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Freie Heilfürsorge

Heilfürsorge in NRW: Regelungen für Polizei und Feuerwehr

In Nordrhein-Westfalen erhalten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im aktiven Dienst freie Heilfürsorge. Die Regelung ist im Landesrecht verankert und weicht in Details von anderen Bundesländern ab.

Von Jens Kempf19. Januar 20268 Min Lesezeit

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Heilfürsorge in NRW: Regelungen für Polizei und Feuerwehr

Symbolbild, digital gestaltet.

Wer in NRW Anspruch hat

Anspruchsberechtigt sind vor allem Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im aktiven Dienst des Landes. Feuerwehrbeamtinnen und -beamte sind kommunal organisiert, hier hängt die Ausgestaltung häufig von der jeweiligen Kommune und deren dienstrechtlichen Regelungen ab.

Umfang der Leistungen

Die freie Heilfürsorge in NRW deckt ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente sowie viele Vorsorgeuntersuchungen ab. Anders als bei der Beihilfe muss in der Regel keine Rechnung vorgestreckt und später eingereicht werden, die Abrechnung läuft direkt über die zuständige Stelle.

  • Ambulante ärztliche Behandlung
  • Stationäre Aufenthalte im Regelfall
  • Verordnete Arzneimittel und Heilmittel
  • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen

Was fehlt

Nicht enthalten sind üblicherweise kieferorthopädische Leistungen bei Erwachsenen, hochwertiger Zahnersatz über das medizinisch notwendige Maß hinaus sowie Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer. Wer hier abgesichert sein möchte, kann auf ergänzende private Tarife zurückgreifen, die auf die NRW-Heilfürsorgeverordnung zugeschnitten sind.

Der Übergang in den Ruhestand

Mit der Pensionierung endet die freie Heilfürsorge, und die Beihilfe für Versorgungsempfänger übernimmt in der Regel 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Für die verbleibenden 30 Prozent braucht es eine private Krankenversicherung, deren Abschluss ohne vorherige Anwartschaft zu diesem späten Zeitpunkt mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist.

Beamtinnen und Beamte im NRW-Polizeidienst tun deshalb gut daran, sich frühzeitig, idealerweise schon während der Ausbildung, mit einer Anwartschaftsversicherung zu befassen, um diesen Übergang planbar zu gestalten.

Heilfürsorge NRW: Was Sie selbst zahlen, Eigenanteile und Ausschlüsse

Die freie Heilfürsorge in Nordrhein-Westfalen übernimmt die medizinisch notwendige Versorgung für Polizeivollzugsbeamte und Beamte der Feuerwehr vollständig, ohne Beitrag und ohne Bemessungssatz. Das klingt nach Rundumschutz, hat aber klare Grenzen, die sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren und an einigen Stellen darunter liegen. Wer diese Grenzen kennt, kann sie gezielt mit einer privaten Ergänzung schließen.

Beim Zahnersatz ist die Heilfürsorge begrenzt: Erstattet wird ein Festzuschuss analog zur gesetzlichen Regelversorgung, höherwertige Versorgungen wie Implantate oder Keramikkronen gehen zu einem großen Teil zu Ihren Lasten. Sehhilfen werden nur bei erheblicher Fehlsichtigkeit und mit festen Höchstbeträgen bezahlt, Brillengestelle grundsätzlich nicht. Wahlleistungen im Krankenhaus, also Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer, sind nicht Teil der Heilfürsorge. Heilpraktikerleistungen und viele Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Maß hinaus fallen ebenfalls heraus.

Die größte Lücke betrifft die Familie: Heilfürsorge gilt nur für die Beamtin oder den Beamten selbst. Ehepartner und Kinder sind nicht mitversorgt und auch nicht beihilfeberechtigt, solange Heilfürsorge bezogen wird. Sie brauchen eine eigene Absicherung, entweder über die gesetzliche Familienversicherung des Partners, eine eigene GKV-Mitgliedschaft oder eine private Krankenversicherung. Für Kinder von Heilfürsorgeberechtigten gibt es in Nordrhein-Westfalen keinen Beihilfeanspruch, anders als bei Beamten mit klassischer Beihilfe.

Mit der Pensionierung endet die Heilfürsorge. Ab dann gilt die normale Beihilfe mit 70 Prozent, und die restlichen 30 Prozent müssen privat versichert werden. Wer dann ohne Vorbereitung eine PKV abschließen will, ist 60 oder älter, hat oft Vorerkrankungen und zahlt entsprechend. Deshalb schließen Polizisten und Feuerwehrleute in NRW früh eine Anwartschaftsversicherung ab: Sie friert den Gesundheitszustand und je nach Variante auch das Eintrittsalter ein, kostet während der Dienstzeit nur einen Bruchteil des späteren Beitrags und sichert den nahtlosen Übergang in den Beihilfetarif.

  • Zahnersatz: Festzuschuss analog GKV, Implantate und hochwertige Kronen weitgehend selbst zu zahlen
  • Sehhilfen: nur bei erheblicher Fehlsichtigkeit mit Höchstbeträgen, keine Gestelle
  • Krankenhaus: keine Wahlleistungen wie Chefarzt oder Zweibettzimmer
  • Familie: Ehepartner und Kinder nicht mitversorgt, kein Beihilfeanspruch während der Heilfürsorge
  • Ruhestand: Heilfürsorge endet, Beihilfe 70 Prozent plus PKV, Anwartschaft rechtzeitig abschließen
Das Wichtigste in Kürze
  • In NRW erhalten Polizeivollzugsbeamte freie Heilfürsorge im aktiven Dienst.
  • Feuerwehr ist kommunal geregelt und variiert je nach Kommune.
  • Wahlleistungen und umfangreicher Zahnersatz sind meist ausgeschlossen.
  • Im Ruhestand greift die Beihilfe mit rund 70 Prozent Bemessungssatz.
  • Eine frühzeitige Anwartschaft erleichtert den späteren PKV-Abschluss.

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Häufige Fragen

Gilt die Heilfürsorge in NRW auch während der Ausbildung?+

Ja, Polizeianwärterinnen und -anwärter erhalten in NRW bereits während der Ausbildung freie Heilfürsorge.

Übernimmt die Heilfürsorge auch Psychotherapie?+

Grundsätzlich ja, allerdings können Wartezeiten und Genehmigungsverfahren gelten, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind.

Was passiert bei einem Wechsel in den Innendienst?+

Solange der Status als Polizeivollzugsbeamter bestehen bleibt, ändert sich am Anspruch auf freie Heilfürsorge in der Regel nichts.

Muss man in NRW dennoch krankenversichert sein?+

Für Leistungen außerhalb der Heilfürsorge, etwa Wahlleistungen oder Zahnersatz, ist eine ergänzende private Absicherung sinnvoll, auch wenn keine Pflicht besteht.

Sind Ehepartner und Kinder über die Heilfürsorge versichert?+

Nein. Die Heilfürsorge in NRW gilt nur für die Beamtin oder den Beamten selbst. Ehepartner und Kinder brauchen eine eigene Absicherung über die gesetzliche Familienversicherung des Partners, eine eigene GKV-Mitgliedschaft oder eine private Krankenversicherung.

Was passiert mit der Heilfürsorge bei Pensionierung?+

Sie endet mit dem Eintritt in den Ruhestand. Ab dann gilt Beihilfe mit 70 Prozent, die übrigen 30 Prozent müssen privat versichert werden. Eine Anwartschaftsversicherung während der Dienstzeit sichert den Übergang ohne neue Gesundheitsprüfung.