Warum die klassische Familienversicherung meist nicht greift
Die beitragsfreie Familienversicherung ist ein Konstrukt der gesetzlichen Krankenversicherung. Ist der verbeamtete Elternteil privat krankenversichert, können Ehepartner und Kinder nicht über ihn beitragsfrei gesetzlich mitversichert werden. Stattdessen greift für sie das Beihilfesystem, sofern sie beihilfeberechtigt sind, ergänzt durch eine eigene private Restkostenversicherung.
Beihilfe für Ehepartner
Ehepartner von Beamten sind grundsätzlich mit einem Bemessungssatz von in der Regel 70 Prozent beihilfeberechtigt, sofern ihr eigenes Einkommen eine bestimmte, von den Ländern beziehungsweise dem Bund festgelegte Grenze nicht überschreitet. Liegt das Einkommen darüber, entfällt die Beihilfeberechtigung des Ehepartners, und er muss sich eigenständig versichern, etwa über eine eigene private oder gesetzliche Krankenversicherung.
Beihilfe für Kinder
Kinder von Beamten sind in der Regel mit einem Bemessungssatz von 80 Prozent beihilfeberechtigt, solange sie als berücksichtigungsfähig gelten, etwa während Schule, Ausbildung oder Studium bis zu einer bestimmten Altersgrenze. Für den verbleibenden Anteil benötigen Kinder eine eigene private Restkostenversicherung.
Optionen für die Absicherung der Familie
- Ehepartner und Kinder erhalten jeweils eigene Beihilfeansprüche mit eigenem Bemessungssatz
- Für den Restkostenanteil wird jeweils eine eigene PKV benötigt, meist als eigenständiger Vertrag
- Neugeborene können häufig innerhalb bestimmter Fristen ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Familie aufgenommen werden
- Bei Überschreitung der Einkommensgrenze des Ehepartners lohnt sich eine gesonderte Prüfung der Versicherungsoptionen
Fazit
Eine kostenlose Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für Beamtenfamilien nicht. Stattdessen erhalten Ehepartner und Kinder eigene Beihilfeansprüche, die durch individuelle private Restkostenversicherungen ergänzt werden müssen. Eine frühzeitige Planung, besonders bei Familienzuwachs, hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.
- Die kostenlose gesetzliche Familienversicherung greift bei privat versicherten Beamten nicht.
- Ehepartner haben meist Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe, sofern die Einkommensgrenze eingehalten wird.
- Kinder haben in der Regel Anspruch auf 80 Prozent Beihilfe.
- Für den Restkostenanteil benötigt jedes Familienmitglied eine eigene PKV.
- Neugeborene können oft ohne erneute Gesundheitsprüfung fristgerecht aufgenommen werden.
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Häufige Fragen
Ist mein Ehepartner automatisch beihilfeberechtigt?+
In der Regel ja, sofern das eigene Einkommen des Ehepartners eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
Brauchen Kinder eine eigene PKV?+
Ja, für den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt, benötigen Kinder eine eigene private Restkostenversicherung.
Was passiert bei der Geburt eines Kindes?+
Neugeborene können häufig innerhalb einer bestimmten Frist ohne erneute Gesundheitsprüfung versichert werden, sofern die Meldung rechtzeitig erfolgt.
Was, wenn mein Ehepartner zu viel verdient?+
Dann entfällt die Beihilfeberechtigung, und der Ehepartner muss sich eigenständig, zum Beispiel gesetzlich oder privat, versichern.
