Wer in NRW Anspruch hat
Anspruchsberechtigt sind vor allem Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im aktiven Dienst des Landes. Feuerwehrbeamtinnen und -beamte sind kommunal organisiert, hier hängt die Ausgestaltung häufig von der jeweiligen Kommune und deren dienstrechtlichen Regelungen ab.
Umfang der Leistungen
Die freie Heilfürsorge in NRW deckt ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente sowie viele Vorsorgeuntersuchungen ab. Anders als bei der Beihilfe muss in der Regel keine Rechnung vorgestreckt und später eingereicht werden, die Abrechnung läuft direkt über die zuständige Stelle.
- Ambulante ärztliche Behandlung
- Stationäre Aufenthalte im Regelfall
- Verordnete Arzneimittel und Heilmittel
- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
Was fehlt
Nicht enthalten sind üblicherweise kieferorthopädische Leistungen bei Erwachsenen, hochwertiger Zahnersatz über das medizinisch notwendige Maß hinaus sowie Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer. Wer hier abgesichert sein möchte, kann auf ergänzende private Tarife zurückgreifen, die auf die NRW-Heilfürsorgeverordnung zugeschnitten sind.
Der Übergang in den Ruhestand
Mit der Pensionierung endet die freie Heilfürsorge, und die Beihilfe für Versorgungsempfänger übernimmt in der Regel 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Für die verbleibenden 30 Prozent braucht es eine private Krankenversicherung, deren Abschluss ohne vorherige Anwartschaft zu diesem späten Zeitpunkt mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist.
Beamtinnen und Beamte im NRW-Polizeidienst tun deshalb gut daran, sich frühzeitig, idealerweise schon während der Ausbildung, mit einer Anwartschaftsversicherung zu befassen, um diesen Übergang planbar zu gestalten.
- In NRW erhalten Polizeivollzugsbeamte freie Heilfürsorge im aktiven Dienst.
- Feuerwehr ist kommunal geregelt und variiert je nach Kommune.
- Wahlleistungen und umfangreicher Zahnersatz sind meist ausgeschlossen.
- Im Ruhestand greift die Beihilfe mit rund 70 Prozent Bemessungssatz.
- Eine frühzeitige Anwartschaft erleichtert den späteren PKV-Abschluss.
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Häufige Fragen
Gilt die Heilfürsorge in NRW auch während der Ausbildung?+
Ja, Polizeianwärterinnen und -anwärter erhalten in NRW bereits während der Ausbildung freie Heilfürsorge.
Übernimmt die Heilfürsorge auch Psychotherapie?+
Grundsätzlich ja, allerdings können Wartezeiten und Genehmigungsverfahren gelten, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind.
Was passiert bei einem Wechsel in den Innendienst?+
Solange der Status als Polizeivollzugsbeamter bestehen bleibt, ändert sich am Anspruch auf freie Heilfürsorge in der Regel nichts.
Muss man in NRW dennoch krankenversichert sein?+
Für Leistungen außerhalb der Heilfürsorge, etwa Wahlleistungen oder Zahnersatz, ist eine ergänzende private Absicherung sinnvoll, auch wenn keine Pflicht besteht.
