Wer ist in Rheinland-Pfalz anspruchsberechtigt?
Anspruch auf freie Heilfürsorge haben in Rheinland-Pfalz in erster Linie Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes. Die medizinische Versorgung erfolgt größtenteils als unmittelbare Sachleistung: Behandlungskosten werden direkt zwischen Leistungserbringer und der zuständigen Stelle abgerechnet, sodass in vielen Fällen keine Vorleistung erforderlich ist.
Leistungsumfang und typische Lücken
Der Leistungsumfang orientiert sich an dem, was medizinisch notwendig ist, deckt aber nicht jeden Wunsch ab. Insbesondere höherwertiger Zahnersatz, bestimmte alternative Heilmethoden und Komfortleistungen im Krankenhaus fallen häufig nicht oder nur teilweise unter die Heilfürsorge. Diese Lücken lassen sich durch private Zusatzversicherungen schließen.
- Ambulante und stationäre Versorgung überwiegend als Sachleistung
- Eingeschränkte Leistungen bei Zahnersatz
- Keine automatische Absicherung von Ehepartner und Kindern
- Ende der Heilfürsorge mit dem letzten aktiven Diensttag
Die Beihilfe als Nachfolgesystem
Sobald der Ruhestand beginnt, wechseln ehemalige Polizeibeamtinnen und -beamte aus der freien Heilfürsorge in die Beihilfe. Diese übernimmt für Versorgungsempfänger üblicherweise 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Die verbleibenden 30 Prozent müssen über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden, die bereits zu diesem Zeitpunkt bestehen sollte.
Frühzeitig planen statt spät reagieren
Da während der Zeit mit freier Heilfürsorge oft kein Anreiz besteht, eine eigene private Krankenversicherung abzuschließen, stehen viele Beamtinnen und Beamte kurz vor dem Ruhestand ohne passenden Vertrag da. Eine Anwartschaftsversicherung löst dieses Problem, indem sie den heutigen Gesundheitszustand und das aktuelle Eintrittsalter für die spätere Vollversicherung festschreibt.
Wer die Anwartschaft frühzeitig abschließt, muss sich später keine Gedanken über Gesundheitsfragen machen.
- In Rheinland-Pfalz gilt die freie Heilfürsorge vor allem für Polizeivollzugsbeamte.
- Zahnersatz und Komfortleistungen sind meist nicht vollständig abgedeckt.
- Nach dem aktiven Dienst greift die Beihilfe mit rund 70 Prozent.
- Eine Anwartschaft sichert Eintrittsalter und Gesundheitszustand für später.
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Häufige Fragen
Wie lange dauert der Anspruch auf freie Heilfürsorge?+
Der Anspruch besteht grundsätzlich während der gesamten aktiven Dienstzeit im Polizeivollzugsdienst und endet mit deren Beendigung, etwa durch Eintritt in den Ruhestand.
Was passiert mit der Familie während der Heilfürsorge?+
Ehepartner und Kinder sind nicht automatisch mitversichert und benötigen eine eigene Absicherung, meist über die private Krankenversicherung.
Lohnt sich eine Anwartschaft schon in jungen Jahren?+
Ja, denn je jünger und gesünder man beim Abschluss ist, desto günstiger und unkomplizierter lässt sich die Anwartschaft sichern.
Kann die Heilfürsorge auch bei Dienstunfähigkeit enden?+
Ja, mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, unabhängig vom Grund, endet auch der Anspruch auf freie Heilfürsorge.
