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Familienangehörige von Bundeswehrangehörigen absichern

Die freie Heilfürsorge der Bundeswehr gilt ausschließlich für die Soldatinnen und Soldaten selbst. Ehepartner und Kinder benötigen eine eigene Krankenversicherung.

Von Jens Kempf25. Februar 20267 Min Lesezeit
Familienangehörige von Bundeswehrangehörigen absichern

Heilfürsorge gilt nur für Soldaten selbst

Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass die Heilfürsorge auch für Familienangehörige gilt. Sie ist ausschließlich an das Dienstverhältnis gebunden.

Gesetzliche Familienversicherung als eine Option

Nicht erwerbstätige Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen über die gesetzliche Familienversicherung mitversichert werden.

Private Absicherung für Ehepartner und Kinder

In vielen Fällen ist eine eigenständige Krankenversicherung notwendig. Bei Kindern ist eine frühzeitige Anmeldung nach der Geburt wichtig.

  • Die Heilfürsorge gilt ausschließlich für Soldatinnen und Soldaten selbst
  • Ehepartner und Kinder benötigen eine eigene Krankenversicherung
  • Eine gesetzliche Familienversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Eine frühzeitige Anmeldung von Kindern erleichtert die Aufnahme

Planung über die Dienstzeit hinaus

Auch der Übergang nach dem Ende der Dienstzeit sollte mitgedacht werden, da sich mit dem Wegfall der Heilfürsorge auch die eigene Absicherung ändert.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Heilfürsorge gilt nur für Soldatinnen und Soldaten
  • Ehepartner und Kinder benötigen eine eigenständige Krankenversicherung
  • Eine gesetzliche Familienversicherung ist nur in bestimmten Fällen möglich
  • Eine frühzeitige Anmeldung von Kindern ist empfehlenswert

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Häufige Fragen

Sind meine Kinder über die Heilfürsorge mitversichert?+

Nein, sie gilt nur für die Soldatin oder den Soldaten selbst.

Kann mein Ehepartner gesetzlich familienversichert werden?+

Nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.

Welche Absicherung passt für mein Kind?+

Häufig kommt eine private Krankenversicherung infrage.

Was passiert nach dem Ende der Dienstzeit?+

Dann entfällt die Heilfürsorge auch für Sie selbst.