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Heilfürsorge in Brandenburg: Regelungen für Polizei und Feuerwehr im Überblick

Auch in Brandenburg profitieren bestimmte Beamtengruppen von der freien Heilfürsorge. Wer im Landesdienst als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter arbeitet, kennt die medizinische Versorgung als Sachleistung ohne Zuzahlung im klassischen Sinn. Doch dieses System ist zeitlich begrenzt und endet mit dem aktiven Dienst.

Von Phillip Peil8. Januar 20267 Min. Lesezeit
Heilfürsorge in Brandenburg: Regelungen für Polizei und Feuerwehr im Überblick

Anspruchsberechtigte Gruppen in Brandenburg

In Brandenburg gilt die freie Heilfürsorge insbesondere für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Sie erhalten ihre medizinische Versorgung überwiegend direkt über die zuständige Heilfürsorgestelle, ohne dass zunächst eigenes Geld ausgelegt und später erstattet werden muss. Das unterscheidet die Heilfürsorge grundlegend von der Beihilfe, bei der Belege eingereicht und Kosten anteilig erstattet werden.

Was die Heilfürsorge in der Praxis leistet

Der Leistungskatalog umfasst ambulante und stationäre Behandlungen, verordnete Arzneimittel sowie einen Großteil der zahnärztlichen Versorgung. Allerdings sind bestimmte Bereiche, etwa hochwertiger Zahnersatz oder Sehhilfen, häufig nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt. Wer hier höhere Ansprüche hat, ergänzt die Heilfürsorge sinnvollerweise durch private Zusatztarife.

  • Truppen- beziehungsweise polizeiärztliche Versorgung als Sachleistung
  • Eingeschränkte Leistungen bei Zahnersatz und Sehhilfen
  • Keine automatische Mitversicherung von Angehörigen
  • Ende der Heilfürsorge mit Beendigung des aktiven Dienstes

Der Übergang in den Ruhestand

Mit dem Eintritt in den Ruhestand ändert sich die Situation grundlegend. Die freie Heilfürsorge entfällt, und Versorgungsempfänger erhalten stattdessen Beihilfe, in der Regel in Höhe von 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Die restlichen 30 Prozent müssen über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden, die dann parallel zur Beihilfe besteht.

Warum die Anwartschaft entscheidend ist

Da viele Beamtinnen und Beamte mit Heilfürsorge während des aktiven Dienstes keine eigene private Krankenversicherung führen, fehlt beim Übergang in den Ruhestand oft ein passgenauer Vertrag. Eine Anwartschaftsversicherung schließt diese Lücke, indem sie den Versicherungsschutz zu heutigen Konditionen für später sichert, unabhängig davon, wie sich der Gesundheitszustand in der Zwischenzeit entwickelt.

Das Wichtigste in Kürze
  • In Brandenburg profitieren vor allem Polizeivollzugsbeamte von der freien Heilfürsorge.
  • Zahnersatz und Sehhilfen sind oft nur eingeschränkt abgedeckt.
  • Nach dem aktiven Dienst greift die Beihilfe mit üblicherweise 70 Prozent.
  • Eine Anwartschaft sichert die Konditionen für den späteren Übergang.

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Häufige Fragen

Sind Familienangehörige in der Heilfürsorge mitversichert?+

Nein, Ehepartner und Kinder benötigen eine eigene Absicherung, meist über die private Krankenversicherung mit den entsprechenden Beihilfesätzen von 70 beziehungsweise 80 Prozent.

Was passiert bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland?+

Die Regelungen zur Heilfürsorge unterscheiden sich zwischen den Bundesländern, sodass bei einem Wechsel geprüft werden sollte, ob und in welchem Umfang weiterhin ein Anspruch besteht.

Kann ich die Anwartschaft später wieder aktivieren?+

Ja, eine Anwartschaftsversicherung ist genau dafür gedacht: Sie kann bei Bedarf, etwa bei Eintritt in den Ruhestand, in eine vollwertige Krankenversicherung umgewandelt werden.

Muss ich für die Heilfürsorge Beiträge zahlen?+

Die freie Heilfürsorge wird vom Dienstherrn getragen, sodass in der Regel keine gesonderten Beiträge anfallen. Zusatzabsicherungen für nicht abgedeckte Leistungen müssen jedoch privat finanziert werden.