Heilfürsorge gilt nur für Soldaten selbst
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass die Heilfürsorge auch für Familienangehörige gilt. Sie ist ausschließlich an das Dienstverhältnis gebunden.
Gesetzliche Familienversicherung als eine Option
Nicht erwerbstätige Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen über die gesetzliche Familienversicherung mitversichert werden.
Private Absicherung für Ehepartner und Kinder
In vielen Fällen ist eine eigenständige Krankenversicherung notwendig. Bei Kindern ist eine frühzeitige Anmeldung nach der Geburt wichtig.
- Die Heilfürsorge gilt ausschließlich für Soldatinnen und Soldaten selbst
- Ehepartner und Kinder benötigen eine eigene Krankenversicherung
- Eine gesetzliche Familienversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- Eine frühzeitige Anmeldung von Kindern erleichtert die Aufnahme
Planung über die Dienstzeit hinaus
Auch der Übergang nach dem Ende der Dienstzeit sollte mitgedacht werden, da sich mit dem Wegfall der Heilfürsorge auch die eigene Absicherung ändert.
- Die Heilfürsorge gilt nur für Soldatinnen und Soldaten
- Ehepartner und Kinder benötigen eine eigenständige Krankenversicherung
- Eine gesetzliche Familienversicherung ist nur in bestimmten Fällen möglich
- Eine frühzeitige Anmeldung von Kindern ist empfehlenswert
Sie wollen das auf Ihre Situation übersetzt haben?
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Häufige Fragen
Sind meine Kinder über die Heilfürsorge mitversichert?+
Nein, sie gilt nur für die Soldatin oder den Soldaten selbst.
Kann mein Ehepartner gesetzlich familienversichert werden?+
Nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.
Welche Absicherung passt für mein Kind?+
Häufig kommt eine private Krankenversicherung infrage.
Was passiert nach dem Ende der Dienstzeit?+
Dann entfällt die Heilfürsorge auch für Sie selbst.
