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Freie Heilfürsorge in Niedersachsen: Das gilt für Polizeibeamte

Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst Niedersachsens erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge. Dieses System sorgt für eine unkomplizierte medizinische Versorgung, endet jedoch mit dem Übergang in den Ruhestand.

Von Phillip Peil20. Januar 20267 Min. Lesezeit
Freie Heilfürsorge in Niedersachsen: Das gilt für Polizeibeamte

Wer hat in Niedersachsen Anspruch?

In Niedersachsen gilt die freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Die Abrechnung erfolgt überwiegend direkt zwischen Behandelnden und der zuständigen Heilfürsorgestelle, sodass die eigene Vorleistung entfällt und der Verwaltungsaufwand für die Betroffenen gering bleibt.

Leistungsumfang im Detail

Zum Leistungsumfang zählen ambulante und stationäre Behandlungen sowie verordnete Arznei- und Heilmittel. Nicht enthalten sind in der Regel Wahlleistungen im Krankenhaus und ein Teil der Kosten für hochwertigen Zahnersatz. Wer diese Lücken schließen möchte, kann eine private Zusatzversicherung abschließen.

  • Sachleistungsprinzip bei ambulanter und stationärer Behandlung
  • Eingeschränkte Leistungen bei Zahnersatz
  • Keine automatische Mitversicherung der Familie
  • Anspruch endet mit dem aktiven Dienstverhältnis

Ruhestand: Von der Heilfürsorge zur Beihilfe

Mit Eintritt in den Ruhestand endet die freie Heilfürsorge, und ehemalige Beamtinnen und Beamte wechseln in das Beihilfesystem. Dort werden üblicherweise 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten übernommen. Die verbleibenden 30 Prozent müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert sein.

Frühzeitige Anwartschaft empfehlenswert

Da während der aktiven Dienstzeit oft keine private Krankenversicherung besteht, ist eine Anwartschaftsversicherung eine sinnvolle Vorsorge. Sie sichert das heutige Eintrittsalter und den aktuellen Gesundheitszustand für die spätere Vollversicherung.

Die freie Heilfürsorge ist eine gute Absicherung im Dienst, für den Ruhestand braucht es einen eigenen Plan.
Das Wichtigste in Kürze
  • Freie Heilfürsorge in Niedersachsen gilt für Polizeivollzugsbeamte im aktiven Dienst.
  • Wahlleistungen und Zahnersatz sind oft nur eingeschränkt abgedeckt.
  • Nach dem aktiven Dienst greift die Beihilfe mit rund 70 Prozent.
  • Eine Anwartschaft sichert die Konditionen für den späteren Ruhestand.

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Häufige Fragen

Muss ich die Heilfürsorge selbst beantragen?+

Nein, der Anspruch entsteht automatisch mit der Ernennung in ein Amt, für das die Heilfürsorgeregelung gilt. Eine gesonderte Antragstellung ist in der Regel nicht erforderlich.

Was passiert bei einer Beurlaubung?+

Während einer Beurlaubung kann der Anspruch auf freie Heilfürsorge ruhen, die genauen Regelungen sollten bei der zuständigen Dienststelle erfragt werden.

Wie schnell kann eine Anwartschaft abgeschlossen werden?+

Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ist in der Regel unkompliziert und kann meist innerhalb weniger Tage erfolgen.

Gilt die Heilfürsorge auch im Ausland?+

Bei Auslandsaufenthalten gelten häufig gesonderte Regelungen, die vor einer Reise oder einem Einsatz geklärt werden sollten.