Wer erhält in Schleswig-Holstein freie Heilfürsorge?
Anspruch auf freie Heilfürsorge haben in Schleswig-Holstein in erster Linie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sowie Beamtinnen und Beamte des Justizvollzugs im feuerwehrtechnischen und vollzugspolizeilichen Dienst, sofern die entsprechenden landesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die medizinische Versorgung erfolgt dabei nicht über eine Erstattung im Nachhinein, sondern weitgehend als Sachleistung: Ärztliche Behandlungen, Medikamente und viele weitere Leistungen werden direkt mit der Heilfürsorgestelle abgerechnet.
Umfang und Grenzen der Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge deckt einen breiten Katalog medizinischer Leistungen ab, ist aber nicht deckungsgleich mit einer privaten Krankenvollversicherung. Bestimmte Wahlleistungen, etwa Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, sind in der Regel nicht enthalten. Für solche Zusatzleistungen schließen viele Beamtinnen und Beamte ergänzend eine private Zusatzversicherung ab, die unabhängig von der Heilfürsorge läuft.
- Ambulante und stationäre Heilbehandlung als Sachleistung
- Arznei-, Verband- und Heilmittel nach Vorgaben der Heilfürsorgeverordnung
- Zahnbehandlung mit teils eingeschränktem Leistungsumfang
- Wahlleistungen im Krankenhaus meist nicht enthalten
Was passiert im Ruhestand?
Sobald der aktive Dienst endet, sei es durch Pensionierung, Dienstunfähigkeit oder Wechsel in einen anderen Bereich ohne Heilfürsorgeanspruch, entfällt die freie Heilfürsorge vollständig. Ab diesem Zeitpunkt greift für Versorgungsempfänger die Beihilfe, die üblicherweise 70 Prozent der Kosten übernimmt. Die verbleibenden Kosten müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Die Anwartschaft als zentrales Instrument
Wer während der Zeit mit freier Heilfürsorge keine private Krankenversicherung besitzt, sollte frühzeitig über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken. Sie sichert das aktuelle Eintrittsalter und den bestehenden Gesundheitszustand, sodass später kein erneuter Risikoprüfungsprozess mit möglichen Zuschlägen oder Ausschlüssen droht. Da Gesundheitsfragen mit zunehmendem Alter tendenziell schwerer zu beantworten sind, lohnt sich der Blick auf eine Anwartschaft oft schon deutlich vor dem tatsächlichen Ruhestand.
Freie Heilfürsorge endet mit dem aktiven Dienst, die Absicherung danach muss man selbst rechtzeitig regeln.
- Freie Heilfürsorge in Schleswig-Holstein gilt vor allem für Polizeivollzugsbeamte im aktiven Dienst.
- Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung sind meist nicht enthalten.
- Im Ruhestand entfällt die Heilfürsorge, es greift die Beihilfe mit rund 70 Prozent.
- Eine frühzeitige Anwartschaft sichert Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
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Häufige Fragen
Gilt die freie Heilfürsorge auch für Familienangehörige?+
Nein, die freie Heilfürsorge gilt grundsätzlich nur für die Beamtin oder den Beamten selbst. Für Ehepartner und Kinder ist in der Regel eine eigenständige Krankenversicherung erforderlich, häufig über die private Krankenversicherung mit entsprechenden Beihilfesätzen.
Ab wann sollte ich über eine Anwartschaft nachdenken?+
Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser, da sich der Gesundheitszustand mit den Jahren verändern kann. Spätestens einige Jahre vor dem geplanten Ruhestand sollte das Thema aktiv angegangen werden.
Was passiert bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit?+
Auch bei Dienstunfähigkeit endet die freie Heilfürsorge, sodass ab diesem Zeitpunkt die Beihilfe greift und eine private Absicherung notwendig wird. Eine bestehende Anwartschaft kann dann sofort aktiviert werden.
Übernimmt die Heilfürsorge auch Zahnersatz?+
Der Leistungsumfang bei Zahnersatz ist im Rahmen der Heilfürsorge oft begrenzt, sodass viele Beamtinnen und Beamte ergänzend privat vorsorgen.
