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Haben Polizisten freie Heilfürsorge? Eine Einordnung für alle Bundesländer

Die Frage, ob Polizeibeamtinnen und -beamte freie Heilfürsorge erhalten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Da die Beihilfe- und Heilfürsorgeregelungen Landesrecht sind, unterscheiden sich die Details von Bundesland zu Bundesland, auch wenn das Grundprinzip vergleichbar ist.

Von Phillip Peil26. Januar 20267 Min. Lesezeit
Haben Polizisten freie Heilfürsorge? Eine Einordnung für alle Bundesländer

Warum die Antwort vom Bundesland abhängt

In vielen, aber nicht allen Bundesländern gilt für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte während des aktiven Dienstes die freie Heilfürsorge. Die konkrete Ausgestaltung, etwa welche Leistungen im Detail enthalten sind, regelt jedes Land eigenständig. Wer sich informieren möchte, sollte daher immer die Regelungen des eigenen Bundeslandes heranziehen.

Gemeinsamkeiten trotz landesrechtlicher Unterschiede

Trotz aller Unterschiede gibt es Gemeinsamkeiten: Die freie Heilfürsorge funktioniert überall überwiegend nach dem Sachleistungsprinzip, gilt in der Regel nur für die Beamtin oder den Beamten selbst und endet mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Familienangehörige sind meist nicht automatisch mitversichert.

  • Sachleistungsprinzip statt nachträglicher Kostenerstattung
  • Geltung meist nur für die Beamtin oder den Beamten selbst
  • Leistungsumfang je nach Bundesland unterschiedlich
  • Ende des Anspruchs spätestens mit Eintritt in den Ruhestand

Was mit dem Ruhestand passiert

Unabhängig vom Bundesland gilt: Sobald der aktive Dienst endet, entfällt die freie Heilfürsorge, und die Beihilfe übernimmt für Versorgungsempfänger üblicherweise 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Die verbleibenden Kosten müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden, die spätestens zu diesem Zeitpunkt bestehen sollte.

Die richtige Vorbereitung, unabhängig vom Bundesland

Da der Übergang von der Heilfürsorge in die Beihilfe für alle Bundesländer gleichermaßen relevant ist, sollten Polizeibeamtinnen und -beamte frühzeitig über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken. Sie sichert die heutigen Konditionen unabhängig davon, wie sich der Gesundheitszustand später entwickelt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ob freie Heilfürsorge gilt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
  • Das Sachleistungsprinzip ist die Gemeinsamkeit aller Regelungen.
  • Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge in jedem Bundesland.
  • Die Beihilfe übernimmt danach üblicherweise 70 Prozent der Kosten.
  • Eine Anwartschaft ist unabhängig vom Bundesland empfehlenswert.

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Häufige Fragen

Gilt freie Heilfürsorge auch für Bundespolizisten?+

Für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei gelten eigene Regelungen auf Bundesebene, die sich in Teilen von den Landesregelungen unterscheiden können.

Können Angehörige über die Heilfürsorge mitversichert werden?+

In der Regel nicht. Familienangehörige benötigen eine eigenständige Absicherung, meist über die private Krankenversicherung mit entsprechenden Beihilfesätzen.

Was passiert bei einem Bundesländerwechsel während der Karriere?+

Da die Regelungen landesspezifisch sind, sollte bei einem Wechsel geprüft werden, ob und in welchem Umfang am neuen Dienstort weiterhin Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht.

Ist eine Anwartschaft auch für junge Polizeianwärter sinnvoll?+

Ja, gerade in jungen Jahren lassen sich günstige Konditionen sichern, die über die gesamte Dienstzeit hinweg Bestand haben.