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Öffnungsklausel und Öffnungsaktion in der PKV für Beamte

Der Begriff Öffnungsklausel taucht im Zusammenhang mit der PKV für Beamte immer wieder auf. Gemeint ist meist eine zeitlich oder personell begrenzte Aktion einzelner Versicherer mit erleichterten Aufnahmebedingungen.

Von Jens Kempf09. Februar 20267 Min Lesezeit
Öffnungsklausel und Öffnungsaktion in der PKV für Beamte

Was eine Öffnungsaktion ist

Unter einer Öffnungsaktion versteht man eine von einem einzelnen Versicherungsunternehmen zeitlich begrenzt angebotene Möglichkeit, unter erleichterten Bedingungen in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Das kann bedeuten, dass bestimmte Vorerkrankungen nicht zu einem Zuschlag oder Ausschluss führen, oder dass der Gesundheitsfragenkatalog reduziert ist. Solche Aktionen sind kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine freiwillige Entscheidung des jeweiligen Versicherers.

Für wen solche Aktionen relevant sein können

  • Beamte mit bestimmten Vorerkrankungen, die im regulären Verfahren zu Zuschlägen führen würden
  • Personen, die aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchten
  • Berufsanfänger im Beamtenverhältnis, die erstmals eine PKV abschließen

Was Öffnungsaktionen nicht sind

Eine Öffnungsaktion ist kein dauerhaftes Recht auf Aufnahme in die PKV und gilt jeweils nur für den Zeitraum und die Bedingungen, die der einzelne Versicherer festlegt. Nach Ablauf der Aktion gelten wieder die üblichen Aufnahmebedingungen mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Wer eine solche Aktion in Anspruch nehmen möchte, sollte sich daher zeitnah informieren, welche Gesellschaften aktuell entsprechende Angebote machen.

Worauf bei einer Öffnungsaktion zu achten ist

  • Genaue Bedingungen der jeweiligen Aktion prüfen, insbesondere welche Erkrankungen tatsächlich erfasst sind
  • Leistungsumfang des angebotenen Tarifs im Vergleich zu regulären Tarifen bewerten
  • Fristen für die Antragstellung im Blick behalten
  • Klären, ob dauerhafte Ausschlüsse trotz der Aktion bestehen bleiben können

Für Beamte, die aufgrund von Vorerkrankungen im regulären Verfahren Schwierigkeiten beim PKV-Zugang hätten, kann eine Öffnungsaktion eine sinnvolle Möglichkeit sein. Eine sorgfältige Prüfung der Bedingungen bleibt jedoch auch hier unverzichtbar.

Das Wichtigste in Kürze
  • Öffnungsaktionen sind freiwillige, zeitlich begrenzte Angebote einzelner Versicherer.
  • Sie erleichtern den PKV-Zugang bei bestimmten Vorerkrankungen, sind aber kein gesetzlicher Anspruch.
  • Nach Ablauf der Aktion gelten wieder die regulären Aufnahmebedingungen.
  • Eine genaue Prüfung der Bedingungen und des Leistungsumfangs ist vor Antragstellung wichtig.

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Häufige Fragen

Gibt es eine gesetzliche Öffnungsklausel für alle Beamten?+

Nein, es handelt sich um freiwillige Angebote einzelner privater Krankenversicherer, keine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung.

Sind Öffnungsaktionen dauerhaft verfügbar?+

Nein, sie sind in der Regel zeitlich begrenzt und können von den anbietenden Versicherern jederzeit beendet werden.

Werden bei einer Öffnungsaktion alle Vorerkrankungen berücksichtigt?+

Das hängt von den konkreten Bedingungen der jeweiligen Aktion ab. Manche Erkrankungen können weiterhin zu Ausschlüssen führen.

Wie erfahre ich, ob aktuell eine Öffnungsaktion läuft?+

Eine neutrale Beratung mit Marktüberblick kann Auskunft darüber geben, welche Gesellschaften aktuell entsprechende Angebote bereitstellen.