Zuständigkeit und Ablauf in Schleswig-Holstein
Für die Feststellung der Dienstunfähigkeit ist bei Landesbeamten in Schleswig-Holstein die jeweilige Dienstbehörde zuständig, die sich auf ein amtsärztliches Gutachten stützt. Der Amtsarzt prüft, ob die Beamtin oder der Beamte die Anforderungen des übertragenen Amtes dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Vor der endgültigen Versetzung in den Ruhestand wird häufig geprüft, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist, etwa in einem Amt mit geringeren gesundheitlichen Anforderungen.
Wie die Versorgung berechnet wird
Grundlage der Berechnung ist das Ruhegehalt nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz. Je Dienstjahr werden 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge angerechnet, der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent. Wer früh im Berufsleben dienstunfähig wird, erreicht diesen Höchstsatz bei Weitem nicht, da nur die tatsächlich geleisteten Dienstjahre sowie bestimmte Zurechnungszeiten zählen.
- Amtsärztliches Gutachten als Grundlage der Entscheidung
- Prüfung einer anderweitigen Verwendung vor dem Ruhestand
- Ruhegehaltssatz abhängig von Dienstjahren und Zurechnungszeit
- Mindestversorgung als Auffanglinie bei kurzer Dienstzeit
Rechenbeispiel für eine typische Lücke
Eine Lehrerin im mittleren Dienstalter mit ruhegehaltfähigen Bezügen von 4.200 Euro und einem Ruhegehaltssatz von rund 45 Prozent erhält etwa 1.890 Euro Versorgung im Monat. Vor der Dienstunfähigkeit lagen ihre Nettobezüge deutlich höher, sodass eine spürbare Lücke zwischen dem gewohnten Lebensstandard und der Versorgung entsteht, die private Verpflichtungen wie eine Baufinanzierung erschweren kann.
Absicherung über eine Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung mit beamtenspezifischer Klausel zahlt bereits dann, wenn die Dienstunfähigkeit im rechtlichen Sinne festgestellt wird, unabhängig von der Höhe der amtlichen Versorgung. Damit lässt sich die Lücke zwischen Ruhegehalt und vorherigem Einkommen gezielt schließen, ohne auf eine private Berufsunfähigkeitsdefinition angewiesen zu sein.
- Die Versorgung richtet sich nach ruhegehaltfähigen Dienstjahren, nicht nach dem letzten Gehalt.
- Vor dem Ruhestand wird eine anderweitige Verwendung geprüft.
- Bei kurzer Dienstzeit greift eine Mindestversorgung.
- Eine private DU-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel schließt die Lücke gezielt.
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Häufige Fragen
Wer stellt die Dienstunfähigkeit bei Landesbeamten in Schleswig-Holstein fest?+
Die Feststellung erfolgt durch die Dienstbehörde auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens.
Gibt es eine Mindestversorgung?+
Ja, auch bei kurzer Dienstzeit erhalten Beamtinnen und Beamte eine gesetzlich festgelegte Mindestversorgung.
Wird vor dem Ruhestand eine andere Stelle geprüft?+
In der Regel ja, sofern eine gesundheitlich geeignete Verwendung im öffentlichen Dienst möglich ist.
Ab wann zahlt eine private Dienstunfähigkeitsversicherung?+
Sie zahlt, sobald die vertraglich vereinbarte Definition der Dienstunfähigkeit erfüllt ist, meist mit der amtlichen Feststellung.
