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Krankentagegeld für Beamte: Wann es wirklich wichtig ist

Angestellte kennen das Risiko genau: Nach sechs Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlung, und ohne private Absicherung droht ein spürbarer Einkommenseinbruch. Bei Beamten liegt der Fall anders, denn ihre Bezüge werden im Krankheitsfall in der Regel deutlich länger fortgezahlt. Trotzdem gibt es Situationen, in denen sich Beamte mit dem Thema Krankentagegeld auseinandersetzen sollten.

Von Phillip Peil19. Januar 20267 Min. Lesezeit
Krankentagegeld für Beamte: Wann es wirklich wichtig ist

Wie die Fortzahlung der Bezüge bei Beamten geregelt ist

Erkrankt ein Beamter, werden seine Dienstbezüge grundsätzlich über einen sehr langen Zeitraum weitergezahlt, deutlich länger als die sechswöchige Lohnfortzahlung bei Angestellten. Ein plötzlicher Einkommensausfall wie bei Angestellten nach Ablauf der Lohnfortzahlung tritt bei Beamten im Regelfall daher nicht ein. Deshalb benötigen die meisten aktiven Beamten kein klassisches Krankentagegeld zur Absicherung kurzfristiger Erkrankungen.

Wo Krankentagegeld für Beamte trotzdem relevant sein kann

  • Beamtenanwärter und Widerrufsbeamte, deren Bezügefortzahlung anders geregelt ist als bei Lebenszeitbeamten
  • Beamte auf Probe in bestimmten Konstellationen mit eingeschränkten Ansprüchen
  • Angestellte im öffentlichen Dienst, die später verbeamtet werden sollen, aber aktuell noch nach TVöD bezahlt werden
  • Selbstständige Nebentätigkeiten, die von der Bezügefortzahlung nicht erfasst werden

Der Unterschied zur Dienstunfähigkeit

Krankentagegeld ist für kurzfristige, vorübergehende Erkrankungen gedacht. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit greift ein anderes System, nämlich das Versorgungsrecht mit Ruhestandsversetzung und gegebenenfalls verminderten Versorgungsbezügen. Für dieses langfristige Risiko ist nicht Krankentagegeld, sondern eine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung das passende Instrument, da die gesetzliche Versorgung im Fall einer frühen Dienstunfähigkeit oft deutlich geringer ausfällt als die letzten aktiven Bezüge.

Was bei der Prüfung zu beachten ist

Wer prüfen möchte, ob Krankentagegeld sinnvoll ist, sollte zunächst die eigenen dienstrechtlichen Regelungen zur Fortzahlung der Bezüge im jeweiligen Bundesland oder beim Bund klären, da diese im Detail variieren können. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Deckungslücke besteht, die sich lohnt zu schließen.

Fazit

Für die meisten Beamten auf Lebenszeit ist klassisches Krankentagegeld aufgrund der langen Fortzahlung der Bezüge weniger relevant als für Angestellte. Für Anwärter, Beamte auf Probe und bestimmte Sonderfälle kann eine Prüfung dennoch sinnvoll sein. Das eigentlich zentrale Risiko für Beamte ist meist nicht die kurzfristige Erkrankung, sondern die langfristige Dienstunfähigkeit.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beamte auf Lebenszeit erhalten ihre Bezüge im Krankheitsfall meist deutlich länger fortgezahlt als Angestellte.
  • Klassisches Krankentagegeld ist für die meisten Lebenszeitbeamten daher weniger relevant.
  • Anwärter und Beamte auf Probe sollten ihre individuellen Regelungen genau prüfen.
  • Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit greift das Versorgungsrecht, nicht Krankentagegeld.
  • Das größere finanzielle Risiko für Beamte ist häufig die dauerhafte Dienstunfähigkeit.

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Häufige Fragen

Brauchen alle Beamten Krankentagegeld?+

In der Regel nicht, da die Bezüge im Krankheitsfall meist lange fortgezahlt werden. Für Anwärter oder Sonderfälle kann eine Prüfung sinnvoll sein.

Was passiert bei dauerhafter Dienstunfähigkeit?+

Dann greift das Versorgungsrecht mit Ruhestandsversetzung, wofür eher eine Dienstunfähigkeitsversicherung als Krankentagegeld relevant ist.

Gilt die lange Bezügefortzahlung auch für Beamte auf Probe?+

Die Regelungen können abweichen, deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung der dienstrechtlichen Vorschriften.

Ist Krankentagegeld Teil der PKV?+

Krankentagegeld ist meist ein separater Baustein oder Zusatztarif, der eigenständig abgeschlossen werden kann.