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Kind nachträglich privat versichern: Das gilt es zu beachten

Die Nachversicherung eines Kindes in der PKV ist an eine Frist gebunden. Wird diese versäumt, ändert sich die Ausgangslage für die Absicherung des Kindes erheblich.

Von Phillip Peil02. März 20267 Min Lesezeit
Kind nachträglich privat versichern: Das gilt es zu beachten

Die reguläre Kindernachversicherung

Ist mindestens ein Elternteil bereits privat krankenversichert, kann ein neugeborenes Kind meist ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen werden, sofern der Antrag innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist gestellt wird. Diese Frist beträgt üblicherweise zwei Monate nach der Geburt, kann sich jedoch je nach Versicherer im Detail unterscheiden.

Was passiert bei Versäumen der Frist

  • Nach Fristablauf ist eine Aufnahme in der Regel nur noch mit regulärer Gesundheitsprüfung möglich
  • Bestehende gesundheitliche Auffälligkeiten des Kindes können dann zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen
  • Der beitragsfreie Vorteil der fristgerechten Nachversicherung entfällt vollständig
  • In der Zwischenzeit muss eine anderweitige Absicherung des Kindes sichergestellt sein

Warum die Frist so wichtig ist

Der Sinn der Nachversicherungsfrist liegt darin, Familien direkt nach der Geburt unbürokratisch abzusichern, ohne dass Vorerkrankungen des Neugeborenen eine Rolle spielen. Wird die Frist versäumt, verliert das Kind diesen besonderen Schutz und wird wie ein regulärer Neuantragsteller behandelt, mit allen damit verbundenen Risiken bei der Gesundheitsprüfung.

Was bei einer nachträglichen Versicherung zu tun ist

  • Aktuellen Versicherungsstatus des Kindes klären und mögliche Deckungslücken identifizieren
  • Bei mehreren Versicherern prüfen, wo die Aufnahmebedingungen für das Kind am günstigsten sind
  • Ärztliche Unterlagen zum Gesundheitszustand des Kindes vollständig bereithalten
  • Bei Ablehnung oder hohem Zuschlag eines Versicherers weitere Anfragen bei anderen Gesellschaften stellen

Wer die Frist versäumt hat, sollte den nachträglichen Antrag zügig angehen, um eine durchgehende Absicherung des Kindes sicherzustellen. Eine neutrale Beratung kann helfen, unter den verbliebenen Möglichkeiten die passendste zu finden.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die beitragsfreie Kindernachversicherung ist an eine Frist von in der Regel zwei Monaten gebunden.
  • Nach Fristablauf ist eine Aufnahme nur noch mit regulärer Gesundheitsprüfung möglich.
  • Vorerkrankungen des Kindes können dann zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
  • Ein zügiges Handeln nach Versäumen der Frist verringert das Risiko einer Versicherungslücke.

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Häufige Fragen

Wie lange gilt die Frist zur beitragsfreien Kindernachversicherung genau?+

Üblich sind zwei Monate nach der Geburt, die genaue Frist ist jedoch im jeweiligen Versicherungsvertrag geregelt und kann abweichen.

Was, wenn nur ein Elternteil privat versichert ist?+

Für die Nachversicherungsmöglichkeit genügt es meist, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt bereits privat versichert ist.

Kann das Kind bei Fristversäumnis in der GKV bleiben?+

Eine gesetzliche Absicherung ist grundsätzlich möglich, hängt aber von der jeweiligen familiären und beihilferechtlichen Situation ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Wirkt sich ein Zuschlag für das Kind langfristig aus?+

Ein einmal festgesetzter Risikozuschlag oder Ausschluss bleibt in der Regel dauerhaft bestehen, sofern er nicht später vertraglich überprüft wird.