Wer Anspruch hat
Anspruchsberechtigt sind Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Landes während ihrer aktiven Dienstzeit, einschließlich der Ausbildung. Wer aus dem Vollzugsdienst in eine andere Verwendung wechselt, verliert diesen Anspruch üblicherweise.
Leistungsumfang
Die Heilfürsorge in Sachsen-Anhalt deckt ärztliche und zahnärztliche Grundversorgung, stationäre Aufenthalte sowie notwendige Medikamente ab. Auch bestimmte Vorsorgeleistungen sind Teil des Leistungskatalogs.
- Ärztliche und zahnärztliche Grundversorgung
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus
- Notwendige Arzneimittel
- Ausgewählte Vorsorgeuntersuchungen
Was nicht abgedeckt ist
Wahlleistungen, hochwertiger Zahnersatz und bestimmte alternative Heilmethoden gehören auch in Sachsen-Anhalt in der Regel nicht zum Leistungsumfang. Ein privater Ergänzungstarif kann diese Bereiche sinnvoll ergänzen.
Übergang in den Ruhestand
Mit dem Ende des aktiven Dienstes endet die freie Heilfürsorge, und die Beihilfe für Versorgungsempfänger übernimmt in der Regel 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Der übrige Anteil muss durch eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Eine frühzeitig abgeschlossene Anwartschaft sorgt dafür, dass dieser Wechsel ohne Gesundheitsprüfung und ohne finanzielle Überraschungen verläuft, unabhängig davon, wie sich der Gesundheitszustand über die Dienstjahre entwickelt hat.
- In Sachsen-Anhalt gilt freie Heilfürsorge für den Polizeivollzugsdienst.
- Grundversorgung ist abgedeckt, Wahlleistungen meist nicht.
- Der Anspruch endet mit dem Ausscheiden aus dem Vollzugsdienst oder dem Ruhestand.
- Die Beihilfe übernimmt danach üblicherweise 70 Prozent.
- Eine frühzeitige Anwartschaft erleichtert den Übergang in die private Krankenversicherung.
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Häufige Fragen
Gilt die Heilfürsorge in Sachsen-Anhalt auch für Zivilangestellte der Polizei?+
Nein, die freie Heilfürsorge ist auf den Polizeivollzugsdienst beschränkt, Zivilangestellte sind regulär kranken- oder beihilfeversichert.
Was passiert bei einer längeren Erkrankung während des aktiven Dienstes?+
Solange der Vollzugsstatus bestehen bleibt, bleibt in der Regel auch der Anspruch auf freie Heilfürsorge erhalten.
Sind Reha-Maßnahmen Teil der Heilfürsorge?+
Medizinisch notwendige Reha-Maßnahmen werden häufig übernommen, die genaue Ausgestaltung sollte im Einzelfall geprüft werden.
Wann sollte eine Anwartschaft spätestens abgeschlossen werden?+
Je früher, desto günstiger und unkomplizierter, spätestens jedoch deutlich vor dem geplanten Ruhestand.
