnet sich mit 1,79375 % je Dienstjahr bis 71,75 %
  • Eine private DU-Versicherung mit echter Klausel kann die Versorgungslücke schließen

Sie wollen das auf Ihre Situation übersetzt haben?

In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen Ihnen, was für Sie wirklich sinnvoll ist.

Mehr zum Thema

Häufige Fragen

Wer stellt in Rheinland-Pfalz die Dienstunfähigkeit fest?+

Die Feststellung erfolgt durch die Dienstbehörde auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens.

Wie hoch ist die Mindestversorgung in Rheinland-Pfalz?+

Die Mindestversorgung liegt über dem rein rechnerischen Satz bei kurzer Dienstzeit, bleibt aber im Regelfall unter dem zuletzt bezogenen Nettoeinkommen.

Gibt es eine Frist für die Entscheidung über die Zurruhesetzung?+

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, die Dauer richtet sich nach dem Einzelfall und eventuellen Wiedereingliederungsversuchen.

Ist eine private DU-Versicherung auch nach Diagnosestellung noch möglich?+

Nach dem Auftreten erster gesundheitlicher Einschränkungen wird der Abschluss deutlich schwieriger oder mit Ausschlüssen verbunden, weshalb eine frühzeitige Absicherung ratsam ist.