Welche Kündigungsfrist regulär gilt
Private Krankenversicherungsverträge können ordentlich in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr beginnt üblicherweise mit dem Vertragsbeginn, kann aber im Vertrag abweichend geregelt sein. Ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen zeigt das genaue Datum, ab dem eine Kündigung wirksam werden kann.
Sonderkündigungsrechte
- Bei einer Beitragserhöhung besteht meist ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist nach Zugang der Mitteilung
- Bei Änderungen der Beihilfevorschriften, etwa nach Versetzung in ein anderes Bundesland, kann eine Anpassung des Tarifs erforderlich und ein Wechsel sinnvoll werden
- Bei Statuswechseln, zum Beispiel von der Ausbildung in das Beamtenverhältnis auf Probe, ändert sich häufig auch der benötigte Bemessungssatz im Tarif
Warum ein Wechsel nicht immer sinnvoll ist
Ein Wechsel des Anbieters führt in der Regel zu einer erneuten Gesundheitsprüfung. Wer seit dem ursprünglichen Vertragsabschluss gesundheitliche Einschränkungen entwickelt hat, kann dadurch schlechtere Konditionen erhalten oder Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen müssen. Deshalb sollte ein Wechsel immer sorgfältig abgewogen und nicht allein wegen eines vermeintlich günstigeren Beitrags vorgenommen werden.
Was mit den Alterungsrückstellungen passiert
Beim Wechsel des Versicherers wird ein Teil der bereits angesparten Alterungsrückstellung als sogenannter Übertragungswert an den neuen Versicherer übertragen. Dieser deckt jedoch häufig nicht die gesamte bisherige Rückstellung ab, wodurch der neue Vertrag trotz Übertragung teurer kalkuliert sein kann als ein Verbleib beim bisherigen Anbieter, insbesondere bei fortgeschrittenem Alter.
Fazit
Ein PKV-Wechsel ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut geplant sein. Neben der Kündigungsfrist von in der Regel zwei Monaten zum Versicherungsjahresende spielen die erneute Gesundheitsprüfung und die teilweise Mitnahme der Alterungsrückstellung die entscheidende Rolle für die Frage, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt.
- Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt meist zwei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
- Bei Beitragserhöhungen besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht.
- Ein Wechsel erfordert in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung.
- Nur ein Teil der Alterungsrückstellung wird als Übertragungswert mitgegeben.
- Ein Wechsel sollte nicht allein wegen des Beitrags, sondern nach Gesamtbetrachtung erfolgen.
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Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der PKV?+
In der Regel zwei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, abweichende Regelungen können im Vertrag stehen.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung sofort kündigen?+
Es besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht mit eigener Frist nach Zugang der Erhöhungsmitteilung.
Verliere ich meine Alterungsrückstellung beim Wechsel komplett?+
Nicht komplett, aber ein Teil bleibt beim bisherigen Versicherer, sodass nur ein Übertragungswert mitgenommen wird.
Muss ich beim Wechsel erneut Gesundheitsfragen beantworten?+
Ja, ein Wechsel zu einem neuen Versicherer geht in der Regel mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einher.
