Anspruchsberechtigte in Bayern
Freie Heilfürsorge erhalten in Bayern Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sowie, je nach Verwendung, Angehörige des Justizvollzugsdienstes. Auch hier gilt der Anspruch grundsätzlich nur für die Zeit des aktiven Dienstes.
Was übernommen wird
Zu den abgedeckten Leistungen zählen ärztliche und zahnärztliche Grundversorgung, Krankenhausaufenthalte in der allgemeinen Pflegeklasse sowie notwendige Arznei- und Heilmittel. Auch bestimmte Vorsorgeuntersuchungen sind eingeschlossen.
- Ärztliche und zahnärztliche Grundbehandlung
- Krankenhausaufenthalt in der allgemeinen Pflegeklasse
- Notwendige Arzneimittel und Heilmittel
- Bestimmte gesetzlich vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen
Grenzen der bayerischen Heilfürsorge
Nicht abgedeckt sind in der Regel höherwertiger Zahnersatz, Sehhilfen jenseits medizinischer Notwendigkeit sowie Wahlleistungen im Krankenhaus. Wer hier höhere Ansprüche hat, etwa bei geplanten Zahnbehandlungen, sollte einen passenden Ergänzungstarif in Betracht ziehen.
Nach dem aktiven Dienst
Beim Eintritt in den Ruhestand endet die freie Heilfürsorge auch in Bayern, und die Beihilfe für Versorgungsempfänger übernimmt üblicherweise 70 Prozent der Kosten. Für die restlichen 30 Prozent ist eine private Krankenversicherung erforderlich.
Wer bereits während des aktiven Dienstes eine Anwartschaft abschließt, sichert sich den späteren Zugang zu einem privaten Tarif unabhängig vom dann bestehenden Gesundheitszustand. Gerade nach Jahren im Streifendienst oder Justizvollzug kann sich das gesundheitlich bemerkbar machen.
- In Bayern gilt freie Heilfürsorge für Polizei und Teile des Justizvollzugs.
- Grundversorgung ist abgedeckt, Zahnersatz und Wahlleistungen meist nicht.
- Der Anspruch endet mit dem Ruhestand.
- Danach gilt die Beihilfe mit rund 70 Prozent für Versorgungsempfänger.
- Eine frühzeitige Anwartschaft vermeidet spätere Gesundheitsprüfungen.
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Häufige Fragen
Gilt die Heilfürsorge in Bayern auch bei Dienstunfällen?+
Dienstunfälle werden zusätzlich über die Unfallfürsorge geregelt, die eigenständig neben der Heilfürsorge besteht.
Sind Justizvollzugsbeamte in Bayern alle heilfürsorgeberechtigt?+
Nicht durchgehend, die genaue Zuordnung hängt von der konkreten Verwendung und dienstlichen Einstufung ab.
Was passiert bei einer Versetzung in ein anderes Bundesland?+
Da die Heilfürsorge Ländersache ist, kann sich der Anspruch bei einer Versetzung ändern und sollte individuell geprüft werden.
Lohnt sich ein Ergänzungstarif schon im aktiven Dienst?+
Für Bereiche wie Zahnersatz oder Wahlleistungen kann sich das lohnen, wenn entsprechender Bedarf absehbar ist.
