Wie die Dienstunfähigkeit festgestellt wird
Grundlage der Feststellung ist ein amtsärztliches Gutachten, das die gesundheitliche Eignung für das konkrete Amt beurteilt. Erst wenn keine anderweitige Verwendung innerhalb der Landesverwaltung möglich ist, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand.
Berechnung der Versorgung
Für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr werden 1,79375 Prozent angerechnet, der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent. Zurechnungszeiten kommen bei früher Dienstunfähigkeit zum Tragen und erhöhen den Ruhegehaltssatz, ohne die Lücke vollständig auszugleichen.
- Amtsärztliches Gutachten als zentrale Entscheidungsgrundlage
- Vorrang der anderweitigen Verwendung vor dem Ruhestand
- Ruhegehaltssatz von 1,79375 Prozent je Dienstjahr
- Mindestversorgung bei kurzer Dienstzeit
Rechenbeispiel für Sachsen
Ein Lehrer mit ruhegehaltfähigen Bezügen von 4.000 Euro und einem Ruhegehaltssatz von 44 Prozent nach mittlerer Dienstzeit erhält rund 1.760 Euro Versorgung. Gegenüber vorherigen Nettobezügen von etwa 3.100 Euro ergibt sich eine Lücke von über 1.300 Euro monatlich.
Ergänzende private Absicherung
Wer die eigene Versorgungslücke kennt, kann sie gezielt und ohne Überversicherung schließen.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit beamtenspezifischer Klausel leistet unabhängig von der amtlichen Versorgungshöhe. Die vereinbarte Rentenhöhe sollte sich an der individuell berechneten Lücke orientieren.
- Die Höhe des Ruhegehalts hängt maßgeblich von der Dienstzeit ab.
- Eine anderweitige Verwendung wird vor dem Ruhestand geprüft.
- Zurechnungszeiten mildern Nachteile bei früher Dienstunfähigkeit.
- Private Vorsorge sollte individuell auf die Versorgungslücke abgestimmt sein.
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Häufige Fragen
Welches Gesetz regelt die Versorgung in Sachsen?+
Das Sächsische Beamtenversorgungsgesetz bildet die Grundlage der Versorgungsberechnung.
Wie hoch ist der Höchstsatz des Ruhegehalts?+
Der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Was passiert bei sehr kurzer Dienstzeit?+
In diesem Fall greift die gesetzliche Mindestversorgung.
Wie berechnet sich die individuelle Versorgungslücke?+
Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen vorherigem Nettoeinkommen und der zu erwartenden Versorgung.
